Vom Provisorium zur Perspektive
UEK-Vollkonferenz beendet Tagung mit Bericht des Präsidiums und Beschlüssen
09. November 2011
Mit dem Bericht des Präsidiums, Beschlüssen zu Finanzen und Rechtsangelegenheiten und einer Entschließung zur Kirchengemeinschaft mit der amerikanischen UCC hat die UEK-Vollkonferenz am Dienstagnachmittag ihre Tagung in Magdeburg fortgesetzt und beendet.
Unter dem Motto „Vom Provisorium zur Perspektive“ berichtete der Vorsitzende der UEK, der badische Landesbischof Ulrich Fischer. Nach fünf Jahren Verbindungsmodell mit der VELKD und dem Kirchenamt der EKD, habe die UEK eine Evaluierung begonnen, um eine Zwischenbilanz zu ziehen. Neben den praktischen Anfragen zur Weiterarbeit der UEK stehe dahinter die theologische Frage: „Was bedeutet gelebte Kirchengemeinschaft?“ Die mit der EKD-Synode und der Generalsynode der VELKD verbundenen gemeinsamen Tagungen seien bereits der „Ernstfall gelebter Kirchengemeinschaft,“ sagte Fischer. Wir „gönnen einander die unterschiedlichen Profile als lutherische, unierte und reformierte Kirchen. Wir wissen um unsere Ergänzungsbedürftigkeit durch das je andere Profil.“ Auf Hintergrund des Tätigkeitsberichtes des Amtes der UEK von 2009 bis 2011 habe die Evaluierungsgruppe Ende Oktober Ihre Arbeit aufgenommen.
Fischer würdigte die gemeinsame liturgische Arbeit an der Agende zur ‚Berufung-Einführung-Ordination‘. Zwar sei es auch in der „vielfältigen liturgischen Landschaft“ in der EKD wichtig, einander unterschiedliche Profile zu gönnen. Eine Agende müsse jedoch „Navigationshilfen und Orientierungsmuster“ geben. Das „Evangelische Gottesdienstbuch“ von 1999 sei in dieser Hinsicht Grundlage und Vorbild der weiteren liturgischen Arbeit der UEK.
Auf dem Weg zum Reformationsjubiläum 2017 wird die UEK im Jahr 2013 an das 450. Jubiläum des Heidelberger Katechismus erinnern. Fischer stellte dazu ein gemeinsam mit dem Reformierten Bund und der badischen Landeskirche erarbeitetes Faltblatt vor (s. www.heidelberger-katechismus.net).
Die Vollkonferenz beendete ihre Tagung u.a mit folgenden Entschließungen:
- Entschließung der Vollkonferenz zur Kirchengemeinschaft mit der amerikanischen United Church of Christ (UCC). Damit stellt die UEK für sich nun mit allen ihren Mitgliedskirchen die Kirchengemeinschaft mit der UCC verbindlich fest.
- Beschluss zum Bericht des Catholica-Beauftragten der VELKD, Bischof Friedrich Weber. Darin stellt die Vollkonferenz fest, dass sich aus der gegenseitigen Taufanerkennung Konsequenzen für das Verständnis von Kirche ergeben, „die bisher nicht hinreichend bedacht worden sind.“ Dabei gehe es um die Anerkennung der jeweils anderen Kirche, die Gestaltung gelebter Kirchengemeinschaft und Wege zur gemeinsamen Feier des Abendmahls.
- Und einem einstimmigen Beschluss zur Ordinationsagende, die – parallel zur VELDK – auch für den Bereich der UEK eingeführt und den Mitgliedskirchen zur Annahme empfohlen wurde.
Magdeburg, 9. November 2011
Karin Bertheau
Union Evangelischer Kirchen
in der Evangelischen Kirche in Deutschland