"JOBSTARTER plus – für die Zukunft ausbilden": Bekanntmachung von Förderlinien der zweiten Förderrunde
Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement
Für das Programm „JOBSTARTER plus“ sind seit dem 6. Juli neue Förderlinien in Kraft.
Diese Fördermöglichkeit könnte interessant sein für kirchliche und diakonische Einrichtungen, die in der beruflichen Ausbildung tätig sind.
Das Programm „JOBSTARTER plus“ fördert innovative Strategien, die Ausbildungsaktivitäten insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erhalten und/oder ausbauen. Dabei soll auf bereits existierende Strukturen, ähnliche Aktivitäten, Institutionen und Partner, aufgebaut werden. Ziel ist es, die Attraktivität und Qualität betrieblicher Ausbildung in KMU zu erhöhen und damit regionale Ausbildungsmärkte zu stabilisieren und zur Fachkräftesicherung beizutragen. Die Projekte sind dabei auf Grund ihrer Konzepte und Maßnahmen einer von vier spezifischen Förderlinien im Programm zuzuordnen:
(1) Unterstützungs- und Beratungsstrukturen für KMU in Branchen mit Besetzungs- und Passungsproblemen oder Wirtschafts- oder Forschungsclustern
Im Fokus stehen hier der Erhalt der Beteiligung von KMU an der Ausbildung von Jugendlichen wie auch die Bereitschaft von weiteren Unternehmen, jungen Menschen eine berufliche Qualifikation zu bieten. Damit soll dem Fachkräftemangel begegnet sowie die Attraktivität und Qualität des Ausbildungsangebots verbessert werden. In dieser Förderlinie kann auf die etablierten Netzwerkstrukturen und bewährten Austauschbeziehungen zurückgegriffen werden, die sich in Form von Wirtschafts- und Forschungsclustern etabliert haben. Bei diesen Clustern handelt es sich um Kooperationsnetzwerke unter anderem von Produktions- und Zulieferbetrieben, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, die sich entlang von Wertschöpfungsketten oder aufgrund von gemeinsamen Standortfaktoren entwickelt haben.
(2) Ausbildung und Migration – KAUSA Servicestellen
KAUSA Servicestellen wurden zum einen eingerichtet, um die Anzahl von Selbständigen mit Migrationshintergrund zu erhöhen, die Jugendlichen eine duale Ausbildung zu ermöglichen. Dies geschieht zum Beispiel durch die Entwicklung und Erprobung von geeigneten Instrumenten und Formaten. Zum anderen haben sie das Ziel, Jugendliche mit Migrationshintergrund beim Übergang von der Schule in Ausbildung zu unterstützen. Hierzu können auch jugendliche Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und -bewerber gehören, die die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Berufsausbildung erfüllen.
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können weitere KAUSA Servicestellen gefördert werden, wo ein gleichartiges Angebot noch nicht besteht. Diese haben die Möglichkeit, inhaltliche und/oder regionalspezifisch begründete Schwerpunkte zu setzen.
Weitere Informationen zu den KAUSA Servicestellen finden Sie hier: http://www.jobstarter.de/de/kausa-servicestellen-100.php
(3) Verzahnung von Aus- und Weiterbildung: Zusatzqualifikationen während der dualen Berufsausbildung
Die dritte Förderrichtlinie erlaubt es Betrieben, für ihre Auszubildenden Zusatzqualifikationen zu entwickeln, die eine stärkere Orientierung am Bedarf des Unternehmens erlauben. Gleichzeitig ermöglichen sie den Auszubildenden eine weitergehende Qualifizierung und eröffnen ihnen Möglichkeiten eines Aufstiegs in der Berufskarriere.
Damit haben Unternehmen die Möglichkeit, sich im Wettbewerb um leistungsstarke Jugendliche zu positionieren. Die Zusatzqualifikationen sollen für die berufliche Erstausbildung nutzbar gemacht und als Instrument der Aus- und Weiterbildung ausgebaut werden.
Der Abschluss einer Zusatzqualifikation muss durch ein aussagekräftiges Prüfungszeugnis bzw. durch den Nachweis der Anrechnung auf eine der Ausbildung folgenden Aufstiegsfortbildung bestätigt werden. Eine Zertifizierung durch die zuständigen Stellen ist anzustreben. Deshalb kommen als Antragsteller dieser Förderlinie insbesondere Fachverbände und zuständige Stellen in Frage.
(4) Entwicklung und Erprobung interregionaler Mobilität
Hintergrund dieses Schwerpunktes ist es, dass das Angebot der Betriebe und die Nachfrage von Jugendlichen von Ausbildungsplätzen in vielen Fällen nicht mehr innerhalb von Regionen in ein Gleichgewicht gebracht werden können.
Deshalb sollen innerhalb dieser Förderrichtlinie Strukturen aufgebaut und KMU unterstützt werden, um die Mobilität von Jugendlichen zwischen den beteiligten Regionen zu unterstützen und einen Beitrag zur Lösung dieses Verteilungsproblems auf dem Ausbildungsmarkt zu leisten.
Anträge sind über das Formular „easy-Online-Antrag“ zu erstellen. Sie finden es unter der folgenden Adresse: https://foerderportal.bund.de/easyonline/.
Bis zum 1. Oktober ist der Antrag in zweifacher Ausfertigung bei der Programmstelle JOBSTARTER beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) einzureichen. Dabei zählt das Datum des Eingangsstempels. Eine Kopie des Antrags ist ebenfalls an das zuständige Landesministerium beziehungsweise das Regionalbüro zu stellen. Bei überregionalen Projekten geht eine Kopie an alle beteiligten Stellen. Die entsprechenden Adressen finden Sie unter dem folgenden Link: http://www.jobstarter.de/de/Wer-wir-sind-97.php.
Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate. Projektbeginn für Projekte im Rahmen dieser Förderlinien ist der 1. Mai 2016, der 1. Juni 2016 oder der 1. Juli 2016.
Bewilligte Projekte im Rahmen der Förderlinien im Programm „JOBSTARTER plus“ werden mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Maßnahmen können nicht gleichzeitig mit anderen öffentlichen Mitteln oder Mitteln aus anderen ESF oder EU-Programmen finanziert werden. In diesem Programm können ausschließlich Personal- und projektbezogene Reisen des vorgesehenen Personals bis zu 100% gefördert werden. Die maximale Summe beträgt 500.000 Euro beziehungsweise 600.000 Euro für die Förderlinie 2.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, sowie juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Weitere Informationen finden auf der Seite des BIBB unter folgender Adresse: http://ekd.be/jobstarterplus-foederbekanntmachung-juli-2015.