Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Gemeinsam mit dem Katholischen Büro in Berlin hat das Büro des Bevollmächtigten des Rates der EKD anlässlich der Sachverständigen-Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 17. Mai 2021 Stellung zum Entwurf des sog. Sorgfaltspflichtengesetz genommen. Die deutsche Initiative dürfte das Ambitionsniveau des angekündigten Rechtsrahmens auf EU-Ebene für verbindliche unternehmerische Sorgfaltspflichten und nachhaltige Unternehmensführung maßgeblich mitbestimmen. Die Kirchen wünschen sich nicht zuletzt signifikante Verbesserungen im Bereich des Rechtsschutzes Betroffener.