Bedford-Strohm begrüßt beabsichtigte Aufhebung des Verbots religiöser Zusammenkünfte

Anlässlich des heutigen Gesprächs zwischen Vertretern der Bundesregierung und der Länder und Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen und Religionsgemeinschaften im Bundesministerium des Innern zum künftigen Umgang mit religiösen Zusammenkünften in Zeiten von Corona, erklärt der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm:

 

„Der Schutz des Lebens steht für die Kirchen auch in der Corona-Krise an erster Stelle. Deshalb hatten die Kirchen schon frühzeitig Gottesdienste abgesagt und in das zeitlich beschränkte Verbot von Versammlungen religiöser Gruppen in Gotteshäusern eingewilligt. Gerade in der Kar- und Osterzeit haben viele Gläubige diese notwendige Maßnahme als sehr schmerzlich empfunden, auch wenn die Gemeinden mit großer Kreativität und Engagement andere Wege gefunden haben, die Osterbotschaft zu verbreiten“, so der Ratsvorsitzende.

 

„Umso mehr begrüße ich, dass nunmehr einmütig verantwortbare Wege vereinbart wurden, das Feiern von Gottesdiensten stufenweise wieder zu ermöglichen. Der gefundene Konsens, dass Gottesdienste unter Einhaltung hygienischer Regelungen und Mindestabstände, zu denen die EKD bereits konkrete Vorschläge gemacht hat, möglichst bald nach dem 30. April erlaubt sein sollen, ist Ausdruck eines allenthalben besonnenen Umgangs mit dem Grundrecht auf freie Religionsausübung.“ Regional abgestimmte Schutzkonzepte und Regelungen werden von den Kirchen und Religionsgemeinschaften bis zu den neuerlichen Beratungen der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten am 30. April weiterentwickelt und finden bei der stufenweisen Wiederaufnahme von Gottesdiensten entsprechend Anwendung. „Auch bei der Wiederaufnahme der Gottesdienste steht für die evangelische Kirche der verantwortungsvolle Umgang mit Risiken und der Schutz von Gesundheit und Leben im Vordergrund“, so Bedford-Strohm.

 

Ein weiteres zentrales Anliegen der Kirchen in dem Gespräch war die Gewährleistung der Seelsorge an Kranken und Sterbenden. Auch hier bestand zwischen allen Gesprächsteilnehmern Einigkeit, dass die Kirchen bei der Wahrnehmung dieser wichtigen Aufgabe unter Auflagen zur größtmöglichen Vermeidung von Risiken stärker unterstützt werden. „Die Seelsorgesituation in den Altenheimen und Pflegestationen wird unter Wahrung notwendiger Schutzmaßnahmen nunmehr deutlich verbessert werden“, bekräftigte Bedford-Strohm.

 

Für die EKD hatte an dem Gespräch der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Martin Dutzmann, teilgenommen.

 

Hannover, 17. April 2020

 

Pressestelle der EKD

Carsten Splitt