Maßnahmenplan nimmt ForuM-Empfehlungen auf

Präses Heinrich: Maßnahmen in der Evangelischen Kirche mit aller Energie und ohne Wenn und Aber umsetzen

Das Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt hat heute in seinem Bericht vor der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) den ForuM-Maßnahmenplan vorgestellt. Er nimmt alle 46 Empfehlungen der im Frühjahr veröffentlichten Aufarbeitungsstudie ForuM auf und übersetzt sie in zwölf konkrete Maßnahmen.

Eine der Maßnahmen ist die Überarbeitung der Gewaltschutzrichtlinie der EKD, die die einheitlichen Standards für Prävention, Intervention und Unterstützung gewährleisten soll. Die Schaffung einer Ombudsstelle soll eine bessere und unabhängige Unterstützung von Betroffenen ermöglichen. Ein weiterer zentraler Punkt ist eine tiefgehende Sensibilisierung in der Breite von Kirche und Diakonie. Der ForuM-Maßnahmenplan soll am Mittwoch von der Synode beschlossen werden.

„Die Forum-Aufarbeitungsstudie hat uns zu Beginn des Jahres drastisch vor Augen geführt, dass wir bei Aufarbeitung und Prävention noch lange nicht an dem Punkt angekommen sind, den wir uns erhofft hatten“, so Präses Anna-Nicole Heinrich. Umso dankbarer bin ich, dass es gelungen ist, die 46 Empfehlungen in konkrete Maßnahmen zu übersetzen. In der evangelischen Kirche und Diakonie sind nun alle gefordert konsequent an der Umsetzung mitzuwirken. Mit aller Energie und ohne Wenn und Aber“, so Heinrich.

Die ForuM-Empfehlungen wurden vom Beteiligungsforum, gemeinsam von betroffenen Menschen und kirchlichen Vertreter:innen erarbeitet. Der dort entwickelte Entwurf ging zur Bearbeitung an den Rat und die Kirchenkonferenz. Beteiligt war außerdem die Konferenz für Prävention, Intervention und Hilfe (PIH-K), die die Kompetenz der Fachstellen für sexualisierte Gewalt der Landeskirchen und Diakonie in den Prozess eingebracht hat.

Außerdem stellte das Beteiligungsforum in seinem Bericht die Vernetzungsplattform BeNe vor, die im Oktober online gegangen ist. In den Foren des Betroffenen-Netzwerks „BeNe“ können sich Menschen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, in sicherem Rahmen austauschen und sich vernetzen.

Auch eine Reform des Disziplinarrechts wurde der Synode zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit den Änderungen werden die Rechte von Betroffenen in Disziplinarverfahren gestärkt. Sie bekommen Akteneinsicht, ein Informationsrecht und können sich von bis zu drei Personen im Verfahren begleiten lassen.

Würzburg, 11. November 2024

Pressestelle der EKD
Carsten Splitt

 

 

Über die Synode der EKD: Die Synode der EKD ist neben Rat und Kirchenkonferenz eines der drei Leitungsorgane der EKD. Sie tagt vom 10. bis 13. November in Würzburg. Nach der Grundordnung der EKD besteht die 13. Synode aus 128 Mitgliedern. Zu den Aufgaben der Synode zählen die Erarbeitung von Kundgebungen und Beschlüssen zu Fragen der Zeit sowie die Begleitung der Arbeit des Rates der EKD durch Richtlinien. Die Synode berät und beschließt aber auch den Haushalt und die Kirchengesetze. Geleitet wird die Synode vom Präsidium unter dem Vorsitz von Präses Anna-Nicole Heinrich. Sie ist zugleich Mitglied des 15-köpfigen Rates der EKD. Amtierende Vorsitzende des Rates der EKD ist Kirsten Fehrs. Die EKD ist die Gemeinschaft von 20 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen. 18,6 Millionen evangelische Christinnen und Christen in Deutschland gehören zu einer der 12.500 Kirchengemeinden.