Weichen für das Zusammenleben der Menschen gestellt
EKD-Ratsvorsitzender gratuliert Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle
Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider hat das Wirken des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Professor Andreas Voßkuhle, gewürdigt. In einem Glückwunsch zu Voßkuhles 50. Geburtstag am 21. Dezember 2013 schreibt der Ratsvorsitzende, der Verfassungsrichter verbinde „das kritische Nachdenken über das Recht mit dessen praktischer Anwendung“.
Als Wissenschaftler und Richter stelle der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes „Weichen für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland und Europa“, führt Schneider aus. Als Beispiele dafür nannte der EKD-Ratsvorsitzende neue Herausforderungen im Umweltrecht, im Ehe- und Familienrecht oder im Verfassungs- und Verwaltungsrecht auf europäischer und internationaler Ebene. Nicht selten handele es sich dabei um Fragestellungen, die auch die Kirchen bewegen, so etwa im Lebenspartnerschaftsrecht, in Fragen der Bewahrung der Schöpfung oder des Umgangs mit Straftätern, so Nikolaus Schneider.
Der Ratsvorsitzende hebt weiter hervor, dass Andreas Voßkuhle angesichts der sich wandelnden Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts im Zuge der europäischen Verflechtung den Dialog mit der Politik und der Bevölkerung suche. Voßkuhle erinnere zugleich daran, „dass die Setzung des Rechts das vornehmste Recht und die vornehmste Pflicht des Parlaments“ sei.
Hannover, den 20. Dezember 2013
Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick