Die UEK-Kollekten

Etwas zur Geschichte

Jeder Teilnehmer an einem christlichen Gottesdienst wird es kennen, das Einsammeln von Kollekten. Diese Übung stammt aus der Urchristenheit: Der Apostel Paulus hat auf seinen Missionsreisen immer wieder und sehr nachdrücklich um Kollekten für die Muttergemeinde in Jerusalem gebeten, und Stephanus, der erste christliche Märtyrer, ist u.a. für eine gerechte Verteilung der Kollekten zuständig gewesen. Auch in der Reformationszeit ist das Kollekten-Sammeln nie in Frage gestellt worden. Martin Luther hat sogar in einem konkreten Fall eine entsprechende Ordnung entworfen, die Leisniger Kastenordnung.
 
Als sich der preußische Staat 1850 mit dem Evangelischen Oberkirchenrat in Berlin eine eigenständige oberste Kirchenbehörde schuf, wurde ihr auch das übergemeindliche Kollektenwesen als Zuständigkeit zugewiesen. Zunächst wurden übergemeindliche Kollekten, die auch gesamtkirchliche Kollekten genannt werden, für bestimmte allgemeine kirchliche Aktivitäten ausgeschrieben, wie etwa die Bibelverbreitung oder die Äußere Mission. Auf diese Weise sollten diese Zwecke den Gemeinden nicht nur nahe gebracht werden, man wollte auch durch die im wörtlichen Sinne gesammelte Finanzkraft den erstrebten Kollektenzweck nachhaltig fördern. Der Staat privilegierte die Kirchen und Religionsgemeinschaften, indem er auf eine Besteuerung dieser Einnahme verzichtet.
 
Mit der Gründung der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) am 01.07.2003 wird diese Aufgabe beibehalten. Neben den ehemaligen Gliedkirchen der EKU (Evangelische Landeskirche Anhalts, Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Pommersche Evangelische Kirche, Evangelische Kirche im Rheinland, Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland - Kirchenprovinz Sachsen und die Evangelische Kirche von Westfalen) ist auch die Evangelische Landeskirche in Baden sowie die Bremische Evangelische Kirche diesem Kollektenverbund beigetreten.
Gesamtkirchliche Kollekten der UEK

Die oben erwähnten Landeskirchen sammeln Kollekten für übergemeindliche, missionarische und diakonische Zwecke im Bereich dieser Kirchen. Die Einnahmen werden in einem eigenen Kollektenfonds gesammelt, der von den übrigen Finanzen der UEK getrennt gehalten wird; darum liegt die Entscheidung über die Vergabe beim Kuratorium der EKU-Stiftung, nachdem ein aus Vertretern aller beteiligten Kirchen zusammengesetzter Kollektenausschuss die Vorauswahl getroffen hat.