Lutherischer Bischof Manzke begrüßt Öffnung katholischer Kommunion

„Durchbruch in der ökumenischen Entwicklung“ durch Orientierungshilfe der katholischen Kirche zur Teilnahme am Abendmahl

Landesbischof Karl-Hinrich Manzke

Bückeburg (epd). Der lutherische Ökumene-Bischof Karl-Hinrich Manzke begrüßt die Orientierungshilfe der katholischen Kirche in Deutschland zur Teilnahme protestantischer Ehepartner am Abendmahl. „Dass sie veröffentlicht worden ist, ist wirklich ein Durchbruch in der ökumenischen Entwicklung in Deutschland“, sagte Manzke dem Evangelischen Pressedienst (epd) im niedersächsischen Bückeburg. Zweimal schon sei die Diskussion im Sande verlaufen. Mit der Orientierungshilfe liege jetzt endlich ein konkreter Text vor. Allerdings blieben noch viele Fragen offen, sagte der schaumburg-lippische Landesbischof und Catholica-Beauftragte der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).

„Entlastung der Gewissen der Gläubigen“

Dem Text der katholischen Deutschen Bischofskonferenz zufolge soll evangelischen Christen mit katholischem Ehepartner in Ausnahmefällen ein Weg pastoraler Begleitung offenstehen, bei dem auch der Empfang der katholischen Kommunion möglich werden kann. Mehrere deutsche katholische Bistümer haben bereits erklärt, dass sie nach der Orientierungshilfe handeln wollen. Andere betrachten die Handreichung mit Skepsis.

Laut Manzke trägt die Orientierungshilfe auch „zur Entlastung der Gewissen der Gläubigen“ bei. Es gebe in Deutschland zahlreiche konfessionell gemischte Ehepaare, die den Wunsch hätten, gemeinsam zum katholischen Abendmahl zu gehen. Und es gebe viele, die das auch praktizierten. Viele katholische Ehepartner wollten dies aber nicht gegen den erklärten Willen ihrer Kirche tun, erläuterte der Catholica-Beauftragte. Für sie sei die Orientierungshilfe ein Signal, „dass dieser Wunsch von ihrer Kirche anerkannt und positiv beschrieben wird“.

Nur in Einzelfällen und Notsituationen

Wie Manzke erläuterte, wird die mögliche Öffnung der Kommunion zunächst nur in Einzelfällen und Notsituationen zur Anwendung kommen, etwa wenn ein Angehöriger eines konfessionsverschiedenen Ehepaares im Sterben liegt. Nach einem Seelsorge-Gespräch könne dann ein katholischer Priester den evangelischen Ehepartner zum gemeinsamen Empfang der Eucharistie zulassen. „Und zukünftig offenbar nicht nur in extremen Ausnahmefällen.“ Eine allgemeine Einladung an Protestanten zum katholischen Abendmahl sei damit allerdings nicht ausgesprochen.

Der Bischof beurteilte die Orientierungshilfe als „Etappe in einem für Deutschland ökumenisch sehr wichtigen Thema“.  Allerdings bleibe der ausdrückliche „Einladungscharakter“ für evangelische Christen undeutlich. Offen bleibe auch, ob Katholiken aus Sicht der katholischen Kirche zum protestantischen Abendmahl gehen dürfen.