Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus): Aufruf zur Förderrichtlinie Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder geöffnet

Thema: Bildung, Beschäftigung, Soziales Engagement

Im ESF Plus-Programm wurde ein Aufruf zur Förderrichtlinie Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder geöffnet, um die gesellschaftliche Teilhabe von benachteiligten Familien mit ihren Kindern zu verbessern.

Diese Fördermöglichkeit könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die mit sozial benachteiligten Familien und Eltern arbeiten.

Ziel des Akti(F) Plus-Programms ist die Verbesserung der Lebenssituation und der gesellschaftlichen Teilhabe von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind. Akti(F) Plus soll den erhöhten individuellen Unterstützungsbedarfen von Familien und ihren Kindern Rechnung tragen.

Gefördert werden dabei Aktivitäten, die die soziale und ökonomische Teilhabe der genannten Zielgruppen verbessern, indem sie Eltern umfassend bei der Stabilisierung ihrer individuellen und familiären Lebenssituation unterstützen und längerfristig Perspektiven des Zugangs/Einstiegs zum/in den Arbeitsmarkt schaffen. Das soll beispielsweise durch nachhaltige und schrittweise Aufnahme oder Ausweitung einer Beschäftigung (Einzelziel 1) wie auch durch Auf- und Ausbau der Kooperationsstrukturen für eine bessere Unterstützung der Familien erreicht werden (Einzelziel 2).

Die Aktivitäten der geförderten Projekte im Programm Akti(F) Plus richten sich an sozial benachteiligte Familien, d.h. an (1) Familien/Eltern mit Kindern, die Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII (auch ergänzende oder aufstockende Leistungen) beziehen; (2) Familien, die Kindergeldzuschlag und künftig Kindergrundsicherung beziehen oder Anspruch darauf haben, und (3) Familien, d. h. Eltern - bei Bedarf auch andere erwachsene Haushaltsmitglieder (z. B. Lebenspartner*innen) - und ihre Kinder, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind.

In den geförderten Projekten können unterschiedliche Handlungsansätze verfolgt werden:

  • Beratungs- und Coachingangebote, Familiencoaches (Lots*innen/Navigator*innen/Mentor*innen), die auf die individuellen Bedarfe der Zielgruppe arbeitsloser Eltern zugeschnitten sind und zusätzlich und in Abgrenzung zu den Leistungen nach dem SGB III und SGB II erbracht werden. Im Zentrum der ganzheitlichen Beratung stehen dabei die individuellen und/oder familiären und sozialen Problemlagen, die einer sozialen Teilhabe und langfristig einer Beschäftigungsaufnahme entgegenstehen (z. B. eine eingeschränkte Mobilität, fehlende Kinderbetreuung, fehlende Alltagsstrukturierung, Konflikte und Probleme beim Zugang und Kontakt zu Behörden, Schulden oder Suchtprobleme).
  • Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen sowie der der lokalen Bildungs- und Hilfsangebote

Erwerbstätige Eltern sollen durch die Beratungs- bzw. Coachingangebote befähigt werden, ihre Beschäftigung beizubehalten und/oder ihre Beschäftigung zu einer bedarfsdeckenden Beschäftigung auszuweiten.

  • Unterstützung von Eltern mit Behinderungen, insbesondere bei der bedarfsgerechten Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder von begleitenden Hilfen im Arbeitsleben nach dem SGB IX. Die Beratungsleistungen werden in enger Abstimmung mit den zuständigen Agenturen für Arbeit, Jobcentern oder Rehabilitationsträgern erbracht.

Die Antragstellung geschieht im Kooperations- oder Projektverbund mit anderen Partnern aus der Region unter aktiver Beteiligung der örtlichen Arbeitsverwaltung (Jobcenter und/oder Agenturen für Arbeit) sowie der Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden). Darüber hinaus können weitere Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, insbesondere Jugendämter, lokale und/oder regionale Gleichstellungsbeauftragte, Träger der freien Wohlfahrtspflege oder andere gemeinnützige Einrichtungen, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände einbezogen werden.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, d.h. insbesondere Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden), Träger der freien Wohlfahrtspflege oder andere gemeinnützige Träger, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände.

Bitte beachten Sie eine geographische Beschränkung der Antragsberechtigung: Projekte können nur in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden. In den Bundesländern Hamburg, Saarland und Sachsen kann die Förderung mit einer sozialräumlichen Abgrenzung erfolgen (in Sachsen nur dort, wo das ESF Plus-Programm TANDEM Sachsen nicht gleichzeitig umgesetzt wird).

In den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist eine Förderung ausgeschlossen.

Die Laufzeit der Vorhaben beträgt in der Regel vier Jahre. Das maximale Projektbudget beträgt 3.000.000€; die Gesamtausgaben müssen insgesamt mindestens 700.000€ betragen. Die Förderung aus den Programmmitteln beträgt maximal 90% der förderfähigen projektbezogenen Ausgaben, die restlichen 10% müssen vom Träger als Eigenanteil (keine weiteren EU-Mittel) erbracht werden.

Die Antragsfrist endet am 31. März 2023, 14.00 Uhr MEZ. Die Antragstellung erfolgt elektronisch. Die Projekte können voraussichtlich im August 2023 starten.

Zum Aufruf soll am 22. Februar 2023 eine Infoveranstaltung zum Interessensbekundungsverfahren in der Zeit von 13 – 16 Uhr stattfinden. Für die Infoveranstaltung können Sie sich unter folgendem Link anmelden: https://reg.bmas.de/aktif-plus.

Weitere Informationen finden Sie im Aufrufdokument unter: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/aktif-plus.html