Landesbischof Ulrich Fischer zum Vorsitzenden der Vollkonferenz der UEK gewählt
Wahlen zum Präsidium der UEK in Erfurt
Pressemitteilung vom 19. Oktober 2003
Berlin. uf ihrer konstituierenden Tagung im Augustinerkloster in Erfurt haben die Mitglieder der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) mit überwältigender Mehrheit Landesbischof Dr. Ulrich Fischer (Baden) zum Vorsitzenden gewähl.
Als Stellvertreter wurden Vizepräsident Christian Drägert (Rheinland) und Provinzialpfarrer Dr. Hans-Wilhelm Pietz (schlesische Oberlausitz) gewählt, die gemeinsam mit Landesbischof Fischer den Vorsitz des Präsidiums innehaben.
Fischer war nach seinem Studium der Theologie zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Theologischen Fakultät der Universität Heidelberg, arbeitete dann zehn Jahre als Pfarrer in Heidelberg, wurde 1989 Landesjugendpfarrer der Ev. Landeskirche in Baden, 1996 Dekan des Kirchenbezirks Mannheim und ist seit 1998 Landesbischof in Baden.
Ins Präsidium gewählt wurden noch vier weitere Mitglieder der Vollkonferenz: Konsistorialpräsidentin Brigitte Andrae (Kirchenprovinz Sachsen), Bischof Dr. Martin Hein (Kurhessen-Waldeck), Dr. Johann Daniel Noltenius (Bremen) und Landessuperintendent Gerrit Noltensmaier (Lippe), sowie die Vorsitzenden des Theologischen Ausschusses und des Rechtsausschusses - Prof. Dr. Michael Beintker (Professor für Reformierte Theologie an der Universität Münster) und OKR Prof. Dr. Jörg Winter (Baden). Im Präsidium werden alle 14 Mitgliedskirchen der UEK vertreten sein. Die noch nicht durch die Wahlen vertretenen Kirchen können je ein Mitglied aus der Vollkonferenz in das Präsidium entsenden. Außerdem ist der Leiter der Kirchenkanzlei der UEK, Dr. Wilhelm Hüffmeier, nach der Grundordnung der UEK Mitglied des Präsidiums, so dass es insgesamt aus 17 Personen bestehen wird. Das Präsidium wird sich am Sonntag, dem 19. Oktober nach Ende der konstituierenden Tagung der Vollkonferenz konstituieren.
Als letzter Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche der Union (EKU) hob Präses Manfred Sorg in seinem Bericht zur Lage die Leistungen der EKU auf den Bereichen der Theologie, Liturgie und im Kirchenrecht hervor, die sie in den größeren Kirchenbund der UEK einbringe. Er betonte, dass eine Strukturreform, die die Stärkung der Gemeinschaft in der EKD zum Ziel habe, ohne eine entsprechende finanzielle Ausstattung nicht zu haben sei.
Landesbischof Fischer erinnerte als ehemaliger Vorsitzender der Arnoldshainer Konferenz (AKf) an den Weg der AKf in die UEK. Besonders hob er hervor, dass das Engagement der AKf den Weg hin zur Leuenberger Konkordie geebnet habe. Mit der Unterzeichnung der Leuenberger Konkordie im Jahr 1973 sei die grundsätzliche Erkenntnis gewonnen, dass es heute keinen zwingenden theologischen Grund mehr für separate konfessionelle Zusammenschlüsse innerhalb des Protestantismus gebe.
Als Dritter hielt OKR Prof. Dr. Jörg Winter, Moderator der gemeinsamen Arbeitsgruppe von EKU und AKf zur Strukturreform, einen Bericht zum gegenwärtigen Stand der Überlegungen zur Strukturreform der EKD und erläuterte das sogenannte „Verbindungsmodell", nach dem die gliedkirchlichen Zusammenschlüsse ihren Auftrag innerhalb der einheitlichen Struktur der EKD erfüllen und nicht neben ihr. Künftig werde deshalb für die Verwaltungsaufgaben der EKD und der in ihnen tätigen gliedkirchlichen Zusammenschlüsse nur noch ein Kirchenamt benötigt.
Auf der Grundlage dieser Berichte wird der Berichtsausschuss am Nachmittag beraten und eine Beschlussvorlage für eine Kundgebung der Vollkonferenz der UEK ins Plenum einbringen.
Die konstituierende Tagung der Vollkonferenz war am Freitag, dem 17. Oktober, von Präses Nikolaus Schneider (Düsseldorf) eröffnet worden. Es wurde u. a. beschlossen, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg, die Evangelische Landeskirche in Württemberg und den Reformierten Bund auf deren Antrag hin mit dem Status einer Gastkirche an der Arbeit der UEK zu beteiligen.
Die Vollkonferenz hat außerdem das Stellungnahmeverfahren zum Entwurf einer neuen Trauagende eröffnet. Diese Agende regelt zum Beispiel die von Pfarrern und Pfarrerinnen häufig gestellte Frage, wie ein Traugottesdienst mit der Feier einer Taufe zu verbinden ist: was kommt erst, Trauung oder Taufe? Die Beschlussfassung der neuen Trauagende wird für die Tagung der Vollkonferenz im Jahre 2006 vorgesehen.
Die Vollkonferenz endet am Sonntag, dem 19. Oktober 2003, nach einem Abendmahlsgottesdienst. Unmittelbar im Anschluss wird sich gegen 11.00 Uhr das neu gewählte Präsidium der UEK konstituieren.
Die Vollkonferenz setzt sich aus 44 Mitgliedern der 13 Kirchen der UEK zusammen. Sie gibt dem Präsidium und der Kirchenkanzlei Richtlinien und beschließt z. B. Kirchengesetze und andere rechtliche Regelungen, die in den Mitgliedskirchen gelten oder umgesetzt werden sollen. Jeweils ein Jahr vor Ablauf ihrer sechsjährigen Amtsperiode wird die Vollkonferenz prüfen, ob das laut Grundordnung der UEK angestrebte Ziel einer verbindlichen Gemeinsamkeit aller Gliedkirchen der EKD auf den theologischen, liturgischen und kirchenrechtlichen Feldern so weit verwirklicht ist, dass ein Fortbestand der UEK in ihrer bisherigen Form entfallen kann.
Das Präsidium ist für alle Aufgaben zuständig und verantwortlich, die nicht der Vollkonferenz vorbehalten sind. Insbesondere bereitet es die Sitzungen der Vollkonferenz vor und leitet sie und sorgt für die Ausführung der Beschlüsse.
Die Kirchenkanzlei führt die laufenden Geschäfte der Union im Rahmen der geltenden Ordnung und der Beschlüsse der Vollkonferenz und des Präsidiums. Der UEK gehören 13 Landeskirchen der EKD an: Anhalt, Baden, Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Bremen, Hessen-Nassau, Kurhessen-Waldeck, Lippe, Pfalz, Pommern, Ev.-reformierte Kirche, Rheinland, Kirchenprovinz Sachsen, Westfalen. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg, die Evangelische Landeskirche in Württemberg und der Reformierte Bund sind mit dem Status einer Gastkirche an der Arbeit der UEK beteiligt. Die übrigen acht lutherischen Gliedkirchen der EKD sind in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) zusammengeschlossen.