Verträge zwischen VELKD, UEK und EKD paraphiert
Beratungsprozesse in den Gliedkirchen sollen beginnen
8. Dezember 2004
Hannover. Die Leiter der Verhandlungskommissionen der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) haben am Rand der Sitzung der Kirchenkonferenz Verträge paraphiert, nach denen UEK und VELKD ihren Auftrag künftig in der EKD wahrnehmen. Bischof Hans-Christian Knuth für die VELKD, Landesbischof Ulrich Fischer für die UEK und Landesbischof Christoph Kähler für die EKD haben die vereinbarten Vertragstexte abgezeichnet und in das Stellungnahmeverfahren in den 23 Gliedkirchen der EKD gegeben. Seit etwa zwei Jahren wurden Gespräche geführt, um die Zusammenarbeit der Gliedkirchen der EKD zu stärken. Drei hochrangig besetzte Verhandlungskommissionen haben bis September in großer Einmütigkeit Vertragsentwürfe erarbeitet, die die künftige Verbindung von EKD, UEK und VELKD regeln.
Kernpunkt der Reformen ist der Grundsatz, so viel Gemeinsamkeit aller Gliedkirchen der EKD zu erreichen wie möglich, und nur so viel zu differenzieren, wie aus dem Selbstverständnis der gliedkirchlichen Zusammenschlüsse nötig ist. Die Aufgaben dieser Zusammenschlüsse werden künftig im Kirchenamt der EKD in der Herrenhäuser Straße in Hannover wahrgenommen, wo Amtsstellen der UEK und der VELKD eingerichtet werden. Dies soll vor allem dem stetigen Austausch und gemeinsamen Diskurs und dem Abbau von Doppelstrukturen dienen. Die bisherigen gliedkirchlichen Zusammenschlüsse behalten Initiativ-, Gestaltungs- und Prüfungsrechte in allen ihnen nach ihrer Verfassung zugewiesenen Aufgaben, insbesondere im Blick auf ihre Bekenntnisgrundlagen. Dabei gewinnen UEK und VELKD neue Einflussmöglichkeiten dadurch hinzu, dass sie innerhalb der EKD nunmehr rechtlich abgesicherte Ein- und Mitwirkungsrechte auf die gesamte EKD besitzen.
Für den stellvertretenden Ratsvorsitzenden der EKD, Landesbischof Christoph Kähler, haben die evangelischen Kirchen in Deutschland mit diesen Verträgen ihre Gestaltungskraft bewiesen und Profil und Präsenz der evangelischen Kirchen in der Öffentlichkeit gestärkt. Der leitende Bischof der VELKD, Bischof Hans-Christian Knuth sieht die Eigenständigkeit der VELKD als Kirche im neuen System erhalten und Bindung an ihre Bekenntnisgrundlage gewahrt. Auch werde die VELKD ihre ökumenischen Beziehungen weiterhin in eigener Verantwortung gestalten. Landesbischof Ulrich Fischer, Vorsitzender der Vollkonferenz der UEK, begrüßte, dass mit dem Ergebnis der Vertragsverhandlungen die Gemeinsamkeiten betont und die EKD deutlich gestärkt werde, so dass mit diesem Schritt ein wichtiges Ziel der UEK erreicht werden könne.
Mit der Paraphierung der Verträge beginnt der Beratungsprozess in den gliedkirchlichen Kirchenleitungen und Synoden, nach dessen Abschluss die endgültigen Vertragstexte unterschrieben werden können. Beabsichtigt ist, im kommenden Jahr den gesetzgebenden Körperschaften die notwendigen Verfassungsänderungen zur Beschlussfassung vorzulegen. Die abschließende Zustimmung der Gliedkirchen ist für das Jahr 2006 vorgesehen. Die Regelungen sollen spätestens am 1. Januar 2007 in Kraft treten.