Rat der EKD hat Mitglieder für Synode berufen
Zehnte Synode der EKD trifft sich vom 22. bis zum 25. Mai in Leipzig zur konstituierenden Sitzung
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat 20 Mitglieder und 40 stellvertretende Mitglieder in die 10. Synode der EKD berufen. Unter den Berufenen sind ebenso Vertreter wichtiger gesellschaftlicher Gruppen als auch die theologischen und juristischen Fakultäten vertreten. Zu den politischen Vertretern, die in die Synode berufen sind, gehört die Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Katrin Göring-Eckardt. Aus der SPD wurde die nordrhein-westfälische Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese berufen: Die CDU wird in der Synode weiterhin von dem Bundestagsabgeordneten Hermann Gröhe vertreten, der während der vergangenen sechs Jahre auch Mitglied im Rat der EKD war. Aus der FDP wurde der baden-württembergische Bundestagsabgeordnete Harald Leibrecht in die Synode berufen.
Die Gewerkschaften werden zukünftig von Jürgen Walter, Vorstandsmitglied der IG Bergbau, Chemie, Energie vertreten. Er war bis vor kurzem Mitglied der Synode der Landeskirche Hannovers. Für den Bereich der Unternehmer wurde Peter F. Barrenstein in die Synode berufen. Auch die beiden Journalisten und bisherigen Ratsmitglieder Peter Hahne und Robert Leicht wurden berufen, genauso wie die frühere Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Rechtsanwältin Ruth Leuze. Auch die Oberbürgermeisterin von Nordhausen, Barbara Rinke, die stellvertretende Präses der 9. Synode war, wurde vom Rat in die 10. Synode berufen.
Die Synode der EKD besteht aus 120 Mitgliedern. Davon werden 100 Synodale durch die Synoden der 24 Gliedkirchen gewählt, 20 Synodale beruft der Rat unter besonderer Berücksichtigung von Persönlichkeiten, die für das Leben der Gesamtkirche und die Arbeit der kirchlichen Werke Bedeutung haben. Der Rat hat sechs Synodale berufen, die nicht Mitglied der 9. Synode waren, acht waren auch schon in der vergangenen Synode durch den Rat berufen. Kerstin Griese war in der 9. Synode erste Stellvertreterin und der Theologieprofessor Michael Beintker zweiter Stellvertreter. Barbara Rinke war bisher von der Synode der Kirchenprovinz Sachsen gewählt. Unter den 20 Berufenen sind sieben Frauen. Für jeden Synodalen hat der Rat jeweils zwei Stellvertreter berufen.
Die 10. Synode der EKD tritt von 23. bis 25. Mai in Leipzig zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Diese erste Sitzung der neuen Synode wird drei thematische Schwerpunkte haben.
Zum einen werden die 120 Synodalen all die Wahlen durchführen, die zur Vorbereitung der synodalen Arbeit nötig sind. Gewählt werden der oder die Präses der Synode, die Stellvertretenden Präsides und die weiteren Mitgliedern des Präsidiums. Zum anderen finden die Wahlen in die Ausschüsse der Synode und in verschiedene Vertretungen, die die Synode wahrzunehmen hat, statt. Besonders die Wahlen in das Präsidium haben besondere Bedeutung, da der bisherige Präses Jürgen Schmude nach 18 Jahren nicht mehr kandidieren wird.
Der Ratsvorsitzende Manfred Kock wird – wie in der Grundordnung vorgesehen – der Synode am 23. Mai einen Bericht geben. In diesem Bericht wird er auf aktuelle Fragen und Themen eingehen, die in den Monaten seit der letzten Tagung der 9. Synode im Rat diskutiert und entschieden wurde.
Zum anderen werden sich die 120 Synodalen – wie auch bei anderen Tagungen – mit einem Schwerpunktthema beschäftigen. Dies wird das Thema: "Der Seele Raum zum Atmen geben – Kirchen als Orte der Besinnung und Ermutigung" sein. Gerade die tragischen Ereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, wie sehr der Raum der Kirche als Raum der „Besinnung und Ermutigung“ gebraucht werde. Der Hamburger Theologe und Pädagoge Fulbert Steffensky wird dazu am Samstag, 24. Mai, das Hauptreferat halten. Fulbert Steffensky ist seit Jahren als Fachmann bekannt, Räume und Zeiten, in denen die „Seele atmen“ kann, auszuweisen und zu beschreiben.
Hannover, 26. April 2003
Pressestelle der EKD
Christof Vetter
Hinweise:
Eine Liste der vom Rat der EKD berufenen Mitglieder der 10. EKD-Synode sowie der ersten und zweiten Stellvertreter finden Sie als pdf-Datei, eine Liste mit allen 120 Synodalen wird angeboten, so bald die Gesamtliste vorliegt.
Die Synode hat die Aufgabe, Angelegenheiten, die die EKD betreffen, zu beraten und über sie zu beschließen. Dazu gehören Kirchengesetze (so z.B. Haushalt, Mitarbeiterrecht, Datenschutz etc.), sowie Vorlagen des Rates und der Kirchenkonferenz; und unter bestimmten Voraussetzungen auch Anträge und Eingaben. Die Mitglieder der Synode sind dabei an Weisungen nicht gebunden. Nach der Grundordnung der EKD besteht die Synode aus 120 Mitgliedern. 100 Synodale werden durch die Synoden der 24 Gliedkirchen gewählt, 20 Synodale beruft der Rat unter besonderer Berücksichtigung von Persönlichkeiten, die für das Leben der Gesamtkirche und die Arbeit der kirchlichen Werke Bedeutung haben. Für jeden Synodalen werden zwei Stellvertreter gewählt bzw. berufen. Die Synode wird jeweils für die Dauer von sechs Jahren gebildet; an ihrer Spitze steht ein siebenköpfiges Präsidium. Die Synode kommt in der Regel einmal im Jahr an wechselnden Orten zu einer mehrtätigen Tagung zusammen. Diese Tagungen sind öffentlich. Weitere Informationen unter: http://www.ekd.de/synode
Der Rat leitet die EKD in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich anderen Organen vorbehalten sind. Insbesondere soll er für die Zusammenarbeit der kirchlichen Werke und Verbände in allen Bereichen sorgen, die evangelische Christenheit in der Öffentlichkeit vertreten und zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens Stellung nehmen. In der Regel geschieht dies entweder durch kurzfristige, aktuelle Stellungnahmen oder in Form von Denkschriften, Studien, Diskussionsbeiträgen und Grundsatzerklärungen. Dem Rat der EKD gehören für sechs Jahre 15 Mitglieder an. 14 werden gemeinsam von Synode und Kirchenkonferenz gewählt. Der Präses der Synode ist kraft seines Amtes 15. Mitglied des Rats. Im Rat sitzen sowohl Theologen wie auch Vertreter anderer Berufe. Aus der Mitte der gewählten Ratsmitglieder bestimmen Synode und Kirchenkonferenz wiederum gemeinsam den Vorsitzenden des Rates und dessen Stellvertreter. Der Rat tagt etwa einmal monatlich. Geschäftsstelle des Rates ist das Kirchenamt der EKD (http://www.ekd.de/rat).