EKD-Ratsvorsitzender bedauert Entscheidung der EU-Forschungsminister zur embryonalen Stammzellforschung
Würdigung der Zusatzerklärung zum Embryonenschutz
Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, bedauert die Entscheidung der EU-Forschungsminister zum 7. Forschungsrahmenprogramm. Der Rat der Minister hatte sich damit am Montag, 24. Juli, in Brüssel hinter den Vorschlag des EU-Parlamentes gestellt und unter bestimmten Bedingungen den Einsatz von EU-Mitteln zur Förderung der Forschung mit embryonalen Stammzellen erlaubt. Zugleich würdigte der Ratsvorsitzende den Einsatz von Bundesforschungsministerin Annette Schavan, der zu einer Zusatzerklärung geführt hat.
Huber begrüßte, dass durch die Zusatzerklärung zum 7. Forschungsrahmenprogramm die finanzielle Förderung der Zerstörung von menschlichen Embryonen zur Gewinnung neuer Stammzelllinien abgelehnt werde. Dadurch werde die geltende Praxis erstmals durch eine Selbstverpflichtung der Europäischen Kommission verbindlich festgeschrieben. Der Ratsvorsitzende warnte aber vor einer Aushöhlung dieser Regelung. „Bei der nun geltenden Beschlusslage kann nicht ausgeschlossen werden, dass von der Forschungsförderung der EU finanzielle Anreize für die Zerstörung von menschlichen Embryonen ausgehen.“ So könnten in Ländern mit entsprechender Gesetzeslage Embryonen zur Gewinnung von neuen Stammzelllinien getötet und für die Forschung mit diesen neuen Stammzelllinien dann EU-Fördermittel beantragt werden.
Die EKD hatte sich in der Vergangenheit in Übereinstimmung mit der Bundesregierung für die Einführung eines festen Stichtags für die Nutzung existierender embryonaler Stammzelllinien auf EU-Ebene ausgesprochen, stellt dies doch einen „schonenden Ausgleich“ zwischen dem Lebensrecht des Embryos und dem Recht der Patienten auf die Erforschung neuer Therapiemöglichkeiten dar. Darüber hinaus hatte sie gefordert, die Priorität der Förderung auf die ethisch unbedenkliche Forschung mit adulten Stammzellen zu legen und von der Finanzierung embryonaler Stammzellforschung auf der Grundlage des Verbrauches menschlicher Embryonen abzusehen.
Bevor das 7. Forschungsrahmenprogramm in Kraft treten kann, muss der gemeinsame Standpunkt der Minister nunmehr noch formell vom Europäischen Parlament im September in zweiter Lesung gebilligt werden.
Hannover, 25. Juli 2006
Pressestelle der EKD
Silke Fauzi
Ausführlich findet sich die Argumentation zu ethischen Überlegungen bei der Stammzellenforschung in einem Vortrag, den der Vorsitzende des Rates kürzlich in Heidelberg gehalten hat.