„Menschen in Seenot muss geholfen werden“

EKD-Rat kritisiert Reduzierung von Rettungskräften im Mittelmeer: „ein Armutszeugnis für Europa“

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) appelliert an die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, politische Kontroversen nicht auf dem Rücken der Schwächsten auszutragen. „Über zweitausend Menschen sind 2018 auf ihrer Flucht im Mittelmeer ums Leben gekommen. Auch in diesen Tagen erreichen uns Meldungen von Geflüchteten, die vor der Küste Libyens ertrunken sind. Menschen in Seenot muss geholfen werden. Es ist ein Armutszeugnis für Europa, wenn politische Kontroversen auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen werden und im Ergebnis dringend gebrauchte Kräfte für die Seenotrettung fehlen.“

In der ersten Sitzung 2019 befasste sich der Rat mit den Schwerpunkten seiner Arbeit in diesem Jahr. Ein prägendes Thema wird das christliche Engagement für Frieden und Gerechtigkeit sein. „Die Kirchen sind aus ihrem Bekenntnis zu Jesus Christus herausgefordert, gemeinsam für ein friedliches Zusammenleben in Europa und weltweit einzutreten“, sagte der Vorsitzende des Rates, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm. „In einer Welt, deren internationale Ordnung ins Wanken gerät, sind Christen aufgerufen, persönlich Verantwortung zu übernehmen, um Hass und Spaltung die Botschaft von Frieden und Versöhnung entgegenzusetzen“, sagte der Ratsvorsitzende. Die EKD-Synodentagung vom 9. bis 13. November in Dresden wird sich mit neuen Wegen zu Frieden und Gerechtigkeit befassen. „Frieden und Gerechtigkeit gehören unabdingbar zusammen. Das ist die zentrale Herausforderung bei den großen gesellschaftlichen Themen unserer Zeit.“, sagte die Präses der Synode der EKD, Irmgard Schwaetzer. Das gelte für Kriege und Krisen, Armut und Vermögensverteilung ebenso wie für Flucht und Vertreibung. Das Jahr 2019 steht unter der Jahreslosung „Suche Frieden und jage ihm nach“ (Psalm 34, Vers 15). Weitere Informationen zum Thema sind im Internet unter www.ekd.de/frieden zu finden.

Hamburgs Bischöfin Kirsten Fehrs informierte im Rat über die für 2019 geplanten Umsetzungsschritte des 11-Punkte-Planes zur Prävention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche. Das Maßnahmenpaket war im Herbst 2018 von der EKD-Synode verabschiedet worden und sieht u. a. die Einrichtung einer unabhängigen zentralen Anlaufstelle sowie zwei Studien zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt vor. Fehrs: „Der neue Beauftragtenrat ist Anfang Januar zu einer Arbeitssitzung zusammengetroffen. Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt Anfang 2019 einer besseren Vernetzung von Betroffenen und darüber hinaus der Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs.“

Hannover, 25. Januar 2019

Pressestelle der EKD
Carsten Splitt

 

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist die Gemeinschaft ihrer 20 lutherischen, reformierten und unierten Gliedkirchen mit rund 21,5 Millionen Mitgliedern. Leitungsorgane der EKD sind Synode, Rat und Kirchenkonferenz. Die Synode ist das höchste gesetzgebende Organ. Sie wird jeweils für die Dauer von sechs Jahren gebildet, die aktuelle Legislaturperiode läuft von 2015 bis 2021. Zu ihren Aufgaben gehört die Wahl des 15-köpfigen Rates der EKD, der die Kirche zwischen den Synodaltagungen leitet und sich monatlich trifft. Der Ratsvorsitzende vertritt die EKD rechtlich nach außen und repräsentiert sie in der Öffentlichkeit.