Erzieher*in oder Sozialpäd. Assistent*in (w/m/d) in Teilzeit - Kita Löwenzahn in Groß-Buchholz
Veröffentlicht am 30. Januar 2025
- Arbeitsort
- Buchnerstraße 2, 30627 Hannover
- Bundesland
- Niedersachsen
- Stellenumfang
- Teilzeit
- Befristung
- unbefristet
- Voraussetzung
- Keine bestimmte Konfession notwendig
Der Ev.-luth. Kirchenkreis Hannover ist Träger von zurzeit 57 Kindertagesstätten in Hannover, Garbsen und Seelze. Dazu gehören Familienzentren, Erschwerniskitas, Kitas mit Krippen-, Kindergarten-, Hort- u. Integrationsplätzen.
Die Kita Löwenzahn liegt im Stadtteil Groß-Buchholz in Hannover. Sie verfügt über drei Kita-Gruppen - eine davon ist integrativ - sowie eine Krippen-Gruppe. Die Kita arbeitet nach einem offenen Konzept und bietet den Kindern die Möglichkeit, sich in freigewählten Spielgruppen mit Aktivitäten und Spielpartnern ihrer Wahl auseinander zu setzen. Die pädagogischen Kräfte der Einrichtung vertrauen auf das Entwicklungspotenzial der Kinder und finden sich in der Rolle als Begleiter, Zuhörer, Unterstützer wieder.
Die Stelle umfasst bis zu 30 Wochenstunden und ist ab dem 1. Februar 2025 zu besetzen.
Aufgabenbeschreibung
Wir suchen pädagogische Fachkräfte, die kompetent, einfühlsam, zuverlässig und verantwortungsvoll sind und den Kindern bestmögliche Entwicklungschancen bietet. Außerdem kollegial im Team arbeiten und einen respektvollen und empathischen Umgang mit Kindern, Eltern und Mitarbeitenden leben. Die Aufgaben sind die Bildung, Betreuung, Erziehung und Pflege der Kinder im Alter von einem bis drei Jahren. Grundlage für die Arbeit ist der niedersächsische Orientierungsplan für Bildung und Erziehung.
Die Tätigkeit als pädagogische Fachkraft im Bereich Kindertagesstätten hat einen Bezug zum evangelischen Bildungsauftrag. Daher ist die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche für die Mitarbeit wünschenswert.
Voraussetzungen
-
Staatliche Anerkennung als Erzieher*in oder
-
staatliche Anerkennung Sozialpäd. Assistent*in
Wir bieten
- Einen sicheren Arbeitsplatz in einer Kindertagesstätte
- Eine tarifliche Vergütung nach TVÖD-VKA SuE S 8b / S 4
- 30 Tage Urlaub
- 2 bis 4 Entlastungstage zusätzlich zum Urlaub
- ZVK Zusatzversorgungskasse für die Rente
- Jahressonderzahlung
- Zulage
- Möglichkeit ein Dienstrad zu leasen
- Regelmäßige Fortbildung
- Fachberatung
Video
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