Vollkonferenz der UEK am 4./8. November 2011 in Magdeburg
Beschluss: Stellungnahme zum Bericht des Catholica-Beauftragten der VELKD, Landesbischof Prof. Dr. Friedrich Weber
Die Vollkonferenz dankt dem Catholica-Beauftragten der VELKD für seinen anregenden Bericht und begrüßt es sehr, dass der Bericht in einer gemeinsamen Sitzung von Generalssynode der VELKD und Vollkonferenz der UEK gehört und in einer ersten Aussprache reflektiert werden konnte. Diese Form der Beratung bringt zum Ausdruck, dass EKD, UEK und VELKD in grundlegenden theologischen Fragen an das Gespräch miteinander verwiesen sind.
Die Vollkonferenz der UEK sieht sich gemeinsam mit VELKD und EKD in einen ökumenischen Prozess der theologischen und planerischen Vorbereitung des Reformationsjubiläums gestellt, der von den Grundeinsichten reformatorischer Theologie, insbesondere der in Christus gegründeten Ekklesiologie, her gestaltet werden muss. Dabei kommt der Beziehung zur römisch-katholischen Kirche eine besondere Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund stellt die Vollkonferenz fest:
- Mit der 2007 in Magdeburg ausgesprochenen Taufanerkennung haben die christlichen Kirchen in Deutschland bekundet, dass die Taufe das Sakrament der Einheit der Kirche darstellt. Die Taufe macht den Getauften zum Glied des Leibes Christi, d.h. zum Glied der „einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche“, deren geistliche Realität der jeweils konkret erfahrbaren Kirche zugrunde liegt. So wird mit der Gemeinschaft am Leib Christi die Mitgliedschaft in einer konkreten Kirche in ihrer jeweiligen historischen Gestalt begründet. Daraus ergeben sich ekklesiologische Konsequenzen, die bisher nicht hinreichend bedacht und entfaltet worden sind: Was folgt aus der Taufanerkennung für das Verständnis der Einheit der Kirche, für die Anerkennung der jeweils anderen Kirche als Kirche Jesu Christi, für die Gestaltung gelebter Kirchengemeinschaft, für Wege zur eucharistischen Gastbereitschaft und zur gemeinsamen Feier des Abendmahls?
- In der Feier des Abendmahls ist Jesus Christus gegenwärtig, indem er sich uns in Brot und Wein schenkt. Wenn wir als Kirchen der Leuenberger Kirchengemeinschaft alle Getauften zum Abendmahl in seiner vollen Gestalt einladen, folgen wir der Einladung Jesu Christi. Es bleibt ein schmerzliches Problem, wenn Christen in konfessionsverbindenden Ehen nur im evangelischen Gottesdienst gemeinsam zum Abendmahl eingeladen werden.
- Die Frage nach einer „Sprecherrolle des Papstes“ für die ganze Christenheit steht für uns nicht auf der ökumenischen Tagesordnung. Wir bekräftigen mit dem Catholica-Beauftragten, dass die Voraussetzungen für solche Überlegungen gegenwärtig nicht gegeben sind. Dafür wäre mindestens eine konziliare Struktur von sich gegenseitig anerkennenden Kirchen erforderlich. Denn nur auf diesem Weg könnte die Frage des Mandats des stellvertretenden Sprechens geklärt werden.