Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt neu zusammengesetzt
Ratsvorsitzende Annette Kurschus drängt auf schnelle Berufung und Stärkung des UBSKM
Im Rahmen seiner ersten Sitzung hat der neugewählte Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) den Beauftragtenrat der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt neu berufen. Neben dem Braunschweiger Landesbischof Christoph Meyns und Bischöfin Kirsten Fehrs (Nordkirche), die bereits seit 2018 dem Gremium angehören, wurden drei neue Leitungspersonen aus der Kirchenkonferenz vom Rat berufen: Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst (Pfalz), Dr. Jan Lemke (Mitteldeutschland) und Oberkirchenrätin Franziska Bönsch (Anhalt). Die EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus wünschte allen neuberufenen Personen Erfolg, Kraft und Gottes Segen für das neue Amt und die herausfordernde Aufgabe. „Dass Menschen in der Evangelischen Kirche sexualisierte Gewalt erlitten haben, schmerzt uns unermesslich. Umso wichtiger ist es, erlittenes Unrecht aufzudecken und künftiges Leid zu vermeiden.“
Mit Blick auf die Bildung der neuen Bundesregierung erhofft sich die EKD-Ratsvorsitzende die rasche Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Stärkung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM): „Wir brauchen einen starken, unabhängigen Partner auf Seiten des Staates, der auch Projekte wie etwa die von der EKD mehrfach geforderte gesamtgesellschaftliche Dunkelfeldstudie umsetzt.“
Landesbischof Cornelius-Bundschuh (Baden), Susanne Teichmanis (Oldenburg) und Nikolaus Blum (Bayern) scheiden nach drei Jahren aus dem Beauftragtenrat aus. Präses Kurschus dankte allen bisherigen Mitgliedern sowie den ständigen Gästen des Beauftragtenrates für die engagierte Arbeit in den vergangenen Jahren: „Der Beauftragtenrat hat seit 2018 für die Aufarbeitung und den Schutz vor sexualisierter Gewalt in unserer Kirche mit großem Nachdruck und breiter Wirkung die Maßnahmen des 11-Punkte-Handlungsplans vorangetrieben und umgesetzt. Ich bin mir sicher, dass der neue Beauftragtenrat diese wichtige und schwierige Arbeit bei allen Herausforderungen erfolgreich fortsetzen wird.“
Im Auftrag der Landeskirchen bringt der Beauftragtenrat der EKD den Schutz vor und die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt innerkirchlich wie auch außerkirchlich voran. Der Beauftragtenrat besteht aus drei Bischofspersonen und zwei leitenden Jurist:innen. Als kooptierte Mitglieder unterstützen ferner der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, eine Vertreterin der Diakonie Deutschland und zwei Vertreterinnen der Fachebene in den Landeskirchen das Gremium. Sprecher des Beauftragtenrates ist Landesbischof Christoph Meyns.
Häufige Fragen zu Prävention, Intervention und Aufarbeitung
www.ekd.de/faq-praevention
Hinweise:
Betroffene von sexualisierter Gewalt im Raum der evangelischen Kirche und der Diakonie können sich an die „Zentrale Anlaufstelle.help“ sowie an die landeskirchlichen Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt wenden:
www.Anlaufstelle.help
www.ekd.de/Ansprechpartner-fuer-Missbrauchsopfer-23994.htm
Weitere Informationen zu den Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt unter:
www.hinschauen-helfen-handeln.de
www.ekd.de/missbrauch
Hannover, 13. Dezember 2021
Pressestelle der EKD
Carsten Splitt