„Kreatives Europa“: Dritter Aufruf für Kooperationsprojekte im Programmteil „Kultur“ geöffnet

Thema: Bildung, Kultur

Die Europäische Kommission hat im Programm „Kreatives Europa“ den dritten Aufruf dieser Förderperiode für Kooperationsprojekte veröffentlicht. Das Programm hat zum Ziel, den Kultur- und Kreativsektor in Europa zu unterstützen. Es besteht aus den Programmteilen Multimedia, Kultur sowie dem sektorübergreifenden Bereich. Der Aufruf bezieht sich auf den Programmteil „Kultur“.

Diese Information ist von Interesse für evangelische Einrichtungen aus Kirche und Diakonie, die in den Bereichen Kunst und Kultur bzw. Kulturerbe aktiv sind, zum Beispiel in den Bereichen Kirchen- oder Chormusik wie auch Museen, und in diesen Bereichen gerne gemeinsam mit Partnern im europäischen Ausland ein Projekt durchführen möchten.

Der Programmteil „Kultur“ hat zum Ziel, Kulturakteure nach der Corona-Krise wieder zu stärken und durch Innovationen und neue Produktionen ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Ebenso wird angestrebt, dass Organisationen von unterschiedlicher Größe zusammenarbeiten, voneinander lernen und gemeinsame Produktionen erarbeiten um. Damit soll ihr Kapazitätsaufbau sowie auch der von Künstlerinnen und Künstlern unterstützt werden wie auch die Verbreitung von Werken. Gefördert wird also der Kultur- und Kreativsektor als Wirtschaftszweig, nicht Kultur als Selbstzweck.

Im Rahmen von Kooperationsprojekten innerhalb des Programms „Kreatives Europa“ soll die intensive grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen aus verschiedenen europäischen Ländern unterstützt werden.

Über die Förderung der Kooperationsprojekte sollen folgende Ziele der Europäischen Union verfolgt werden:

  1. Grenzüberschreitende Schaffung und Verbreitung: Stärkung von grenzüberschreitenden Auftritten von Künstlerinnen und Künstlern sowie Schaffung und Verbreitung ihrer Werke;
  2. Innovation: Verbesserung der Kapazität europäischer Kultur- und Kreativsektoren, um Talente zu fördern, Innovationen voranzubringen, zu wachsen sowie Arbeitsplätze und Wachstum zu generieren.

Projekte müssen sich in der Antragstellung auf eines (nicht beide!) der beiden Ziele beziehen.

Darüber hinaus müssen sie mindestens eine, maximal zwei der folgenden Programmprioritäten bearbeiten:

  • Publikumsentwicklung
  • Soziale Inklusion
  • Nachhaltigkeit
  • Digitales
  • Internationale Dimension

Erstmals wurden in dieser Förderperiode im Programmteil „Kultur“ sektorspezifische Maßnahmen zur Unterstützung bestimmter Sektoren, darunter auch der Musik- sowie der Kulturerbesektor, eingeführt. Diese Maßnahmen werden auch innerhalb des dritten Aufrufs zu Kooperationsprojekten wieder umgesetzt. Unter anderem für den Musiksektor und das Kulturerbe gilt, dass Projekte in diesen Bereichen alternativ zu den oben genannten Programmprioritäten die sektorspezifische Priorität (s.u.) auswählen können.

Für alle Sektoren (Kulturerbe, Musik, Bücher- und Verlagssektor, Architektur, Mode und Design, nachhaltiger Kulturtourismus) gilt für diesen Aufruf die folgende sektorspezifische Priorität:

Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau sowie Trainingsmaßnahmen (und andere Maßnahmen zur Entwicklung von Kompetenzen wie Mentoring, kollegiales Lernen, Netzwerkaktivitäten), die für den jeweiligen Sektor spezifisch sind. Das Ziel dieser Priorität ist es, Talente zu fördern und die Kapazitäten zur unternehmerischen und beruflichen Weiterbildung von Künstlern und Fachkräften in den betroffenen Sektoren zu stärken, sodass sie sich an neue kreative Prozesse, Geschäftsmodelle und Marktentwicklungen anpassen und dem digitalen und grünen Wandel aufgeschlossen gegenüberstehen können. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Erwerb von Fähigkeiten und Wissen zu:

  • Unternehmertum und berufliche Weiterentwicklung (wie Publikumsentwicklung, Marketing, Promotionsaktivitäten, Vertrieb, Monetarisierung, Selbstunternehmertum, Vertrags- und Vergütungsverhandlungen etc.),
  • Digitalisierung (3D, Technologien der künstlichen Intelligenz, Massendaten, Blockchain, Metaverse, Non-Fungible Token (NFT), etc.),
  • Ökologisierung der Wertschöpfungskette und nachhaltige Geschäftsmodelle.

Alle Projekte müssen außerdem strategisch zu folgenden Querschnittsthemen beitragen:

  • Inklusion, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit
  • Umwelt und Klimaschutz

Es gibt je nach Größe des Projekts drei Kategorien von Kooperationsprojekten mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen:

  • Kleine Kooperationsprojekte: mindestens 3 Kultureinrichtungen aus mindestens 3 teilnahmeberechtigten Ländern (Projektkoordinator und Projektpartner). Die maximale Fördersumme beträgt 200.000 € bei einer EU-Kofinanzierungsrate von maximal 80%. Das heißt, dass das Projektbudget maximal 250.000 € betragen kann. Die restlichen 20% der Mittel müssen aus anderen Quellen (keine weiteren EU-Mittel!) aufgebracht werden.
  • Mittlere Kooperationsprojekte: Mindestens 5 Kultureinrichtungen aus mindestens 5 teilnahmeberechtigten Ländern (Projektkoordinator und Projektpartner). Die maximale Fördersumme beträgt 1 Mio. € bei einer EU-Kofinanzierungsrate von maximal 70%. Das heißt, dass das Projektbudget maximal 1.428.571 € betragen kann. Die restlichen 30% der Mittel müssen aus anderen Quellen (keine weiteren EU-Mittel!) aufgebracht werden.
  • Große Kooperationsprojekte: Mindestens 10 Kultureinrichtungen aus mindestens 10 teilnahmeberechtigten Ländern (Projektkoordinator und Projektpartner). Die maximale Fördersumme beträgt 2 Mio. € bei einer EU-Kofinanzierungsrate von maximal 60%. Das heißt, dass das Projektbudget maximal 3.333.333 € betragen kann. Die restlichen 40% der Mittel müssen aus anderen Quellen (keine weiteren EU-Mittel!) aufgebracht werden.

Alle Kooperationsprojekte sollen in der Regel eine Laufzeit von 48 Monaten nicht überschreiten.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die in einem der Programmländer registriert sind. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Der Koordinator des Projekts muss seit mindestens 2 Jahren über einen Rechtsstatus verfügen.

Die beteiligten Einrichtungen können aus den 27 EU-Mitgliedstaaten kommen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass auch Einrichtungen aus den EFTA- und weiteren assoziierten Ländern teilnehmen können. Jedoch laufen hier für die meisten Länder noch die entsprechenden Vertragsverhandlungen. Eine vorläufige Liste finden Sie unter: https://ekd.be/kreatives-europa-laender-vorlaeufig Antragstellende Organisationen, die ein Projekt mit einem nicht-EU-Land planen, sollten sich jedoch rechtzeitig über dessen Teilnahmestatus informieren. Vor der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung muss die Assoziierungsvereinbarung mit dem jeweiligen nicht-EU-Land in Kraft getreten sein.

Für diesen Aufruf stehen insgesamt rund 60,076 Mio. € zur Verfügung. Es sollen insgesamt ungefähr 130 Projekte gefördert werden.

Anträge müssen elektronisch über das Funding & Tenders Portal eingereicht werden. Die Antragsfrist endet am 23. Februar 2023 um 17 Uhr MEZ. Voraussichtlich im Juli 2023 werden die Entscheidungen über die Bewertung verschickt, sodass genehmigte Projekte voraussichtlich zwischen August und Oktober 2023 beginnen können.

Detailliertere Informationen finden Sie im Aufruf unter der folgenden Adresse: https://ekd.be/kreatives-europa-kooperationsprojekte-2023 beziehungsweise auf der Seite des Creative Europe Desk Kultur in Bonn: https://kultur.creative-europe-desk.de/foerderung/europaeische-kooperationsprojekte/.

Das Creative Europe Desk Kultur bietet am 6. Dezember 2022, 10.00-12.30 Uhr, eine Informationsveranstaltung zur Antragstellung für Kooperationsprojekte an: https://pretix.eu/CEDKULTUR/Koop-Antrag/