Beschlüsse zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
3. Tagung der 13. Synode der EKD vom 6. bis 9. November 2022 in Magdeburg
Zur Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt wurden mehrere Beschlüsse gefasst: Ein Beschluss hebt die Bedeutung des neuen Modells des Beteiligungsforums hervor und spricht eine Selbstbindung der Synode aus, alle Fragen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Kirche verbindlich zunächst im Beteiligungsforum zu beraten. Einen entsprechenden Beschluss von Rat und Kirchenkonferenz der EKD gab es bereits.
Ein zweiter Beschluss nimmt das Anliegen der besseren Unterstützung betroffener Personen in Disziplinarverfahren auf. Betroffene und Beauftragte legten der Synode dazu einen Bericht vor, der nun in konkrete Gesetzesänderungen münden soll. Damit werden betroffene Personen in kirchlichen Disziplinarverfahren deutlich besser informiert, unabhängig beraten und sollen eine Stärkung ihrer entscheidenden Rolle erfahren.
Mit einem weiteren Beschluss übernimmt die Synode direkt die Forderung der Betroffenenvertretung nach einer Erweiterung des Strafrechts um einen Tatbestand zum sexuellen Missbrauch in der Seelsorge. Außerdem soll die Budgetstruktur im Themenbereich überprüft werden, um eine dauerhafte und angemessene Finanzierung der Aufgaben sicherzustellen.
Beschluss zur Unterstützung des neuen Modells des Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt der EKD
Beschluss zur Unterstützung von betroffenen Personen in kirchlichen Disziplinarverfahren
Beschluss zu Erweiterung § 174c StGB
Beschluss zur Prüfung der Budgetstruktur im Themenbereich des Schutzes vor sexualisierter Gewalt