Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat sich mit der Unterzeichnung der Nachhaltigkeitsziele 2015 in New York zur Umsetzung dieser Ziele verpflichtet. Dafür hat sie 2017 ihre bereits bestehende Nachhaltigkeitsstrategie mit der Herausgabe der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie umfassend erneuert.
Zu den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals– SDG) wurden 63 Schlüsselindikatoren entwickelt, die mit quantifizierten Zielen verbunden sind. In allen Ministerien sollen Zuständigkeiten für Nachhaltigkeit eingerichtet zu werden. Koordiniert werden diese Aktivitäten in den Ministerien in einer Abteilung des Bundeskanzleramtes. Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele soll in, mit und durch Deutschland erfolgen. Das bedeutet, dass nicht nur in Deutschland auf die Umsetzung der SDGs geachtet werden soll, sondern auch in der politischen Zusammenarbeit mit anderen Ländern – z.B. in der Entwicklungszusammenarbeit – und auch in der Auswirkung der deutschen Politik auf andere Ländern – z.B. in ihrer Handelspolitik. Deutschland gehörte 2016 zu einem der ersten Länder, das seinen Nachhaltigkeitsbericht vor dem „High-level Political Forum“ der UN abgegeben hat.
Zur gesellschaftlichen und fachlichen Begleitung der Bundesregierung wurde 2001 ein Rat für Nachhaltige Entwicklung eingerichtet, der die Bundesregierung berät, ihre Arbeit kommentiert und Gesellschaftsdialoge durchführt. Den Vorsitz des deutschen Nachhaltigkeitsrates hat aktuell Marlehn Thieme inne, die gleichzeitig Mitglied im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland ist.
Zur Aktualisierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2018:
Hier finden Sie die Aktualisierung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie vom Juni 2018. Die Bundesregierung hat darin sechs neue Indikatoren aufgenommen, darunter eines zum SDG 2 - Hunger bekämpfen, welches auf Anregung der Entwicklungsorganisationen auch den deutschen Beitrag zur Beendigung des Hungers und der Mangelernährung und zur Verwirklichung des Rechtes auf Nahrung berücksichtigt.
Weiterhin wurden in den Managementregeln folgende Grundprinzipien für eine nachhaltige Politik festgelegt, die durchaus die Handschrift der zivilgesellschaftlichen Organisationen tragen:
- Nachhaltige Entwicklung als Leitprinzip konsequent in allen Bereichen und bei allen Entscheidungen anwenden
- Globale Verantwortung wahrnehmen
- Natürliche Lebensgrundlagen erhalten
- Nachhaltiges Wirtschaften stärken
- Sozialen Zusammenhalt in einer offenen Gesellschaft wahren und verbessern
- Bildung, Wissenschaft und Innovation als Treiber einer nachhaltigen Entwicklung nutzen
http://www.deutsche-nachhaltigkeitsstrategie.de
Zu der Aktualisierung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie finden Sie hier eine Stellungnahme des Verbandes Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe (VENRO), ebenfalls vom Juni 2018: VENRO-Stellungnahme_UEberarbeitung_DNS_2018_Final_01.pdf
Pressestatement des EKD-Umweltbeauftragten, Hans Diefenbacher, und der EKD-Referentin für Fragen der Nachhaltigkeit, Ruth Gütter
Im Mai 2018 hat ein internationale Peer-Review -Gruppe unter der Leitung von Helen Clark, der ehemaligen Premierministerin von Neuseeland, einen Bericht vorgelegt, in dem Stärken und Schwächen bei der Umsetzung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie aufgezeigt werden. Dies ist bereits der dritte Peer Review Bericht zur deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
Darin kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass Deutschland zwar sehr gut für die Umsetzung der SDGs aufgestellt ist und eine gute Nachhaltigkeitsstruktur aufgebaut hat, aber dennoch bisher weit unter seinen Möglichkeiten geblieben und dabei ist, seine Vorreiterrolle zu verlieren. Die Verfasser fordern u.a., dass Deutschland sich noch ehrgeizigere Ziele setzen soll und die Bundesregierung noch stärker steuern und bei großen Abweichungen eingreifen sollte.
Pressemitteilung des Sustainable Development Solutions Network Germany (26.01.2018)
Kolumne von Adolf Kloke-Lesch, SDSN Germany (22.12.2017)
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie