Wenn kirchliche Gebäude zum Verkauf stehen
In den großen Kirchen gibt es Entscheidungskriterien für Fragen der Umnutzung
Frankfurt a.M. (epd). Die Veräußerung eines Gebäudes der evangelisch-methodistischen Gemeinde Mönchengladbach an die örtliche alevitische Gemeinschaft sorgt für Irritationen. Denn die Umnutzung oder der Verkauf kirchlicher Gebäude ist stets ein sensibles Thema. Kritisch kommentierte der Hamburger Weihbischof Hans-Jochen Jaschke diese Umwandlung des freikirchlichen Gebäudes in einen alevitischen Gebetsraum. "Das geht mir zu weit", sagte Jaschke, der in der Bischofskonferenz für den interreligiösen Dialog zuständig ist.
Hans Ulrich Anke, Präsident des EKD-Kirchenamtes, sagte am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Wo immer es geht: Kirche soll Kirche bleiben." Deswegen setze sich die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) dafür ein, dass möglichst keine Kirche abgegeben werden müsse - "ganz gleich ob an einen Kneipenwirt, eine Sparkasse oder an eine andere Religionsgemeinschaft".
Zugleich trete die EKD dafür ein, dass es Muslimen in Deutschland möglich sein müsse, ihre Religion frei und gleichberechtigt auszuüben. Dazu gehörten auch angemessene Gottesdiensträume, ergänzte Anke. Die Umwandlung einer Kirche in eine Moschee sei dafür allerdings kein angezeigter Weg. "Menschen, die hier jahrelang Gottesdienste erlebt haben, die hier getauft, konfirmiert und getraut wurden, verbinden auch mit dem Gebäude eine sehr persönliche Geschichte. Die Kirche ist der Ort, an dem das Evangelium von Jesus Christus gepredigt und gelebt wird", argumentiert der Kirchenamtspräsident. Das könne man nicht einfach abschalten und den Raum für das Predigen anderer Gottesbilder zur Verfügung stellen.
In beiden großen Kirchen gibt es Entscheidungskriterien für die Fälle, wenn kirchliche Gebäude zum Verkauf anstehen. Derartige Orientierungshilfen veröffentlichte etwa 2010 das Zentrum Ökumene der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, die mögliche Szenarien für den Verkauf darlegen. Eine Veräußerung von Kirchen an nichtchristliche Gemeinschaften wie Muslime und Buddhisten sei "nicht möglich", heißt es knapp. Für ein Gemeinde- und Pfarrhaus sei der Verkauf "in der Regel nicht möglich", die Veräußerung eines funktionalen Gebäudes müsse im Einzelfall entschieden werden.
"Der Verkauf einer Kirche an eine nichtchristliche Gemeinschaft (Ausnahme: Judentum) wäre ein geeignetes Mittel, jeden eventuellen noch verbliebenen Rest von religionstheologischer Klarheit und Unterscheidungsfähigkeit im öffentlichen Diskurs zu beseitigen; es würde viele Gemeindemitglieder verunsichern und den Nebel religiöser Diffusion und Gleich-Gültigkeit in der Gesellschaft verdichten", wird in der Entscheidungshilfe argumentiert.
Die Evangelische Kirche in Deutschland hatte bereits 2006 in ihrem Papier zu Christen und Muslimen in Deutschland Einwände gegen einen Umwandlung einer Kirche in eine Moschee aufgelistet. Eine solche Umwidmung werde von vielen Christen als persönlicher Verlust empfunden. Zudem führe dies zu öffentlichen Irritationen, da der äußere Symbolwert der Kirche erhalten bleibe, im Innern aber eine andere Religion praktiziert werde.
In einer Handreichung der katholischen Bischöfe aus dem Jahr 2003 heißt es, eine kultische Nutzung eines Kirchengebäudes durch nichtchristliche Religionsgemeinschaften, wie Islam oder Sekten, sei wegen der damit verbundenen Symbolwirkung nicht möglich. Über die Sensibilität der Umnutzung kirchliche Gebäude ist man sich auch bei der Evangelisch-methodistischen Kirche im Klaren. Vorrangiges Ziel sei es deshalb, eine Nachnutzung im kirchlichen Bereich zu finden, um die Gefühle der Gemeindemitglieder zu achten, erläutert Karl Ulrich Ruof von der Kanzlei der Freikirche. Trotz langer Suche und Verhandlungen habe sich eine derartige Lösung in Mönchengladbach nicht ergeben.
12. Juni 2012