Zum Antifoltertag am 26. Juni 2005:
Huber: "Mechanismen zur Verhinderung von Folter stärken"
EKD für die Ratifikation des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention
Die Einhaltung des Verbots der Folter muss weltweit besser kontrolliert und präventive Mechanismen zur Verhinderung von Folter müssen gestärkt werden. Dies hat der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, anlässlich des internationalen Tages zur Bekämpfung der Folter am 26. Juni betont. Die Achtung der Menschenrechte ist der konkrete Ausdruck für die Unantastbarkeit der Würde jedes einzelnen Menschen. Wer die Menschenrechte des anderen achte, könne und dürfe keine Foltermethoden anwenden. Auch vermeintlich hochrangige Ziele dürften nicht zur Rechtfertigung der Folter herangezogen werden, denn dadurch werde unweigerlich der Schutz der Menschenwürde ausgehöhlt. Sie aber müsse nach christlichem Verständnis für alle Menschen in gleicher Weise gelten, so der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Huber.
Gegenwärtig werden Menschen in über 130 Ländern gefoltert und misshandelt. „Für die internationale Rechtsgemeinschaft besteht deshalb dringender Handlungsbedarf,“ erklärt Wolfgang Huber. Ergänzend zur "UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) bereits im Dezember 2002 ein Fakultativprotokoll verabschiedet. Darin ist die Einrichtung eines UN-Gremiums vorgesehen, das aus internationalen Expertinnen und Experten zusammengesetzt sein soll. Die Mitglieder dieses Gremiums sollen jederzeit unangekündigt Orte aufsuchen können, an denen Menschen in Gewahrsam gehalten werden. Außerdem sollen nationale Gremien mit entsprechenden Kompetenzen eingerichtet werden. Dieses Protokoll tritt in Kraft, wenn es von 20 Staaten ratifiziert worden ist. Zwar haben 36 Staaten das Protokoll unterzeichnet., aber nur neun haben es ratifiziert. Obwohl sich Deutschland nachdrücklich für das Zustandekommen des Zusatzprotokolls eingesetzt hatte, ist es bisher weder unterzeichnet noch ratifiziert. Der Ratsvorsitzende fordert die Bundesregierung und die Regierungen der Bundesländer, in deren Zuständigkeit die konkreten Haftbedingungen vor Ort gehören, für einen möglichst schnellen Beitritt zum Zusatzprotokoll zu sorgen.
Für einen Rechtsstaat gibt es keine Alternative zur ausnahmslosen Einhaltung des Folterverbots. Wie wichtig Kontrollen sind, zeigt sich seit dreieinhalb Jahren hinsichtlich des US-Gefangenenlagers Guantanamo auf Kuba. Zwar habe die amerikanische Regierung versichert, dass alle Vorwürfe von Misshandlungen untersucht werden. Trotzdem sind auch nach Besuchen durch Delegationen des Internationalen Roten Kreuzes Zweifel geblieben, wie die 540 Gefangenen aus 40 Ländern behandelt werden. Eine internationale Überwachung müsste – nicht nur an diesem Ort – die Praxis überprüfen und individuelle Beschwerden bearbeiten, vergleichbar dem Anti-Folter-Ausschuss des Europarates. Er besucht Haftanstalten und andere Orte, in denen Menschen gegen ihren Willen festgehalten werden.
Gerade in der Frage des Folterverbots, so der Ratsvorsitzende der EKD, klaffen nach wie vor Anspruch und Wirklichkeit auseinander. Der Dank der EKD gelte ausdrücklich dem Einsatz von nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisationen, die wichtige Fortschritte im Kampf gegen die Folter erreicht haben.
Hannover / Berlin, 21. Juni 2005
Pressestelle der EKD
Christof Vetter