Kirchenasyl: BAMF und christliche Kirchen wollen neues Verfahren fortsetzen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die christlichen Kirchen Deutschlands ziehen eine positive Bilanz ihres neuen gemeinsamen Vorgehens bei strittigen Fällen des Kirchenasyls. Im Februar 2015 hatten sich das BAMF und die Kirchen darauf verständigt, hierfür bis Ende des laufenden Jahres neue Formen der Koordination zu prüfen. Während dieser Testphase, an der auch evangelische Freikirchen teilgenommen haben, konnten dazu benannte kirchliche Ansprechpartner Unterlagen zur Überprüfung individueller Härtefälle einreichen. Nach einer ersten Evaluation dieses Verfahrens kommen beide Seiten nun zu einer durchweg positiven Bewertung und sprechen sich für eine Weiterführung aus.
Im Rahmen der neun Monate dauernden Phase wurden beim Bundesamt in insgesamt 300 Einzelfällen entsprechende Dossiers von den kirchlichen Ansprechpartnern eingereicht. Fast ausschließlich ging es um Überstellungen nach der Dublin-Verordnung. Diese regelt, welcher europäische Staat für das Asylverfahren zuständig ist. In 142 dieser Fälle erklärte sich das Bundesamt zuständig für die Durchführung des Verfahrens in Deutschland. Für weitere 60 Menschen konnte eine Lösung gefunden werden, bevor ein Kirchenasyl begonnen wurde. Die offenen Fälle werden derzeit noch geprüft.
Hannover, 17. Dezember 2015
Pressestelle der EKD
Kerstin Kipp