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Erzieher:in / Sozialpädagog:in als Schulbegleitung für einen Schüler der 5. Klasse (m/w/d)

Veröffentlicht am 15. Juli 2024

Arbeitsort
71384 Weinstadt
Bundesland
Baden-Württemberg
Stellenumfang
Teilzeit
Befristung
Befristung bis 31.07.2026
Dienstbeginn
09. September 2024
Voraussetzung
Wenn es für diese Stelle Voraussetzungen zur Religions- und Konfessionszugehörigkeit geben sollte, finden Sie Angaben dazu in der Stellenanzeige.
Ende der Bewerbungsfrist
25. August 2024

Kennziffer: 2407-25 eva A2 JuSo-RM

Schule als Ort von Bildung und sozialer Gemeinschaft ist ein prägender Ort im Leben junger Menschen. Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung fällt der Einstieg ins Schulsystem häufig schwerer als Kindern ohne diese Beeinträchtigung.
Um das Ankommen und den Einfindungsprozess von Schüler:innen mit seelischer Behinderung erfolgreich und gelingend zu gestalten, benötigen diese Unterstützung im Schulalltag. Dabei geht es sowohl um die Unterstützung des Kindes in der Unterrichtssituation, als auch um sozial-emotionale Edukation.

Integrationsfachkräfte sind Bindeglied, Brückenbauer, Übersetzer, und Mutmacher im Kontext Schule für Kinder und Jugendliche im Schulalltag. Sie kooperieren mit Lehrkräften und Eltern zum Wohl des Kindes und seiner schulischen Entwicklung.

Für einen autistischen Schüler der 5. Klasse, suchen wir eine Integrationsfachkraft für 30 Stunden pro Schulwoche, dies entspricht einer Anstellung von 62%.

Ihre Aufgaben bei uns:

  • Unterstützung eines Schülers bei der Strukturierung seines Schulalltags
  • Hilfestellung für die Schüler:innen bei der klasseninternen Kommunikation
  • Erkennen von Bedarfen und möglichen Nachteilsausgleichen des Schülers
  • Austausch mit Lehrkräften und Eltern für eine gelingende Inklusion
  • Vorbereitung und Teilnahme an Hilfeplanung

Wir wünschen uns:

  • Empathie für die Belange von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf
  • Fähigkeit zur gelingenden Kommunikation mit den Beteiligten im Hilfeprozess
  • Neugier
  • Freude am Tun

Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit sind, diesen mitzugestalten. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.

Wir bieten Ihnen:

  • einen Austausch im Team
  • eine Unterstützung im System Schule
  • Teilzeit mit hoher Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • umfangreiche Qualifizierungs-/ Fortbildungsangebote über unsere eva-Kompetenzwerkstatt sowie über externe Angebote
  • mitarbeiterindividuelle Regelungen zur flexiblen Arbeitszeit
  • 25€ Zuschuss zum vergünstigten DeutschlandTicket als Jobticket-Variante der SSB/VVS
  • Zuschuss zur Urban Sports Club Mitgliedschaft
  • arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge

Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in Anlehnung an den TVöD.

Das klingt nach einer Aufgabe, die ganz zu Ihnen passt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung und vor allem darauf, Sie persönlich kennenzulernen!