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Pfarramtssekretär*in

Veröffentlicht am 28. Januar 2025

Arbeitsort
Kirchstraße 13, 28870 Ottersberg
Bundesland
Niedersachsen
Stellenumfang
Teilzeit
Dienstbeginn
01. März 2025
Voraussetzung
Mitglied in einer evangelischen Landeskirche
Ende der Bewerbungsfrist
15. Februar 2025

Pfarrbüro neu zu besetzen, 8h Stunden / Woche – Festanstellung

Für unser Pfarrbüro in Fischerhude suchen wir ab März 2025 eine:n neue:n Mitarbeiter:in. (m/w/d) für 8 Stunden in der Woche

⁃ Betreuung und Abwicklung des Publikumverkehrs / Telefonate, des Schriftverkehrs per Post und e-Mail
⁃ Mitgliederverwaltung
⁃ Ausstellung von pfarramtlichen Bescheinigungen

Termine koordinieren
⁃ Gottesdienste, Kasualien
⁃ Konzerte
⁃ Sitzungen
⁃ Termine der ehrenamtlichen Gruppierungen
⁃ Raumbelegung Gemeindehaus und Kirche

Kasualien:
⁃ Kirchenein- und -austritte
⁃ Aufnahme der Daten, Bearbeitung (Erstellung aller Urkunden und Listen)
und ggf. Weiterleitung sowie Ermittlung der Adressen bei
⁃ Taufen
⁃ Konfirmationen
⁃ Trauungen
⁃ Jubiläen
⁃ Bestattungen
⁃ Totensonntag
⁃ Weiterleitung ans Taufpfarramt bzw. aktuelle Pfarramt

Führung der Kirchenbücher einschließlich aller erforderlichen
Meldungen und des Schriftverkehrs
⁃ Taufregister
⁃ Konfirmationsregister
⁃ Eheregister
⁃ Kircheneintritts- u. -austritssregister 
⁃ Register der Verstorbenen

- Bank- und Kassenverwaltung, vorbereitende Buchführung

⁃ Mitarbeit am Gemeindebrief

- Friedhofsverwaltung

- Teilnahme an Schulungen / Weiterbildungsmaßnahmen

Grundlagen der kfm. Verwaltung bzw. einer öffentlichen Verwaltung

Beherrschung der Grundlagen käufmännischer bzw. öffwentlicher Verwaltung sind notwendig. Die Aufgaben sind sehr vielfältig, daher ist die Fähigkeit, den Überblick zu behalten, unabdingbar. Für den Umgang mit den Aufgaben und Menschen wünschen wir uns Einfühlungsvermögen, Taktgefühl und die Wahrung von Deskretion. Die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche ist zwingend notwendig.

Wir bieten eine bunte Gemeinde!

Wir bieten eine Stelle mit interessanten und vielfältigen Aufgaben in der Administration der Kirchengemeinde mit persönlichen Kontakten.
Die Stelle wird nach TVL bezahlt, sie beinhaltet 30 Tage Urlaub und arbeitsfreie Tage an Heiligabend und Silvester sowie eine Jahressonderzahlung gemessen am Gehalt.