20 Jahre Kirchengemeinschaft mit der Evangelisch-methodistischen Kirche
UEK und VELKD feiern Jubiläum mit der EmK in einem gemeinsamen Festgottesdienst am 29. September in Stuttgart – Im Verständnis des Evangeliums bestehen keine grundlegenden Unterschiede
22. August 2007
Hannover/Frankfurt am Main. Mit einem gemeinsamen Festgottesdienst am 29. September in der Evangelisch-methodistischen Zionskirche in Stuttgart wird des 20-jährigen Bestehens der „uneingeschränkten Kirchengemeinschaft“ der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) mit den lutherischen und unierten evangelischen Kirchen in Deutschland gedacht.
Die Bischöfin der EmK, Rosemarie Wenner (Frankfurt am Main), der Leitende Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), Landesbischof Dr. Johannes Friedrich (München), und der Vorsitzende der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (UEK), Landesbischof Dr. Ulrich Fischer (Karlsruhe), haben sich jetzt in einem gemeinsamen Schreiben an die Kirchengemeinden gewandt und dazu ermutigt, auf die jeweilige Partnergemeinde zuzugehen und miteinander das Jubiläum in gemeinsamen Gottesdiensten zu begehen.
Am 29. September 1987 wurde diese Gemeinschaft in einem Gottesdienst in der Nürnberger St. Lorenz-Kirche feierlich proklamiert und vollzogen. Im Bereich der ehemaligen DDR geschah dies zwischen dem Bund der Evangelischen Kirchen und der EmK in Gottesdiensten am 20. und 21. Januar 1989 in Zwickau und Berlin.
Vorausgegangen waren ab 1980 Lehrgespräche zwischen der EmK und der VELKD, an die sich zuletzt die Arnoldshainer Konferenz anschloss, die heute in der UEK aufgegangen ist. Im Ergebnis wurde festgestellt, „dass im Verständnis des Evangeliums keine grundlegenden Unterschiede bestehen“ und deshalb völlige Kirchengemeinschaft erklärt werden kann. Den entscheidenden Impuls für diese Lehrgespräche hatten der Lutherische Weltbund (LWB) und der Weltrat methodistischer Kirchen mit ihrem offiziellen Lehrgespräch gegeben.
Der vollständige Wortlaut des Briefes an die Gemeinden ist unter www.velkd.de abrufbar.