Landeskirche will Schutz vor sexualisierter Gewalt verbessern

Missbrauch und sexuelle Gewalt seien ein „Thema, das uns alle unbedingt angeht“.

Archivbild: Aus der menschenleeren Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche in Berlin wurde ein ökumenischer Gottesdienst übertragen. Im Monitor die evangelische Generalsuperintendentin für den Sprengel Berlin, Ulrike Trautwein.

Archivbild: Aus der menschenleeren Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche in Berlin wurde ein ökumenischer Gottesdienst übertragen (22.02.2020). Im Monitor ist die evangelische Generalsuperintendentin für den Sprengel Berlin, Ulrike Trautwein zu sehen.

Berlin (epd). Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz will deutlicher gegen sexualisierte Gewalt vorgehen. Missbrauch und sexuelle Gewalt seien ein "Thema, das uns alle unbedingt angeht", sagte die Berliner Generalsuperintendentin Ulrike Trautwein am Donnerstag in Berlin bei der Online-Herbsttagung des Kirchenparlaments: "Ein Thema, für das wir gründliche Aufarbeitung und erst recht eine gelingende Prävention brauchen."

Wie "erschütternd die Erfahrungen und wie weitreichend die Konsequenzen für das Leben der Betroffen sind", habe sie sich zunächst nicht vorstellen können, sagte die Theologin, die seit einiger Zeit Ansprechpartnerin der Landeskirche beim Thema sexualisierte Gewalt ist.

Die Synode befasst sich bei der Tagung mit einem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, das am Freitag beschlossen werden und am 1. November in Kraft treten soll. Vorgesehen war ursprünglich, dass das Gesetz bereits zum 1. Mai in Kraft tritt. Weil die Frühjahrstagung der Synode wegen der Coronavirus-Pandemie abgesagt werden musste und das Gesetz deshalb nicht beschlossen werden konnte, war dies jedoch nicht möglich.

Aus dem christlichen Menschenbild erwachse die Verantwortung, Menschen im Wirkungskreis der evangelischen Kirche vor sexualisierter Gewalt zu schützen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dies gelte insbesondere für Kinder und Jugendliche, Hilfe- und Unterstützungsbedürftige sowie Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen. Bei Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten soll eine Beschäftigung im Bereich der Kirche in der Regel ausgeschlossen sein.