UN-BRK

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) konkretisiert bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Zur Einlösung dieser Menschenrechte fordert es die Gewährleistung von angemessenen Maßnahmen ein. Am 30. März 2007 unterzeichnete Deutschland das Übereinkommen. Nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch Gesetz (in Kraft zum 1. Januar 2009) wurde das Übereinkommen und das Fakultativprotokoll am 26. März 2009 für Deutschland verbindlich. Damit verpflichtete sich die Bundesregierung, dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen regelmäßig über die Maßnahmen und über die dabei erzielten Fortschritte zu berichten, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen getroffen hat.