Vervielfältigen von Noten und Liedtexten in Kirchengemeinden und Einrichtungen der evangelischen Kirche
VG Musikedition und EKD unterzeichnen Gesamtvertrag
Die VG Musikedition und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) haben erstmals einen Gesamtvertrag zum Vervielfältigen von Noten und Liedtexten in Kirchengemeinden und weiteren Einrichtungen der evangelischen Kirche unterzeichnet.
Zwischen der EKD und der VG Musikedition besteht seit vielen Jahren ein Pauschalvertrag, der es den evangelischen Kirchengemeinden ermöglicht, ohne gesonderte Genehmigung Vervielfältigungen für den Gemeindegesang im Gottesdienst in bestimmtem Umfang zu verwenden. Dazu zählen auch – zunächst befristet bis Ende 2022 – Liedtexteinblendungen bei der Übertragung von Gottesdiensten im Internet.
Mit dem im Mai neu unterzeichneten Gesamtvertrag haben Gemeinden und sonstige Einrichtungen der EKD nach Abschluss eines verwaltungseinfachen und kostengünstigen Lizenzvertrages die Möglichkeit, (auch digitale) Vervielfältigungen von Noten (und Liedtexten) zu weiteren Zwecken anzufertigen und zu verwenden. Dies gilt zum Beispiel für Kinderbetreuungseinrichtungen, Familienbildungsstätten, sonstige Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung, der Altenpflege oder in Kirchenmusikschulen bzw. für den Einzel-Instrumentalunterricht durch Kirchenmusiker.
Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition zum Vertragsabschluss: „Es ist erfreulich, dass mit der Unterzeichnung des Gesamtvertrages nun ein weitreichender rechtlicher Rahmen geschaffen wurde, der die Nutzung und Lizenzierung von analogen wie digitalen Vervielfältigungen außerhalb des bestehenden Pauschalvertrages regelt. Der Gesamtvertrag macht den Rechteerwerb einfacher und günstiger und stellt somit für die Einrichtungen der EKD ein attraktives Angebot zur legalen Vervielfältigung von Noten dar.“
Hans Ulrich Anke, Präsident des Kirchenamtes der EKD, begrüßt die erweiterten Möglichkeiten durch den Gesamtvertrag: „Gemeinsam zu singen gehört zum evangelischen Christsein wie das Amen zum Gebet. Das ist durch die Einschränkungen in der Pandemie nochmal besonders deutlich geworden. Wie gut, dass es mit dem Gesamtvertrag mit der VG Musikedition für die Kirchengemeinden, Bildungseinrichtungen und viele andere in der ev. Kirche so einfach wird, die Liedtexte und Noten zu nutzen. Hoffentlich lässt die pandemische Lage bald wieder zu, kräftig gemeinsam zu singen. Und gerade die digitalen Nutzungsmöglichkeiten werden in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen.“
Hintergrund: Die VG Musikedition nimmt als treuhänderisch tätige Verwertungsgesellschaft unter anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte, gesetzliche Vergütungsansprüche sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr. Die EKD ist der Zusammenschluss der 20 evangelischen Gliedkirchen. Insgesamt gehören 20,7 Millionen Menschen in rund 13.500 Gemeinden einer Landeskirche der EKD an.
Hinweise: Weitere Informationen zu melde- und vergütungspflichtigen Nutzungen sowie zum Antragsformular (Meldebogen) für eine Lizenz www.ekd.de/musiknutzung
Hannover, 31. Mai 2021
Pressestelle der EKD
Carsten Splitt