Jugenddelegierte der 12. Synode der EKD
An der Tagung der Synode können bis zu acht Jugenddelegierte teilnehmen. Sie werden auf Vorschlag der Verbände der Jugend- und Studierendenarbeit vom Präsidium bestimmt. Jugenddelegierte können wie Synodale in den Sitzungen der Synode das Wort erhalten - ausgenommen in Fragen der inneren Organisation der Synode einschließlich Geschäftsordnung, sowie bei der Ratswahl. Sie können Anträge stellen, in einen Ausschuss der Synode gewählt oder berufen werden (ausgenommen den Nominierungsausschuss) und in dessen Sitzungen das Wort erhalten sowie Fragen über Angelegenheiten der Evangelischen Kirche in Deutschland an den Rat richten.