Freiwillige (FSJ/BFD) für unsere Integrationshilfe / Schulassistenz (m/w/d)
Veröffentlicht am 16. Juli 2024
- Arbeitsort
- 70437 Stuttgart
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Stellenumfang
- Vollzeit
- Befristung
- 01.09.2025
- Dienstbeginn
- 02. September 2024
- Voraussetzung
- Wenn es für diese Stelle Voraussetzungen zur Religions- und Konfessionszugehörigkeit geben sollte, finden Sie Angaben dazu in der Stellenanzeige.
- Ende der Bewerbungsfrist
- 25. August 2024
Kennziffer: 2406-12 A3 HzE FBSt
Als Fachberatungsstelle haben wir in enger Kooperation mit dem Jugendamt und der Familie die Aufgabe, Kindern oder Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf in der Schule individuelle Hilfen zukommen zu lassen.
In Folge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention soll Teilhabe an Bildung und die Integration des jungen Menschen in die Gesellschaft ermöglicht werden. Eine passgenaue Begleitung im Schulalltag stärkt die Bedürfnisse dieser Schüler:innen und behält deren größtmögliche Selbständigkeit im Blick.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung, dass während des Freiwilligendienstes keine Unterkünfte gestellt werden können.
Ihre Aufgaben bei uns:
- ein Kind mit Einschränkungen/ Besonderheiten im Verhalten begleiten und damit den Besuch an einer Regelschule ermöglichen
- Orientierung geben und im Schulalltag bei der Umsetzung schulischer Anforderungen helfen
- Unterstützung des Kindes bei der Integration in die Klassengemeinschaft
- mit Eltern, Jugendamt und weiteren Beteiligten zusammenarbeiten
- Begleitung während Sonderveranstaltungen, wie z.B. Schullandheim
Wir wünschen uns:
- motivierte und engagierte Menschen
- Spaß an der Arbeit mit Kindern
- Selbständigkeit und Einfühlungsvermögen
- Interesse an einer Tätigkeit an der Schnittstelle Schule/ Jugendhilfe
- Zuverlässigkeit und Kooperationsfähigkeit
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit sind, diesen mitzugestalten. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir bieten Ihnen:
- eine Tätigkeit mit viel Abwechslung und Gestaltungsspielraum
- Austausch und Spaß in unserer Gruppe mit anderen FSJ/ BFD
- intensive fachliche Einführung zu Beginn des Schuljahres und kontinuierliche Unterstützung während der Anstellung bei uns
- Jugendticket inkl. für das VVS Netz
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in Anlehnung an den TVöD.
Das klingt nach einer Aufgabe, die ganz zu Ihnen passt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung und vor allem darauf, Sie persönlich kennenzulernen!