EKD-Finanzen: „Veränderungen stehen an“

216 Millionen Euro stehen für EKD-Aufgaben zur Verfügung

Die in Würzburg tagende Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat sich am 12. November 2018 in erster Lesung mit dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 befasst. Wichtigste Finanzierungsquelle ist die von den Landeskirchen aufzubringende Allgemeine Umlage. Diese steigt um 4 Prozent auf 94,5 Millionen Euro an. Darin schlägt sich die weiterhin noch positive Kirchensteuerentwicklung der Landeskirchen in den vergangenen drei Jahren nieder, erläuterte Ratsmitglied Andreas Barner, der den Haushaltsentwurf in die Synode einbrachte. Barner unterstrich in seiner Rede vor den EKD-Synodalen: „Die finanzielle Lage der EKD ist derzeit immer noch gut. Das verschafft Luft, die mittelfristige Ausrichtung unserer Kirche zu planen und dafür notwendige Maßnahmen umzusetzen.“ Für 2019 sieht der Haushaltsentwurf mit 216 Millionen Euro ordentliche Aufwendungen in vergleichbarer Höhe zum Vorjahr vor. Die EKD hat entschieden, zusätzlich rund 1 Million Euro aus Rücklagenmitteln als Finanz-Rahmen für die Umsetzung des jüngsten Maßnahmenpaketes „Aufarbeitung und Prävention von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche“ bereitzustellen.

Zu den langfristigen Perspektiven der Kirchenfinanzen hielt Andreas Barner fest: „Ein deutlicher Rückgang der Kirchensteuereinnahmen schon bis zum Ende der kommenden Dekade ist in hohem Maße wahrscheinlich. Deutliche Veränderungen stehen an. Darauf müssen wir uns vorbereiten. Wir werden intensiver als bisher Prioritäten und Posterioritäten diskutieren müssen.“ Die EKD hat das Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg mit Prognoserechnungen bis zum Jahr 2060 beauftragt. Diese sind derzeit in Erarbeitung und werden der EKD-Synode auf ihrer Tagung im Herbst 2019 präsentiert.

Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Friedrich Vogelbusch, wies in seiner Rede vor der Synode auf die zahlreichen aus dem EKD-Fonds zur Hilfe und Unterstützung von Geflüchteten geförderten Projekte hin: „Die EKD hat von Anfang 2016 bis heute für 66 beantragte Projekte 5,92 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit sind 98,6 Prozent der insgesamt für den Sonderfonds bereitgestellten Haushaltsmittel verwendet worden.“ Vogelbusch weiter: „Die Haushaltsentscheidungen der Synode haben hier ganz konkret ihre segensreiche Wirkung gezeigt. Leben wurde gerettet, neue Lebensanfänge ermöglicht und Hilfe vor Ort geleistet. Ich bin außerordentlich dankbar für diese Initiative unserer Synode.“ Vogelbusch zeigte sich ferner erfreut über das Vorhaben des Bundes, kirchliche Baumaßnahmen in Jerusalem deutlich unterstützen zu wollen.

Die vielfältigen Aufgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer 20 Landeskirchen mit rund 13.900 Kirchengemeinden verursachen Aufwände von knapp 12,3 Milliarden Euro jährlich. Die großen christlichen Kirchen sind eine tragende Säule des deutschen Sozialstaates. Beispielsweise ist jede dritte Kita in Deutschland in christlicher Trägerschaft. Dort, wo die Kirche im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips gesellschaftliche Aufgaben übernimmt, erhält sie auch öffentliche Mittel zur Finanzierung dieser Aufgaben. Wichtigste Einnahmequelle bleibt die Kirchensteuer. Diese lag im Jahr 2017 bei 5,6 Milliarden Euro.

Würzburg, 12. November 2018

Pressestelle der EKD
Carsten Splitt

 

Über die Synode der EKD: Die Synode der EKD ist neben Rat und Kirchenkonferenz eines der drei Leitungsorgane der EKD. Sie tagt vom 11. bis 14. November in Würzburg. Nach der Grundordnung der EKD besteht die 12. Synode aus 120 Mitgliedern. Zu den Aufgaben der Synode zählen die Erarbeitung von Kundgebungen und Beschlüssen zu Fragen der Zeit sowie die Begleitung der Arbeit des Rates der EKD durch Richtlinien. Die Synode berät und beschließt aber auch den Haushalt und die Kirchengesetze. Geleitet wird die Synode vom Präsidium unter dem Vorsitz von Präses Irmgard Schwaetzer. Sie ist zugleich Mitglied des 15-köpfigen Rates der EKD. Vorsitzender des Rates der EKD ist Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm. Die EKD ist die Gemeinschaft von 20 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen. 21,5 Millionen evangelische Christinnen und Christen in Deutschland gehören zu einer der 13.900 Kirchengemeinden.

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