Leitung für die Abteilung Kirchengemeinde/Kirchenkreissachbearbeitung (E12 TV-L)
Veröffentlicht am 22. Januar 2025
- Arbeitsort
- Dankersstraße 24, 21680 Stade
- Bundesland
- Niedersachsen
- Stellenumfang
- Vollzeit
- Dienstbeginn
- 01. April 2025
- Voraussetzung
- Mitglied in einer zur Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen gehörenden Kirche (www.oekumene-ack.de)
- Ende der Bewerbungsfrist
- 15. Februar 2025
Das Ev.-luth. Kirchenamt in Stade ist zuständig für die Verwaltung der Ev.-luth. Kirchenkreise Bremervörde-Zeven, Buxtehude und Stade. Das Kirchenamt hat 48 Mitarbeitende und unterstützt, begleitet und berät die Kirchengemeinden, deren Gremien und die Einrichtungen in den vielfältigen Personal-, Finanz-, Haushalts-, Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten.
Das Evangelisch-lutherische Kirchenamt in Stade sucht
eine Leitung für die Abteilung Kirchengemeinde/Kirchenkreissachbearbeitung
Es handelt sich um eine
1,0 Vollzeitstelle (38,5 Std./Woche m/w/d),
die nach Entgeltgruppe E 12 TV-L bewertet ist.
Mit dieser Stelle sind insbesondere folgende Aufgaben verbunden:
- Leitung der Abteilung mit 7 Vollzeitkräften
- Aufbau der Stabstelle für die Neustrukturierung der Umsatzsteuer § 2b für öffentliche Körperschaften
- Beratung und Begleitung der Kirchenkreise in Finanz- und Haushaltsangelegenheiten einschließlich der Aufstellung der Haushaltspläne und Jahresabschlüsse
Die Veränderung der Aufgabenzuordnung und die damit verbundene Übertragung von weitergehenden Aufgaben bleiben vorbehalten.
Wir erwarten
- Diplom-VerwaltungsbetriebswirtIn (FH), Betriebswirt B. A. oder vergleichbare Qualifikation mit Schwerpunkt Rechnungswesen/ Controlling gerne mit Führungserfahrung
- Die Bereitschaft zur Wahrnehmung von Terminen innerhalb des Amtsbereiches auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
Wir bieten
Wir bieten die Leistungen des öffentlichen Dienstes, Gleitzeit und kirchliche Zusatzversorgung sowie alternierende Telearbeit und Dienstradleasing.
Die Leitungstätigkeit ist mit erheblicher Entscheidungs- und Repräsentationsverantwortung in der Kirche verbunden. Daher setzen wir die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen ist oder die Mitgliedschaft in einer Gemeinde, die der Internationalen Konferenz Christlicher Gemeinden im Bereich der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers angehört, für die Mitarbeit voraus.