I.
„Die Wirtschaft übernimmt Verantwortung.“ In den Tagen der Banken- und Finanzkrise könnte der Titel dieser Tagung missverständlich klingen. Denn in den letzten Monaten und Wochen war wieder und wieder die Frage zu hören, ob die Wirtschaft – und in ihrem Rahmen insbesondere das Finanzgewerbe – sich ihrer Verantwortung nicht gerade entzieht. Ein Mangel an Bereitschaft zur öffentlichen Rechenschaft und vor allem: ein Ungleichgewicht zwischen dem Willen, Renditechancen zu nutzen, und der Bereitschaft, Risiken vorausschauend einzuschätzen und für die Folgen übernommener Risiken gerade zu stehen, war eines der Probleme, die uns in den letzten Wochen beschäftigt haben. Ein Mangel an Verantwortungsübernahme ist einer der schärfsten Kritikpunkte, die während dieser Krise, die die gesamte Wirtschaft zu ergreifen droht, an den Verantwortungsträgern geübt worden ist.
„Wirtschaft, übernimm Verantwortung!“ will man in leichter Variation des Tagungsmottos laut ausrufen. Denn die ethische und rechtliche Verantwortlichkeit der Akteure ist ebenso notwendig wie die Schaffung von rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, die derart zerstörerisches Handeln aus Gewinnsucht wirksam verhindern. Gerade jetzt müssen wir die Verpflichtung dazu geltend machen, dass öffentliche Verantwortungsträger sich auch öffentlich ihrer Verantwortung stellen. Die derzeitige Finanzmarktkrise macht deutlich, wie wichtig und wie nötig es ist, das eigene Handeln vor dem Nächsten wie vor dem Gemeinwohl zu verantworten.
Wir stehen tatsächlich vor einem Wendepunkt. Der Gesellschaft als Ganzer wird wie selten zuvor vor Augen geführt, was vielen von Ihnen, die Sie unternehmerische Verantwortung tragen, schon seit langem bekannt ist: Vertrauen ist für wirtschaftliches Handeln ein genau so wichtiges Kapital wie Geld. Das war immer so - aber heute ist dieses Vertrauen der Mitarbeiter, der Kunden, aber auch der allgemeinen Öffentlichkeit in hohem Maße gefährdet. Es wird in neuer Weise deutlich, wie wichtig das Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Effizienz und den sozialen Wirkungen unternehmerischen Handelns ist.
Ich füge ausdrücklich hinzu: Ich bin sehr dankbar dafür, dass es gerade im Bereich des Mittelstandes und des Handwerks ein ausgeprägtes Bewusstsein für eine vielgestaltige Verantwortung gibt – für die Mitarbeitenden, für die Kunden, für die Region. Man kann es gar nicht deutlich genug sagen: Der Wohlstand unseres Landes beruht in erheblichem Maße auf dem Engagement von Unternehmerinnen und Unternehmer. Wertorientiertes und verantwortungsvolles unternehmerisches Denken und Handeln ist dabei entscheidend. Denn zum Kapital unternehmerischen Handelns gehört das Vertrauen der Menschen. Sie sagen völlig zu Recht: „Die Wirtschaft übernimmt Verantwortung“ – wenn dies für alle Bereiche der Wirtschaft in gleicher Weise gesagt werden könnte, wären wir heute in einer anderen Situation. Denn wer Verantwortung übernimmt, der signalisiert damit zugleich, dass er weiß, wem gegenüber er Rechenschaft schuldig ist, und wem er die Freiheit des eigenen Handelns verdankt.
Das ist der entscheidende Leitgedanke für die Denkschrift “Unternehmerisches Handeln in evangelischer Perspektive“, die der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland im Sommer 2008 veröffentlicht hat. Wenn diese Denkschrift die Aufmerksamkeit ganz besonders auf die Verantwortung unternehmerisch handelnder Persönlichkeiten lenkt, dann liegt darin nicht – wie manchmal eingewandt wurde – eine Individualisierung des Problems wirtschaftlicher Verantwortung. Vielmehr gehört nach unserer Überzeugung beides zusammen: die Verantwortung für die Strukturen, in die wirtschaftliches Handeln eingefügt ist, aber ebenso auch die unvertretbare Verantwortung der einzelnen Akteure. Dafür liegt übrigens ein entscheidender Impuls bereits in Martin Luthers Lehre vom Beruf: Im weltlichen Berufshandeln – und eben nicht nur im geistlichen Stand – sah Luther eine Antwort auf den Ruf Gottes; daraus folgt, dass der Beruf dem Nächsten zu Gute wahrzunehmen ist. Wenn Erstaunen darüber geäußert wurde, dass die evangelische Kirche sich in ihrer Denkschrift so deutlich zum Konzept der sozialen Marktwirtschaft bekennt, so möchte ich daran erinnern, dass dieses Konzept von Anfang an ebenso wie auf den Traditionen der katholischen Soziallehre auch auf den Traditionen der evangelischen Sozialethik beruht. Exemplarisch kann man sich dies an der „Freiburger Denkschrift“ des Widerstandskreises um Constantin von Dietze, Walter Eucken und Gerhard Ritter deutlich machen, die unter maßgeblicher Beteiligung von Dietrich Bonhoeffer entstand. Sie enthält Grundzüge der sozialen Marktwirtschaft, die nach der festen Überzeugung der Widerstandskreise die Ordnung in Deutschland nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes bestimmen sollten.
Die Denkschrift der EKD wurde vor der Finanzmarktkrise dieses Jahres ausgearbeitet. Aber sie weist mit großer Klarheit schon auf diese Krise voraus und kommt zu klaren Urteilen über deren Ursachen. Deshalb bewährt sich dieses Dokument auch angesichts der Herausforderungen, die wir derzeit zu bestehen haben.
II.
Mit den beiden Stichworten der Freiheit und der Verantwortung habe ich vorhin die beiden Stichworte genannt, die aus einer christlichen Perspektive in besonderer Weise in die Fragen unserer Zeit eingebracht werden müssen. Dabei ist es gut, daran zu erinnern, welchem Horizont der Begriff der Verantwortung ursprünglich entstammt; geht es in ihm doch um die letzte Rechenschaft, die wir nicht nur dem eigenen Gewissen oder anderen Menschen, sondern Gott als dem Richter über unser Leben schulden. Verantwortung zu übernehmen für das eigene Handeln und dieses Handeln am Nächsten auszurichten – auf diesen beiden Grundsätzen liegt angesichts der derzeitigen Krise ein besonderes Gewicht.
Freiheit trägt den Charakter des Geschenks; sie ist je unverfügbar. Mit der Freiheit verbindet sich in christlicher Perspektive unmittelbar der Ruf in die Verantwortung vor den Menschen und in die Verantwortung vor Gott selbst. Diese Freiheit wird durch das Evangelium, durch die Botschaft von der Rechtsfertigung des Sünders, selbst gestiftet und geleitet. Wer sich einer Freiheit verdankt, die geschenkt und unverfügbar ist, weiß sich für die Gestaltung von Räumen verantwortlich, in denen diese Freiheit zur Erfahrung und zur Entfaltung kommt. Deshalb interessiert sich der christliche Glaube für die Bedingungen, Voraussetzungen und Folgen der Freiheit im eigenen Handeln ebenso wie für die Bedingtheiten und Bestimmtheiten des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Er setzt sich leidenschaftlich in all seinen Verantwortungsbereichen für Lebensverhältnisse ein, in denen diese Freiheit erfahrbar wird.
Es ist an der Zeit, das Verhältnis zwischen Freiheit und Bindung ebenso wie das Verhältnis zwischen Eigenverantwortung und Solidarität wieder neu zu justieren. Auch im wirtschaftlichen Handeln kann nur ein Verständnis der Freiheit leitend sein, das sich am ehesten als „verantwortete Freiheit“ bezeichnen lässt. Ohne eine solche „verantwortete Freiheit“ kann die soziale Marktwirtschaft nicht funktionieren.
III.
Eine soziale Marktwirtschaft, die diesen Namen verdient, braucht politisch gewährleistete Rahmenbedingungen, welche die soziale Verträglichkeit ebenso wie die ökologische Verträglichkeit wirtschaftlichen Handelns sicherstellen. Sie ist aber ebenso auf eine Kultur unternehmerischen Handelns angewiesen, die nicht nur den Unternehmensgewinn, sondern ebenso die Lebenssituation und Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens, das Vertrauen der Kunden und die Stabilität gesellschaftlicher Verhältnisse im Blick hat. In einem gnadenlosen weltweiten Wettbewerb um die besten Quartalszahlen und innerhalb eines Systems von Bonuszahlungen für höchste anstatt für nachhaltige Wachstumsraten tritt jedoch jede weiter reichende Verantwortung zurück.
Gewiss stellen sich heute gerade für den mittelständischen und damit auch für den handwerklichen Bereich kurzfristige Fragen mit großer Massivität. Die Auftragsrückgänge nehmen in diesen Wochen bei manchen Unternehmen bereits dramatische Züge an; Kurzarbeit wird angekündigt, eine steigende Arbeitslosigkeit zeigt sich am Horizont. Für manche Unternehmen stellen sich damit unmittelbare Existenzfragen. Aber auch in einer solchen Situation muss man über den eigenen Tellerrand hinausschauen und die Frage danach stellen, wie die Rahmenbedingungen langfristig erfolgreichen und damit nachhaltigen Wirtschaftens aussehen sollen. Dabei muss jede Besinnung auf ethische Rahmenbedingungen der Wirtschaft von der Einsicht ausgehen, dass das Marktmodell zur Regelung wirtschaftlicher Abläufe durch kein anderes Modell zu ersetzen ist; mit Bedauern stelle ich gegenwärtig fest, dass die Auswüchse im internationalen Finanzwesen, die funktionierende Märkte geradezu gefährden, immer wieder mit „dem Markt“ umstandslos gleichgesetzt werden. Aber festzuhalten ist, dass der Markt kein Wert in sich selbst, sondern ein Steuerungsinstrument ist. Und ebenso ist festzuhalten, dass auch die Wirtschaft als solche kein Wert ist, der über allem zu stehen kommt. Christliche Wirtschaftsethik liefert sich der These von der Eigengesetzlichkeit der Wirtschaft nicht aus. Sie geht vielmehr davon aus, dass die Gesetze der Ökonomie nur innerhalb ihrer eigenen Grenzen anzuwenden sind. Es dient deshalb dem Vertrauen in die Wirtschaft, wenn Klarheit darüber besteht, an welchen Stellen der Ökonomisierung Grenzen zu setzen sind.
IV.
Lassen Sie mich das am Thema der Familie verdeutlichen, die am heutigen Tag besonders im Zentrum Ihrer Aufmerksamkeit steht.
Wir beobachten heute eine neue Wertschätzung der Familie. Jungen Menschen ist heutzutage der Zusammenhalt in der Familie und unter Freunden genauso wichtig wie ein vertrautes Umfeld, in dem sie sich geborgen und geschützt fühlen. In diesem Zusammenhang ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in besonderer Weise hervorzuheben. Sowohl im Blick auf die Berufstätigkeit von Frauen als auch im Blick auf die wachsende Teilhabe von Männern an der Familienarbeit sollte diese Vereinbarkeit zu einem vorrangigen Kriterium für die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen gemacht werden. Daraus ergeben sich nicht nur Forderungen an die Politik im Blick auf familienunterstützende Maßnahmen; vielmehr verbinden sich damit auch Erwartungen an die Wirtschaft – und ebenso auch an alle öffentlichen und kirchlichen Arbeitgeber. Im Übrigen gilt die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nur für Eltern mit Blick auf ihre Kinder; sondern ebenso für erwachsene Kinder mit Blick auf ihre alt gewordenen Eltern. Auch die Frage, wie mit älteren Arbeitnehmern umgegangen wird, wird in solchen Zusammenhängen diskutiert. Gelingen kann eine neue Wertschätzung der Familie nur, wenn sie Förderung erfährt – und zwar auch über das hinaus, was sich für ein Unternehmen unmittelbar und kurzfristig rechnet. Auch eine Familienpolitik verdient ihren Namen erst dann, wenn sie sich nicht nur an ökonomischen Zielen ausrichtet, sondern Familie als einen Wert in sich selbst begreift. Vor allem aber geht es um eine gesellschaftliche Atmosphäre, die durch eine neue Wertschätzung der Familie und des Familienethos geprägt ist. Es ist selbstwidersprüchlich, wenn wir auf der einen Seite fordern, dass durch Bildungsinitiativen die letzten Bildungsreserven aus Kindern und Jugendlichen herausgeholt werden, um einem künftigen Facharbeitermangel entgegenzuwirken, aber nicht das Notwendige tun, um in unserer Gesellschaft eine familienfreundliche Atmosphäre zu schaffen, in der junge Leute gern Ja zu Kindern sagen und darin unterstützt werden, nicht nur die Freuden, sondern auch die Lasten des Aufwachsens von Kindern auf sich zu nehmen. Dafür sind familienfördernde Maßnahmen im Betrieb ein entscheidender Beitrag.
So sehr wir die Vielfalt von Lebensentwürfen bejahen und es für ein Glück halten, wenn ein Elternteil sich für eine bestimmte Phase ganz der Kindererziehung widmen kann, so abwegig ist es doch zugleich, darin das einzige Familienmodell der Zukunft zu sehen. Für viele Frauen und Männer bildet die Berufstätigkeit einen wichtigen Teil der Selbstentfaltung; für viele Familien ist die Berufstätigkeit beider Elternteile für das Familienbudget unentbehrlich; und für unsere Gesellschaft ist der berufliche Beitrag gut ausgebildeter Frauen und Männer unentbehrlich. Auch, ja gerade die Kirchen müssen an einem Leitbild von Ehe und Familie interessiert sein, das die Berufstätigkeit beider Ehepartner als eine Gestaltungsmöglichkeit bejaht und fördert. Es wäre abwegig – und mit unserer Vorstellung von der gleichen Würde von Frauen und Männern unvereinbar – , wenn wir die „Hausfrauenehe“ als das einzige Ehemodell ansähen oder Frauen, die relativ bald nach der Geburt eines Kindes ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen, als „Gebärmaschinen“ diskriminieren würden.
Ich weiß auch aus eigener Kenntnis, dass die Familienförderung insbesondere kleine Unternehmen vor besonders schwierige Fragen stellt. Wie soll die Vertretung im Fall einer Elternzeit geregelt werden, wie sollen die dadurch entstehenden Mehrkosten aufgefangen werden? Doch entscheidend ist, ob solche Schwierigkeiten aus einem Geist der Familienförderung und einer Atmosphäre angegangen werden, die dem Familienethos in unserer Gesellschaft einen neuen Rang zuerkennt.
V.
Am Schnittpunkt von Familie und Beruf steht die Bildung. Ihr will ich deshalb einige ergänzende Überlegungen widmen.
Gewiss ist es notwendig, auch Bildungssysteme ökonomisch zu untersuchen und die Frage zu stellen, ob die Mittel, die unser Land für Bildung zur Verfügung stellt, eigentlich effizient verwendet werden. Es ist auch legitim, das Bildungssystem unter dem Gesichtspunkt zu überprüfen, ob es eigentlich die Begabungsreserven hebt, die genutzt werden müssen, wenn wir einem sich abzeichnenden Fachkräftemangel rechtzeitig begegnen wollen. Aber es ist ethisch nicht legitim, Kinder und Jugendliche nur unter dem Gesichtspunkt zu betrachten, dass sie künftige Arbeitskräfte sind. Vielmehr ist die Würde des Menschen von Anfang an zu beachten; Befähigungsgerechtigkeit als Kriterium für Bildungssysteme ist nicht nur vom jeweiligen gesellschaftlichen Bedarf abhängig zu machen. Im Bildungssystem muss der Mensch in seiner Ganzheitlichkeit geachtet werden; deshalb ist der Vermittlung von Orientierungswissen derselbe Rang einzuräumen wie der Vermittlung von Verfügungswissen.
Wie das richtig geschieht, wie dabei die Wahlfreiheit von Schülern und Eltern geachtet wird und wie dabei eine Lebenshaltung aus Religion ebenso geachtet wird wie eine Lebenshaltung ohne Religion – dieser Streitpunkt wird in Berlin in diesen Wochen im Rahmen einen Volksbegehrens ausgetragen, das für die Gleichberechtigung von Religion und Ethik eintritt. Als Kirche werben wir für einen Wahlpflichtbereich, in dem Religion und Ethik gleichberechtigte ordentliche Unterrichtsangebote sind. Dabei soll das Ziel der Integration nicht aus dem Blickfeld gerückt werden; vielmehr setzen wir uns für gemeinsame Unterrichtsprojekte im Rahmen eines solchen Wahlpflichtbereichs ein. Aber die Schlechterstellung des Religionsunterrichts, wie sie in Berlin tägliche Realität ist, halten wir nicht für hinnehmbar. Auch das dringliche Problem eines fachkundigen, grundrechtskonformen, in deutscher Sprache erteilten islamischen Religionsunterrichts lässt sich nur lösen, wenn der Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach ein Teil des schulischen Unterrichts ist.
Für die Zukunft unserer Gesellschaft brauchen wir ein Klima der Befähigungsgerechtigkeit und der Beteiligungsgerechtigkeit. Bildung und Teilhabe sind Schlüsselressourcen für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft. Jeder Unternehmer, ob er nun ein großes oder ein kleines Unternehmen führt, kann im eigenen Betrieb dafür Zeichen setzen. In die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter zu investieren ist nicht nur aus ökonomischen Gründen sinnvoll. Es ist auch ein Beleg dafür, dass die Wirtschaft nicht Selbstzweck ist, sondern den Menschen im Mittelpunkt sieht und seine Möglichkeiten sich zu entwickeln nach Kräften unterstützt.
VI.
Die Übernahme von Verantwortung kann nur in einer persönlichen Weise erfolgt; sie geschieht insbesondere durch Vorbilder. Unternehmerinnen und Unternehmer sind öffentliche Personen, deren Handeln öffentlich wahrgenommen wird. Ihr Umgang mit öffentlichen Tugenden ist deshalb von großer Bedeutung. Das reicht von dem täglichen Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis hin zur Art der Kommunikation von weittragenden Entscheidungen in einem Unternehmen. Gerade im Blick auf künftige Unternehmergenerationen ist deshalb nicht nur fachliche Exzellenz, sondern ebenso ein klares Ethos unternehmerischer Verantwortung vonnöten. Aber unternehmerisches Ethos ist nicht nur in eigentümergeführten Unternehmen, sondern in allen Bereichen der Wirtschaft von großer Bedeutung.
Die dramatischen Entwicklungen, die wir gegenwärtig erleben, enthalten die Pflicht, aber auch die Chance in sich, Ethik und Wirtschaft weiter zusammenzuführen. Denn wenn wir die junge Generation für eine neue Wertorientierung gewinnen wollen, dürfen wir gerade in dem Bereich, der unser Leben und unsere Gesellschaft am allerstärksten prägt, nicht fortwährend Beispiele dafür bieten, dass es auch ohne Ethik, ohne Wertorientierung ginge; damit wäre die Substanz des gesellschaftlichen Zusammenhalts und mit ihr die Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft gefährdet. Wirtschaftliches Handeln muss vielmehr so angelegt sein, dass es unternehmerisch wie gesellschaftlich einen nachhaltigen Mehrwert herbeiführen kann. Davon, dass dies möglich ist, bin ich fest überzeugt. Wenn Sie sich heute mit dem Verhältnis von Familie und Beruf beschäftigen und in der heutigen Preisverleihung Beispiele unternehmerischer Verantwortung auszeichnen, setzen Sie ein Beispiel dafür.