Neue Beratungsschecks im Programm „unternehmensWert Mensch“

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement, Umwelt, Kultur

In dem neu aufgelegten Programm „unternehmensWert Mensch“ werden voraussichtlich ab August 2015 erneut Beratungsschecks ausgestellt. Diese stellen eine finanzielle Förderung von professioneller Prozessberatung im Bereich Personalentwicklung dar.

Diese Fördermöglichkeit könnte für Unternehmen aus dem kirchlichen und diakonischen Bereich interessant sein, die an einer Beratung in Bezug auf ihre Personalpolitik interessiert sind.

Das Programm „unternehmensWert Mensch“ bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zunächst eine kostenlose Erstberatung, um deren individuellen Beratungsbedarf mit Blick auf die vier Handlungsfelder (1) „Personalführung“, (2) „Chancengleichheit und Vielfalt“, (3) „Gesundheit“ sowie (4) „Wissen und Kompetenz“ zu ermitteln. Sofern die Förderfähigkeit des Unternehmens gegeben ist, stellt die Erstberatungsstelle einen Beratungsscheck für die professionelle Prozessberatung aus. Eine Liste mit Erstberatungsstellen soll rechtzeitig unter dem Link www.unternehmens-wert-mensch.de veröffentlicht werden.

Im Zuge einer umfassenden Prozessberatung erstellen die von den Erstberatungsstellen anerkannten professionellen Berater/innen anschließend ein individuelles Konzept mit Maßnahmen für eine verbesserte Personalpolitik. Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, eine zukunftsfähige und mitarbeiterorientierte Personalpolitik zu entwickeln. In der Prozessberatung können in einem Zeitraum von neun Monaten bis zu zehn Beratungstage in Anspruch genommen werden, mit einem maximalen Tagessatz von 1000€.

Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind: (1) Sitz- und Arbeitsstätte in Deutschland; (2) ein Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Mio. €; (3) weniger als 250 Beschäftigte; (4) mindestens ein/e sozialversicherungspflichtige/r Beschäftigte/r in Vollzeit; (5) mindestens zweijähriges Bestehen des Unternehmens.
Sind diese Grundvoraussetzungen erfüllt, erhalten Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten eine 80 prozentige Förderung. Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten werden dagegen zu 50% gefördert.   

ACHTUNG: in Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen beschränkt sich die Förderung „unternehmensWert Mensch“ auf Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten. Es bestehen hier jedoch regionale Alternativen für Unternehmen zwischen 10 und 249 Beschäftigten. Für mehr Informationen konsultieren Sie bitte folgende Website: http://www.unternehmens-wert-mensch.de/das-programm/wer-wird-gefoerdert.html


Weitere Informationen dem Programm finden Sie unter: http://www.unternehmens-wert-mensch.de/startseite.html.