Dr. Karl-Hinrich Manzke
Beauftragter für die Evangelische Seelsorge in der Bundespolizei
Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe
Bahnhofstr. 6
31675 Bückeburg
Der Beauftragte für die Seelsorge in der Bundespolizei wird vom Rat der EKD berufen und ist ihm und den Landeskirchen verantwortlich. Er hat die kirchliche Leitung der Seelsorge in der Bundespolizei. Er übt sein Amt nebenamtlich neben einem kirchlichen Hauptamt aus. Den organisatorischen und finanziellen Rahmen für die Seelsorge in der Bundespolizei stellt der Staat. Besondere kirchliche Aufgaben (z.B. Rüstzeiten) werden durch die EKD bezuschusst.
Zu den besonderen Aufgaben des Beauftragten zählen:
- Auswahl und Eignungsprüfung der Seelsorger in der Bundespolizei, die in der Regel befristet berufen werden und nach ihrem Dienst in der Bundespolizei in die entsendende Landeskirche zurückkehren.
- Einführung der Seelsorger in der Bundespolizei in ihr Amt.
- Erlass von Richtlinien über die Ausübung der Seelsorge in Einvernehmen mit dem Rat der EKD und den Landeskirchen und im Benehmen mit dem Bundesminister des Innern.
- Mitwirkung bei der Aufstellung von Themen, Gesamtjahresausbildungs- und Lehrgangsplänen für die berufethische Erziehung und Begleitung der Beamten.
- Abhaltung von kirchlichen Dienstbesprechungen der Seelsorger in der Bundespolizei.
- Erstellung religiösen Schrifttums für die Seelsorge in der Bundespolizei.
- Vertretung der Interessen der Seelsorge in der Bundespolizei gegenüber Kirche und Staat.