Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt mit neuem Sprecher

Braunschweiger Bischof Meyns übernimmt turnusgemäß von Bischöfin Kirsten Fehrs

Christoph Meyns, Landesbischof der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, ist neuer Sprecher des Beauftragtenrates zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Er übernimmt das Amt turnusgemäß nach zwei Jahren von Bischöfin Kirsten Fehrs, die seit November 2018 Sprecherin des damals neu gegründeten Gremiums gewesen ist. Das hat der Beauftragtenrat am heutigen Montag (9. November 2020) auf der Tagung der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bekannt gegeben.

 

„Ich habe großen Respekt vor der Arbeit von Kirsten Fehrs als Sprecherin in den vergangenen zwei Jahren. Wir werden auch in der neuen Konstellation als Team des Beauftragtenrates die Umsetzung des 11-Punkte-Handlungsplanes konsequent weiterverfolgen“, so Landesbischof Meyns. Fehrs wünscht ihrem Nachfolger dazu: „Gottes Segen sowie die nötige Hartnäckigkeit aber auch Demut, um immer weiter am ‚Schutzraum Kirche‘ zu arbeiten und dort wo dieser Schutzraum versagte, das Versagen transparent aufzuarbeiten.“

 

Als stellvertretende Sprecherin unterstützt Susanne Teichmanis, juristische Oberkirchenrätin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg, den neuen Sprecher. Sie übernimmt ihr Amt von Nikolaus Blum, Leiter des Landeskirchenamtes des Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Sowohl Blum als auch Bischöfin Fehrs bleiben weiterhin Mitglieder im Beauftragtenrat.

 

Vor Bekanntgabe des Wechsels im Sprecheramt hatte der Beauftragtenrat der digital tagenden Synode seinen jährlichen Bericht vorgelegt. Darin wurde deutlich, dass bei der Bearbeitung des 11 Punkte-Handlungsplans alle Punkte auf den Weg gebracht worden sind. Nächste Meilensteine sind dabei der Start einer rund 3,6 Millionen Euro teuren unabhängigen wissenschaftlichen Studie, die darauf zielt, Ursachen, Spezifika und Ausmaß sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie zu erheben, sowie die Erarbeitung einer gemeinsamen Erklärung mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM).  Ausdrücklich würdigte der Beauftragtenrat die Bedeutung des im September erstmals zusammengetretenen Betroffenenbeirats. Der Betroffenenbeirat hat zum Ziel, „eigene Positionen und Vorschläge hinsichtlich geplanter Maßnahmen zu erarbeiten, ist Impulsgeber und setzt sich kritisch mit vorhandenen Strukturen und neu zu entwickelnden Regelungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in der EKD und Diakonie auseinander. Zudem ist vorgesehen, dass eine größtmögliche Vernetzung des Betroffenenbeirats mit den schon bestehenden Gremien und Strukturen stattfindet“, heißt es in dem schriftlich vorgelegten Bericht des Beauftragtenrates.

 

Die Mitglieder des Beauftragtenrates stehen öffentlich für das Thema sexualisierte Gewalt ein und bringen für die Landeskirchen die geplanten Maßnahmen zur Aufarbeitung, Prävention und Intervention innerkirchlich wie auch außerkirchlich voran. Der Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt besteht aus drei Bischofspersonen und zwei leitenden Jurist*innen. Als kooptierte Mitglieder unterstützen Prälat Martin Dutzmann, Bevollmächtigter des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, sowie Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, und zwei Vertreterinnen landeskirchlichen Fachreferaten das Gremium.

 

Ein Pressefoto von Herrn Landesbischof Meyns stellt Ihnen unsere Pressestelle unter pressestelle@ekd.de gern zur Verfügung.

 

Hannover, 9. November 2020

 

Pressestelle der EKD

Carsten Splitt

 

 

 

Über die Synode der EKD: Die Synode der EKD ist neben Rat und Kirchenkonferenz eines der drei Leitungsorgane der EKD. Sie tagt vom 8. bis 9. November digital. Nach der Grundordnung der EKD besteht die 12. Synode aus 120 Mitgliedern. Zu den Aufgaben der Synode zählen die Erarbeitung von Kundgebungen und Beschlüssen zu Fragen der Zeit sowie die Begleitung der Arbeit des Rates der EKD durch Richtlinien. Die Synode berät und beschließt aber auch den Haushalt und die Kirchengesetze. Geleitet wird die Synode vom Präsidium unter dem Vorsitz von Präses Irmgard Schwaetzer. Sie ist zugleich Mitglied des 15-köpfigen Rates der EKD. Vorsitzender des Rates der EKD ist Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm. Die EKD ist die Gemeinschaft von 20 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen. 21,1 Millionen evangelische Christinnen und Christen in Deutschland gehören zu einer der rund 13.500 Kirchengemeinden.