Tätigkeitsbericht des Präsidiums der UEK zur Vollkonferenz am 13./14. Mai 2004 in Berlin-Spandau
Landesbischof Dr. Ulrich Fischer
Liebe Schwestern und Brüder,
allem Anfang wohnt ein Zauber inne, wie wir von Hermann Hesse wissen. Auch heute ist dies für mich ein Anfang, hoffentlich einer mit einem gewissen Zauber. Ich erstatte nämlich dieser Vollkonferenz den ersten Bericht des neu gewählten Präsidiums, und dies nur 7 Monate nach seiner Konstituierung im Oktober letzten Jahres in Erfurt.
Ich kann und will diesen Bericht nicht beginnen, ohne zuvor vier ganz herzliche Glückwünsche auszusprechen. Mein erster Glückwunsch richtet sich an die Schwestern und Brüder, die in der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz Verantwortung tragen. Ich gratuliere zum Gelingen der Neubildung einer großen, leistungsstarken Evangelischen Landeskirche in Berlin-Brandenburg und in der schlesischen Oberlausitz. Wir haben in den zurückliegenden Monaten oft mit Ihnen gebangt angesichts der Mehrheitsverhältnisse in Ihrer Landessynode. Wir haben Ihren fast schon verzweifelten Kampf für die neue Kirche miterlebt und freuen uns mit Ihnen, dass Wichtiges für die Zukunftssicherung der evangelischen Kirche in dieser Region Deutschlands gelungen ist.
Mein zweiter Glückwunsch geht an Schwester Andrae und Bruder Noack. Das große Werk der Konföderation der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und der Evangelisch-Lutherischen Kirche Thüringens wurde im April durch die Beschlüsse der beiden Landessynoden entscheidend vorangebracht. Damit konnte eine große Hürde zur Überwindung überkommener und nicht mehr plausibler kirchlicher Strukturen genommen werden. Zugleich ist es gelungen, ein ermutigendes Zeichen für den Einigungsprozess in der EKD zu setzen, das auch uns in der UEK hinsichtlich der weiteren Verhandlungen mit der EKD und der VELKD stärkt.
Daran schließt sich mein dritter Glückwunsch an. Am 19. April 2004 wurde mein Stellvertreter, unser verehrter Bruder Hans-Wilhelm Pietz, zum Generalsuperintendenten des Sprengels Görlitz der neu geschaffenen Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz gewählt. Er wird von nun an Aufgaben eines Regionalbischofs für diesen Sprengel seiner Landeskirche wahrnehmen. Wir gratulieren Ihnen zu dieser Wahl und wünschen Ihnen von ganzem Herzen für Ihren Dienst Gottes reichen Segen. Zugleich danke ich Bruder Pietz für den Dienst der Verkündigung, den er heute im Eröffnungsgottesdienst übernommen hat.
Schließlich heiße ich die Brüder Alfred Buß und Jann Schmidt, die als Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen bzw. als Kirchenpräsident der Evangelisch-reformierten Kirche eingeführt worden sind, herzlich im Kreis der Vollkonferenz willkommen.
Nun aber zu meinem Bericht. Fünf Ereignisse waren es in den zurückliegenden Monaten, auf die ich mich im Folgenden beziehe, und zwar
o die Sitzungen des Präsidiums am 19. Oktober 2003 und am 28. Januar 2004
o der Abschluss der Vereinbarung zwischen der Kirchenkanzlei der UEK und dem Kirchenamt der EKD vom 21./28. November 2003
o das Treffen zwischen dem Präsidium der UEK und der Kirchenleitung der VELKD am 21. November 2003 in Hannover
o ein ausführliches Gespräch des Vorstands des Präsidiums mit dem Kollegium der UEK-Kirchenkanzlei am 25. März 2004 in Berlin, am Vorabend der Verabschiedung von Dr. Rohde
o mein Besuch bei der Synode der VELKD am 2. April 2004 in Hannover.
Zurückblickend auf diese Ereignisse und Vorgänge scheinen mir folgende Gesichtspunkte berichtenswert:
1. Präsidium
Das Präsidium der UEK hat sich unmittelbar nach der konstituierenden Sitzung der Vollkonferenz seinerseits am 19. Oktober 2003 in Erfurt konstituiert und dabei Vizepräsident Christian Drägert zum 1. und Pfarrer Dr. Hans-Wilhelm Pietz zum 2. Stellvertreter des Vorsitzenden bestimmt. Zugleich hat sich das Präsidium eine Geschäftsordnung gegeben und die Vereinbarung mit der Evangelischen Landeskirche Württemberg und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg sowie dem Reformierten Bund beschlossen; damit wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass beide Landeskirchen und der Reformierte Bund im Gaststatus in der UEK mitarbeiten können. Ferner wurde ein Finanzbeirat gebildet, der seine Arbeit inzwischen - wie ich hörte - in sehr konstruktiver Weise aufgenommen hat. Weiterhin hat das Präsidium nach der Bildung durch die Vollkonferenz den Liturgischen Ausschusses berufen; dem kommt meines Erachtens eine besondere Bedeutung zu, denn trotz des Übergangscharakters der UEK ist die Weiterarbeit an gemeinsamen Agenden dringend geboten (z.B. Trauagende, Bestattungsagende); gerade durch diese Weiterarbeit kann die Gemeinsamkeit zwischen früheren EKU- und AKf-Kirchen beträchtlich gestärkt werden.
Schließlich hat das Präsidium als Hochschullehrerin und Hochschullehrer für den Theologischen Ausschuss
o Prof. Dr. Irene Dingel, Mainz (Kirchengeschichte)
o Prof. Dr. Matthias Köckert, Berlin (Altes Testament)
o Prof. Dr. Dr. Wolf Krötke, Berlin (Systematische Theologie)
o Prof. Dr. Andreas Lindemann, Bethel (Neues Testament) und
o Prof. Dr. Michael Meyer-Blanck, Bonn (Praktische Theologie) berufen.
Prof. Dr. Michael Beintker wurde von der Vollkonferenz der UEK zum Vorsitzenden des Theologischen Ausschusses gewählt und ist damit berufen.
Wir freuen uns, dass durch diese Zusammenarbeit das theologische Profil der UEK geschärft wird, und ich bedanke mich bei jenen, die die Berufung in den Theologischen Ausschuss angenommen haben.
In seiner Januar-Sitzung hat dann das Präsidium die Aufgabenstellungen für die Ausschüsse der UEK festgelegt. Der Rechtsausschuss, der sich im Januar konstituiert hat, wird sich mit fünf Aufgaben beschäftigen:
o mit der Pflege des Rechtsbestandes der EKU/UEK,
o mit der rechtlichen Begleitung des Strukturreformprozesses der EKD, insbesondere mit der Vertragsgestaltung,
o mit der Mitwirkung im Stellungnahmeverfahren zum Kirchenbeamtengesetz der EKD,
o mit der Prüfung von Gesetzgebungsvorhaben von Mitgliedskirchen im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Gesetzgebung
o und mit der Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Rechtsausschuss der VELKD.
Der Theologische Ausschuss arbeitet an dem ihm noch von der EKU-Synode erteilten Auftrag, eine gemeindebezogene Ausarbeitung zur Frage der individuellen Eschatologie zu erstellen. Voraussichtlich wird diese Arbeit im Laufe des Jahres 2005 abgeschlossen werden. Weitere Arbeitsaufträge werden bis dahin an den Theologischen Ausschuss nicht erteilt.
Im Januar folgte dann auch die Neuberufung der Karl-Barth-Preis-Jury. Für die Amtsdauer von 2004 bis 2008 wurden berufen:
o Direktor Dr. Hans-Anton Drewes, Basel
o Bischof Dr. Wolfgang Huber, Berlin
o und Prof. Dr. Dieter Korsch, Marburg.
Und nun freue ich mich, Ihnen bekannt zu geben, dass die Jury den Karl-Barth-Preis des Jahres 2004 Bundespräsident Johannes Rau zuerkannt hat. Das Präsidium der UEK, das den Preis verleiht, hat sich die Entscheidung zu Eigen gemacht. Damit ehrt die UEK das Lebenswerk von Johannes Rau, das seine spezifische Prägung durch die Wuppertaler Gemeinde Barmen-Gemarke, in der er aufgewachsen ist, erhalten hat. Dort wurde die Barmer Theologische Erklärung vor 70 Jahren von der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche beschlossen, auf die Johannes Rau sich in seinem kirchlichen und politischen Engagement immer wieder eigenständig und kreativ bezogen hat. Die Verleihung soll im Herbst dieses Jahres, am 25. September, in der Schlosskirche zu Lutherstadt-Wittenberg festlich begangen werden.
Schließlich wurde in der Januar-Sitzung das Komitee der Berliner Bibelwochen zur konzeptionellen Begleitung der Tagungsarbeit der UEK berufen. Diesem Komitee gehören nun an:
o Pfarrer Dr. Eberhard Bürger, Kirchenprovinz Sachsen
o Landeskirchenrat Dr. Rainer Dinger, Westfalen
o Oberkirchenrat Dr. Bernhard Felmberg, Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
o Pfarrerin Monika Heinrich, Hessen und Nassau
o Pastor Michael Heinrichs, European Bible Week
o Pfarrer Hermann Kotthaus, Rheinland
o Oberkirchenrat Joachim Ochel, UEK-Kirchenkanzlei
o Verena Wache, Bremen.
Zum Vorsitzenden hat das Komitee inzwischen Bischof Klaus Wollenweber, Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, berufen.
2. Arbeit in der UEK-Kirchenkanzlei und Vereinbarung der Kirchenämter
In der konstituierenden Sitzung des Präsidiums wurde von diesem auch der Wortlaut einer Vereinbarung zwischen der Kirchenkanzlei der UEK und dem Kirchenamt der EKD zustimmend zur Kenntnis genommen. Diese Vereinbarung, die dann Ende November 2003 von den Präsidenten der Kirchenämter unterzeichnet wurde, sieht u. a. Verzahnungen der Kirchenämter im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, der Ökumene- und Auslandsarbeit, der Fortbildung für den nichttheologischen Bereich, der Kollegien, der Arbeitsbereiche Arbeits- und Dienstrecht, der Personalverwaltung, der kirchlichen Gerichtsbarkeit, der Gremienbetreuung, der Tagungsarbeit, der Registratur, des EDV-Bereichs und der Kasse vor. Die Vereinbarung versteht sich als Auftakt eines dynamischen Prozesses, der entsprechend den Notwendigkeiten fortgeschrieben werden muss.
Unter Bezug auf diese Vereinbarung ist dann auch vom Präsidium im Januar 2004 die Nachfolgeregelung für das vakante juristische Dezernat der Kirchenkanzlei beschlossen worden. Dementsprechend hat der Leiter der Rechtsabteilung des Kirchenamts der EKD, Oberkirchenrat Guntau, die Leitung des bisherigen Dezernats II der Kirchenkanzlei (Rechtsangelegenheiten) ab 1. April 2004 übernommen. Er ist Mitglied des Kollegiums der UEK. Dr. Markus Kapischke, der zugleich die Aufgaben vor Ort wahrnehmen wird, wurde zu seinem Vertreter berufen.
In diesem Zusammenhang ist es mir ein besonderes Anliegen, einige Bemerkungen zur Arbeit der UEK-Kirchenkanzlei zu machen. Bei unserem Gespräch am 25. März konnten wir uns davon überzeugen, mit welch ungeheuer hohen Einsatzbereitschaft in der Kirchenkanzlei an einer Umsetzung dieser Vereinbarung gearbeitet wird. Vieles ist schon weiter vorangeschritten, als wir geahnt und je zu träumen gewagt haben. Wer hätte noch vor einem Jahr gedacht, dass Präsident Dr. Hüffmeier seit Jahresbeginn schon regelmäßig an den Kollegiumssitzungen des Kirchenamtes der EKD teilnimmt. Dies und anderes mehr ist - das möchte ich als Vertreter einer ehemaligen AKf-Kirche sagen - alles andere als selbstverständlich; denn wir müssen uns immer wieder vergegenwärtigen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UEK-Kirchenkanzlei mit ihrem Engagement für eine rasche Verzahnung der UEK-Kirchenkanzlei mit dem Kirchenamt der EKD zugleich zielstrebig das abzugeben bereit sind, wofür sie viele Jahre lang gearbeitet haben. Ich habe höchsten Respekt vor der Leistung der Mitarbeitenden in der UEK-Kirchenkanzlei, die bereit sind, etwaige EKU-Nostalgie hintanzustellen, wenn es gilt, die künftigen Herausforderungen anzugehen. Ich möchte aber auch vor allem die Vertreterinnen und Vertreter der ehemaligen AKf-Kirchen bitten, diese Leistung anzuerkennen und immer mit zu bedenken, dass dieser Transformationsprozess zwar zügig und zielstrebig, aber auch mit Respekt vor dem Erbe der EKU und dem von den Mitarbeitenden in der früheren EKU-Kirchenkanzlei Geleisteten vonstatten gehen sollte. Wir sind uns ganz einig in dem, was wir erreichen wollen. Wir brauchen noch mehr Einigkeit in der Würdigung des Erbes, das wir angetreten haben.
Sehr eindrucksvoll wurde die besondere Leistung der EKU-Kirchenkanzlei in den laufenden Transformationsprozessen gewürdigt bei der Verabschiedung von Vizepräsident Dr. Jürgen Rohde am 26. März 2004 in Berlin. Gerade Bruder Rohde, der sich wie kein anderer sein ganzes Berufsleben für die EKU eingesetzt hat, hat sich besondere Verdienste für die Umwandlung der EKU in die UEK und für ihren Weg in eine gestärkte EKD erworben, indem er eigene Bedenken dem mühsam, aber einmütig Konsentierten nachordnete. Ich freue mich, dass Bruder Rohde in den bald beginnenden Verhandlungen unserer UEK-Delegation mit der EKD und der VELKD als sachkundiger Berater zur Verfügung steht.
Anfang Juni werden wir nun die Verhandlungen zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit der EKD aufnehmen. Die im November abgeschlossene Vereinbarung bereitet schon in guter Weise vor, was dann unter den Gesichtspunkten der Strukturreform der EKD in eine vertragliche Vereinbarung aufgenommen werden muss. Unsere Verhandlungskommission wurde im Januar 2004 nach einem Vorlauf im November 2003 gebildet. Die Bildung dieser Kommission ist nicht ganz störungsfrei verlaufen. Ursprünglich hatten wir darum gebeten, in die Verhandlungskommission der EKD einen Vertreter der reformierten Kirchen aufzunehmen. Diesem Wunsch konnte sich der Rat der EKD nicht anschließen. Vielmehr erwartete der Rat, dass das reformierte Element in unserer Verhandlungskommission selbst vertreten sein müsse. Da wir aber bei der Besetzung unserer Kommission sowohl das Erbe der EKU wie der AKf, Gendergesichtspunkte wie Ost-West-Vertretung, reformierte wie unierte Traditionen berücksichtigt finden wollten, haben wir unsere Verhandlungskommission - mit Zustimmung der EKD und der VELKD - von vier auf fünf Personen erweitert. Ihr gehören nun neben mir Konsistorialpräsidentin Andrae, Vizepräsident Drägert, Kirchenrat Dr. Schilberg und Kirchenpräsident Dr. Steinacker an.
3. Treffen mit der neu gebildeten Kirchenleitung der VELKD am 21. November 2003 in Hannover und Besuch der VELKD-Synode am 2. April 2004
Mittelpunkt des Gesprächs war die Strukturreform der EKD. Beeindruckend und irritierend zugleich waren der sehr unterschiedliche Informationsstand der Mitglieder der neu gebildeten Kirchenleitung der VELKD, die Zurückhaltung der VELKD-Kirchenleitung und das offenkundig abweisende Verhalten etlicher Mitarbeitender des VELKD-Kirchenamtes in der gesamten Frage. Dies mag viele Ursachen haben, über die es hier nicht zu spekulieren gilt. Ganz gewiss aber erklärt sich manche Zurückhaltung dadurch, dass die Sondersynode der VELKD zur Strukturreform noch ausstand. Ich habe bei meinem Grußwort bei der VELKD-Synode, das ich leider einigermaßen listenreich erkämpfen musste, namens der UEK nochmals das Existenzrecht der VELKD betont und die Asymmetrie in dem angedachten Reformprozess herausgestellt. Inzwischen hat sich durch die Beschlüsse der VELKD-Synode die Situation sehr entspannt. Es haben sich klarere Konturen ergeben, nachdem sich die VELKD-Synode einverstanden erklärt hat mit dem Leitgedanken der Strukturreform: Soviel Gemeinsames wie möglich, soviel Besonderes wie nötig. Ich sehe jedenfalls den weiteren Verhandlungen mit großer Hoffnung und Gelassenheit entgegen.
Liebe Schwestern und Brüder, die Strukturreform nimmt zwar den größten Teil unserer Aufmerksamkeit gefangen, aber sie ist doch nicht alles in der UEK. Wir sollten nicht vergessen, dass die Sacharbeit in vielen Bereichen weitergeht. Trotz des erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwands durch die Strukturreform und die Verminderung der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kirchenkanzlei verläuft die Arbeit in den Ausschüssen, Gremien und in der Kirchenkanzlei konstruktiv und störungsresistent. Als Beispiel nenne ich nur die Dezernentenkonferenz für kirchlichen Unterricht/Konfirmandenarbeit, die auf ihrer Sitzung vom 25. Februar 2004 gemeinsam mit dem Kirchenamt der EKD die Frage der weiteren Zukunft dieser Konferenz konstruktiv klären konnte.
Ich möchte schließen mit einem herzlichen Dank an alle, die zum Gelingen dieser konstruktiven Arbeit in den Gremien und in der Kirchenkanzlei der UEK beitragen. Ich danke allen, die diese Vollkonferenz organisatorisch und inhaltlich vorbereitet haben, und wünsche unserer Vollkonferenz einen guten Verlauf. Möge das gemeinsame Nachdenken über Kirchengemeinschaft, in das uns Professor Markschies mit hineingenommen hat, unsere Gemeinschaft in der UEK fördern und klären helfen und uns auf dem Weg zu einer engeren Gemeinschaft in der EKD voranbringen.