Die UEK-Kollekten
Die Landeskirchen sammeln Kollekten für Notstände im Bereich dieser Kirchen. Die Einnahmen werden in einem eigenen Kollektenfonds gesammelt, der von den übrigen Finanzen der UEK getrennt gehalten wird.
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Etwas zur Geschichte
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Richtlinien für die Vergabe der Kollektenbeihilfen
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Kollektenempfehlungen
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Antragsformular
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Verwendungsnachweisformular