Corona-Maßnahmen: Bedford-Strohm verteidigt Ausnahme für Kirchen

Heinrich Bedford-Strohm

Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)

Köln/Hannover (epd). Der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm hält es für gerechtfertigt, dass die Kirchen trotz verschärfter Corona-Maßnahmen für das öffentliche und private Leben im November geöffnet bleiben dürfen. Die Religionsfreiheit sei gesetzlich verankert und habe einen besonderen Stellenwert, sagte Bedford-Strohm am Samstag im WDR-Radio. Dass Gottesdienste in Kirchen gefeiert werden dürfen, sei in der Corona-Krise wichtig: "Die Seele muss gestärkt werden, gerade jetzt!"

Die Menschen sollten dieser Tage eine innere Kraft vermittelt bekommen, verbunden mit der Botschaft des nahenden Weihnachtsfestes "Fürchtet euch nicht", erklärte der Theologe, der auch Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ist. Das geschehe in den Präsenz-Gottesdiensten, die unter Beachtung der Schutzregeln erfolgten, oder bei Video-Treffen und Gebeten.

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) empfahl in der Krise zudem die Bibellektüre, um Zuspruch zu finden. In dem Buch der Psalmen etwa könne man all die Gefühle nachlesen, die die Menschen aktuell bewegten, "Verlorenheit, Verzweiflung, Angst, auch Zorn stehen da drin". Dabei sei erfahrbar, "wie ich mir die Worte leihen kann und hin zum Trost geführt werde".