Wolfgang Huber zur Stammzellentscheidung im Bundestag
Respekt vor der Entscheidung in einer schwierigen Frage
Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, äußerte nach der Entscheidung des Deutschen Bundestags zum Stammzellgesetz seinen Respekt. Ziel müsse es sein, die Grundlagenforschung mit embryonalen Stammzellen so schnell wie möglich hinter sich zu lassen, um den Schwerpunkt auf die Forschung mit adulten Stammzellen zu legen. Der Bundestag hat am heutigen Freitag, 11. April, einer Gesetzesänderung zugestimmt, die deutschen Wissenschaftlern die Arbeit mit neueren Stammzelllinien erlaubt. So dürfen künftig auch Stammzelllinien genutzt werden, die bis zum 1. Mai 2007 im Ausland erzeugt wurden. Bisher war der Stichtag der 1. Januar 2002. Politik und Wissenschaft, so der Ratsvorsitzende, sollen sich nun klar dafür einsetzen, dass diese Stichtagsverschiebung einmalig bleibt.
Wörtlich erklärte der Ratsvorsitzende:
„Ich habe großen Respekt dafür, wie der Bundestag in dieser schwierigen Frage entschieden hat. Ziel muss es sein, die Grundlagenforschung mit embryonalen Stammzellen so schnell wie möglich hinter uns zu lassen, um den Schwerpunkt auf die Forschung mit adulten Stammzellen zu legen. Menschliche Embryonen dürfen nicht zu Forschungszwecken hergestellt und verbraucht werden. Für die Glaubwürdigkeit der getroffenen Entscheidung ist es nun entscheidend, dass sich Wissenschaft und Politik klar für die Einmaligkeit der Stichtagsverschiebung einsetzen.“
Hannover / Berlin, 11. April 2008
Pressestelle der EKD
Christof Vetter