Pfarramtssekretär*in
Veröffentlicht am 28. Januar 2025
- Arbeitsort
- Kirchstraße 13, 28870 Ottersberg
- Bundesland
- Niedersachsen
- Stellenumfang
- Teilzeit
- Dienstbeginn
- 01. März 2025
- Voraussetzung
- Mitglied in einer evangelischen Landeskirche
- Ende der Bewerbungsfrist
- 15. Februar 2025
Pfarrbüro neu zu besetzen, 8h Stunden / Woche – Festanstellung
Für unser Pfarrbüro in Fischerhude suchen wir ab März 2025 eine:n neue:n Mitarbeiter:in. (m/w/d) für 8 Stunden in der Woche
⁃ Betreuung und Abwicklung des Publikumverkehrs / Telefonate, des Schriftverkehrs per Post und e-Mail
⁃ Mitgliederverwaltung
⁃ Ausstellung von pfarramtlichen Bescheinigungen
Termine koordinieren
⁃ Gottesdienste, Kasualien
⁃ Konzerte
⁃ Sitzungen
⁃ Termine der ehrenamtlichen Gruppierungen
⁃ Raumbelegung Gemeindehaus und Kirche
Kasualien:
⁃ Kirchenein- und -austritte
⁃ Aufnahme der Daten, Bearbeitung (Erstellung aller Urkunden und Listen)
und ggf. Weiterleitung sowie Ermittlung der Adressen bei
⁃ Taufen
⁃ Konfirmationen
⁃ Trauungen
⁃ Jubiläen
⁃ Bestattungen
⁃ Totensonntag
⁃ Weiterleitung ans Taufpfarramt bzw. aktuelle Pfarramt
Führung der Kirchenbücher einschließlich aller erforderlichen
Meldungen und des Schriftverkehrs
⁃ Taufregister
⁃ Konfirmationsregister
⁃ Eheregister
⁃ Kircheneintritts- u. -austritssregister
⁃ Register der Verstorbenen
- Bank- und Kassenverwaltung, vorbereitende Buchführung
⁃ Mitarbeit am Gemeindebrief
- Friedhofsverwaltung
- Teilnahme an Schulungen / Weiterbildungsmaßnahmen
Grundlagen der kfm. Verwaltung bzw. einer öffentlichen Verwaltung
Beherrschung der Grundlagen käufmännischer bzw. öffwentlicher Verwaltung sind notwendig. Die Aufgaben sind sehr vielfältig, daher ist die Fähigkeit, den Überblick zu behalten, unabdingbar. Für den Umgang mit den Aufgaben und Menschen wünschen wir uns Einfühlungsvermögen, Taktgefühl und die Wahrung von Deskretion. Die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche ist zwingend notwendig.
Wir bieten eine bunte Gemeinde!
Wir bieten eine Stelle mit interessanten und vielfältigen Aufgaben in der Administration der Kirchengemeinde mit persönlichen Kontakten.
Die Stelle wird nach TVL bezahlt, sie beinhaltet 30 Tage Urlaub und arbeitsfreie Tage an Heiligabend und Silvester sowie eine Jahressonderzahlung gemessen am Gehalt.