Frauen erkämpften kirchliches Wahlrecht gegen starke Widerstände

2. Ergänzungsband zum Gleichstellungsatlas der evangelischen Kirche

Die Entwicklung des kirchlichen Frauenwahlrechts steht im Mittelpunkt des 2. Ergänzungsbandes zum „Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der evangelischen Kirche in Deutschland“. Die Veröffentlichung will einen ersten Überblick über die Einführung des Frauenwahlrechts in den evangelischen Landeskirchen ab 1919 geben. Herausgeberinnen sind das Studienzentrum der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für Genderfragen und die Konferenz der Genderreferate und Gleichstellungsstellen in den Gliedkirchen der EKD.

Heute gelte es als Merkmal der evangelischen Kirche, dass in ihr die Geschlechter gleichberechtigt seien, schreibt die Präses der EKD-Synode, Irmgard Schwaetzer, in einem Grußwort für den Ergänzungsband. „Wie lang allerdings der Weg bis zur rechtlichen Gleichstellung in der Kirche war und wie stark die Widerstände waren, gegen die Frauen (und Männer) ankämpfen mussten, ist im kirchlichen Bewusstsein nicht hinreichend präsent“, erklärte Schwaetzer. Um das Frauenwahlrecht in der evangelischen Kirche sei lange und intensiv gestritten worden.

Die neue Publikation gibt zunächst einen historischen Abriss über die Debatte um das kirchliche Frauenwahlrecht während des Kaiserreiches, die von kirchlichen wie weltlichen Frauenvereinen angestoßen wurde. Die Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Frauen zu den Gemeindeleitungen und Synoden begann erst nach dem Ende der Monarchie mit der Trennung von Kirche und Staat: Wie der Band dokumentiert, gaben sich die allermeisten Landeskirchen ab 1919 eigene Kirchenverfassungen, die das Frauenwahlrecht vorsahen. Die aufgrund dessen bis 1932 in die Landessynoden gewählten Frauen werden namentlich aufgeführt.

Die Tabellen, Diagramme und Karten des Atlasses zeigen zugleich, dass erst in den 1960er Jahren überall in der EKD Frauen auch in die Landessynoden wählbar waren. Informiert wird außerdem über die Entwicklung der Frauenanteile in den Kirchenparlamenten von 1945 bis in die aktuelle Wahlperiode. Die Frauen, die bisher in den Landeskirchen, der EKD sowie (bis 1991) im Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR zu Vorsitzenden der Synoden gewählt wurden, stellt der Band auch im Bild vor.

Während die Geschichte des politischen Frauenwahlrechts anlässlich des jüngst begangenen 100. Jahrestages seiner Einführung erneut ins öffentliche Bewusst-sein gehoben wurde, sei die Entwicklung des Frauenwahlrechts in der evangelischen Kirche bisher nicht wissenschaftlich aufgearbeitet worden, erklären die Herausgeberinnen des Ergänzungsbandes. Dieser solle auch dazu anregen, die Geschichte der Gleichstellung beim kirchlichen Wahlrecht weiter zu erforschen.

Hinweise: Der Band steht zum Download bereit unter https://www.gender-ekd.de/publikationen.html. Gedruckte Exemplare können im Studienzentrum für Genderfragen unter info@sfg.ekd.de bestellt werden. Rückfragen bitte an Antje Buche, Studienzentrum der EKD für Genderfragen, Tel. 0511/554741-39.

Hannover, 16. Januar 2019

Pressestelle der EKD
Annika Lukas