EKD-Finanzchef: Für evangelische Finanzpolitik ist Transparenz ein Grundprinzip
Göttingen (epd). In der evangelischen Kirche sind Transparenz und Verantwortung nach Angaben von Oberkirchenrat Thomas Begrich Grundprinzipien kirchlicher Finanzpolitik. Für die Verwaltung der Kirchenfinanzen gelten strenge Kriterien, wie der Leiter der Finanzabteilung des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Mittwoch in Göttingen sagte. Über grundlegende finanzielle Weichenstellungen entschieden die Kirchenparlamente. Zudem sichere eine unabhängige Aufsicht die rechtmäßige Verwendung der Gelder. In der Reihe in der Reihe "Göttinger Vorträge zu Recht und Religion" sprach der EKD-Finanzchef über "Kirche, Geld und diese Welt".
Zum Thema Kirchensteuer sagte Begrich, der Idee nach sei dies keine Steuer, sondern ein Mitgliedsbeitrag. "Sie wurde 1919 in Deutschland flächendeckend eingeführt, um die Trennung von Staat und Kirche rechtlich und finanziell abzusichern." Bei der Kirchensteuer handele es sich keineswegs um ein Privileg der christlichen Kirchen. Vielmehr stehe dieser allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften offen, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind.
Müsste die Kirche diese Beiträge selbst einziehen, setze dies die Schaffung eigener Strukturen voraus, die mit erheblichen Kosten verbunden wären, gab der Finanzchef laut Redetext zu bedenken. Deshalb sei der Einzug über das Finanzamt "schlicht praktischer". Für diese staatliche Dienstleistung habe die evangelische Kirche im vergangenen Jahr 160 Millionen Euro bezahlt. Begrich hob in diesem Zusammenhang auch die soziale Ausgewogenheit der Kirchensteuer hervor, die sich nach der Höhe des Einkommens der Kirchenmitglieder richte. "Wer weniger verdient, zahlt auch weniger - eine faire Angelegenheit!", sagte der Oberkirchenrat.
Begrich bekräftigte die Bereitschaft der evangelischen Kirche zu Gesprächen über die Ablösung der sogenannten Staatsleistungen. "Wir sind da ganz offen!", sagte der EKD-Finanzchef. Bei diesen historisch begründeten Zahlungen handele es sich nicht um Sonderleistungen für die Kirchen, sondern um gültige Rechtsverpflichtungen.
Die Zahlungen der Bundesländer von derzeit jährlich 460 Millionen Euro an die beiden Kirchen gehen auf die Enteignung kirchlicher Güter im 19. Jahrhundert zurück. Bereits die Weimarer Reichsverfassung von 1919 hatte die Ablösung der Staatsleistungen vorgesehen. Dieser Passus wurde ins Grundgesetz übernommen. Im Zuge der Debatte über den Limburger katholischen Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst waren auch die Staatsleistungen erneut in die Kritik geraten.
29. Januar 2014