Bürokraft für das Gemeindebüro Remagen
Veröffentlicht am 27. Januar 2025
- Arbeitsort
- Marktstraße 25, 53424 Remagen
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Stellenumfang
- Teilzeit
- Befristung
- meinde Remagen-Sinzig, Marktstraße 25, 53424 Remagen, E-Mail: gemeindebuero-remagen@evresi.de.
- Voraussetzung
- Wenn es für diese Stelle Voraussetzungen zur Religions- und Konfessionszugehörigkeit geben sollte, finden Sie Angaben dazu in der Stellenanzeige.
- Ende der Bewerbungsfrist
- 28. Februar 2025
Für unsere Kirchengemeinde suchen wir für das Gemeindebüro Remagen eine personelle Unterstützung. Noch besteht unsere Kirchengemeinde aus den beiden Gemeindeteilen Remagen und Sinzig, im Januar 2026 wird jedoch eine neue Kirchengemeinde entstehen, zu der dann auch Oberwinter gehört.
Bei der Stelle handelt es sich um eine unbefristete Teilzeitstelle im Umfang von 30 Wochenstunden, möglichst an vier bis fünf Vormittagen und einem Spätnachmittag. Dabei soll es verlässliche Präsenz-Zeiten im Gemeindebüro geben, unsere Gemeinde ist jedoch dabei, die Voraussetzungen zu schaffen, damit in Zukunft auch aus dem homeoffice gearbeitet werden kann. Darüber können wir gern miteinander ins Gespräch kommen.
Zu den Aufgaben im Remagener Büro gehören zur Zeit insbesondere:
· Aufgaben der kirchlichen Verwaltung insbesondere Meldewesen und Rechnungswesen
· erste Anlaufstelle sein für Gemeindeglieder mit ihren Fragen
· Zusammenarbeit mit dem Büro in Sinzig, in Zukunft auch Oberwinter
· Unterstützung der haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden im Bezirk Remagen
Sie bringen mit:
· eine kaufmännische Ausbildung, eine Verwaltungs-Ausbildung oder Vergleichbares
· Gute EDV-Kenntnisse
· Erfahrungen mit Sozialen Medien (wünschenswert)
· Sie gehen offen auf Menschen zu
· Sie haben gern mit ganz unterschiedlichen Menschen zu tun
· Sie arbeiten gern im Team
· Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche ist wünschenswert
· Sie möchten mit Ihrer Arbeit das Leben in unserer Kirchengemeinde unterstützen
Wir bieten
Es erwartet Sie ein lebendiges Gemeindeleben und eine angenehme Arbeitsatmosphäre.
Die erwähnte angestrebte Fusion mit Oberwinter soll Anfang 2026 in Kraft treten. Die Fusion muss vorbereitet und nach Januar 2026 weiter gestaltet werden Diese spannende Zeit bietet Platz für Kreativität und Eigeninitiative bei der zukünftigen Gestaltung der Gemeindearbeit.
Die Vergütung erfolgt nach dem Bundesangestelltentarif – Kirchliche Fassung (BAT-KF).