Festgottesdienst zur Eröffnung der verbundenen Tagung der Synoden

120 Synodale werden in Würzburg in ihr Amt eingeführt

Am Donnerstag wurde die erste Tagung der 12. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit einem Gottesdienst in St. Stephan zu Würzburg eröffnet. Die gewählten und berufenen Mitglieder und die ständigen Gäste der verbundenen Synodaltagung von EKD-Synode, Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen (UEK) wurden auf ihr Amt verpflichtet.

Bischof Michael Bünker, Generalsekretär der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) predigte über Philipper 4,3 („Alles vermag ich durch ihn, der mir Kraft gibt“). Als einen Ausdruck der Spannung zwischen „Alles vermögen“ und den Konflikten in der Welt nannte er das Wirken der Geschäftsordnung der Synode: „Synoden entscheiden weder einfach nach Mehrheit oder Minderheit und auch nicht nach Einheitlichkeit, sondern nach größtmöglicher Einmütigkeit. Das heißt, dass Synoden gerade dadurch, dass sie die Vielfalt wahren und die Vielstimmigkeit der Meinungen achten und den Konflikten nicht ausweichen, der Einheit dienen.“

Heinrich Bedford-Strohm, Ratsvorsitzender der EKD, Gerhard Ulrich, Leitender Bischof der VELKD, und Christian Schad, Vorsitzender der Vollkonferenz der UEK, verpflichteten die Synodalen auf ihr Amt. Das abschließende Gebet sprachen sie gemeinsam mit Irmgard Schwaetzer, Präses der Synode der EKD, und der Gemeinde. Die Liturgie leiteten Edda Weise und Jürgen Dolling, beide St. Stephan. Annekathrin Preidel, Präsidentin der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Bayern, las den Evangeliumstext Johannes 15,1-6. Musikalisch wurde der Gottesdienst von Dekanatskantor Christan Heidecker, der Schola St. Stephan und St. Stephan Brass gestaltet.

Die neue Synode der EKD tritt vom 30. April bis 3. Mai 2015 in Würzburg zusammen und konstituiert sich für eine sechsjährige Amtsperiode. Am Samstag stehen die Wahlen zum siebenköpfigen Präsidium und in die ständigen Ausschüsse der Synode auf der Tagesordnung. Hierzu wird zunächst am Freitagabend ein Nominierungsausschuss gewählt. Dieser schlägt der Synode am Samstagvormittag Synodale für das Präsidium und das Amt der oder des Präses vor. Die Mitglieder der Synode können weitere Vorschläge zur Wahl machen. Bei der Präseswahl ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlich vorgesehenen Mitgliederzahl erhält, also 61 Stimmen.

Nach der Grundordnung der EKD besteht die 12. Synode aus 120 Mitgliedern. 100 Synodale wurden durch die Synoden der 20 Gliedkirchen gewählt. 20 der Synodalen hat der Rat berufen, unter besonderer Berücksichtigung von Persönlichkeiten, die für das Leben der Gesamtkirche und die Arbeit der kirchlichen Werke Bedeutung haben. Zu den Aufgaben der Synode zählen die Erarbeitung von Kundgebungen und Beschlüssen zu Fragen der Zeit sowie die Begleitung der Arbeit des Rates der EKD durch Richtlinien. Die Synode berät und beschließt aber auch den Haushalt und die Kirchengesetze. Im November wird sie in Bremen den neuen Rat sowie dessen Vorsitzende oder Vorsitzenden wählen.

Die EKD ist die Gemeinschaft von 20 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen. 23 Millionen evangelische Christinnen und Christen in Deutschland gehören zu einer der 15.000 Kirchengemeinden. Die Leitungsorgane der EKD sind Synode, Rat und Kirchenkonferenz.

Würzburg, 30. April 2015

Pressestelle der EKD
Claudia Maier

Hinweis: Die Predigt und weitere Texte zur Synode finden Sie unter www.ekd.de/synode2015_wuerzburg/predigten sobald sie uns vorliegen.