Verbindlich beteiligen, konkret handeln
Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt berichtet der Synode der EKD
Tagesordnung der 3. Tagung der 13. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Magdeburg. Betroffene und kirchliche Beauftragte berichteten dazu aus ihrer gemeinsamen Arbeit im neuen Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt der EKD. Das Beteiligungsforum ist verbindlich beteiligt an allen Entscheidungen zu sexualisierter Gewalt.
Detlev Zander, Sprecher der Betroffenenvertretung, stellte unmissverständlich klar: „Jetzt ist die Zeit! Für Veränderung, für Ihr klares Engagement und eine entschlossene Haltung gegen sexualisierte Gewalt in der EKD und Diakonie und im Umgang mit uns Betroffenen.“ Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst, die turnusgemäß zum 1.12.2022 zur neuen Sprecherin der Gruppe der Beauftragten im Beteiligungsforum gewählt ist, unterstrich mit Blick auf die neue Struktur der Beteiligung und Entscheidungsfindung: „Im Beteiligungsforum ringen wir miteinander um Lösungen. Diese dürfen aber nicht nur dem Papier existieren. Wir als Beauftragte setzen uns dafür ein, dass diese Lösungen im kirchlichen und diakonischen Leben in konkretes Handeln münden.“
Der bisherige Sprecher, Landesbischof Christoph Meyns, bleibt als Beauftragter weiterhin Mitglied im Beteiligungsforum. Er dankte all den engagierten Menschen inner- und außerhalb der Kirche, denen er in seinen zwei Jahren als Sprecher begegnen durfte.
Die inhaltliche Diskussion der Synode drehte sich im Kern um drei Ziele, die am Mittwoch nach der Beratung in den Ausschüssen beschlossen werden sollen. Ein Antrag hebt die Bedeutung des neuen Modells des Beteiligungsforums hervor und spricht eine Selbstbindung der Synode aus, alle Fragen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Kirche verbindlich zunächst im Beteiligungsforum zu beraten. Einen entsprechenden Beschluss von Rat und Kirchenkonferenz der EKD gibt es bereits.
Ein zweiter Antrag nimmt das Anliegen der besseren Unterstützung betroffener Personen in Disziplinarverfahren auf. Betroffene und Beauftragte legten der Synode dazu einen Bericht vor, der nun in konkrete Gesetzesänderungen münden soll. Damit werden betroffene Personen in kirchlichen Disziplinarverfahren deutlich besser informiert, unabhängig beraten und sollen eine Stärkung ihrer entscheidenden Rolle erfahren.
Mit einem dritten Antrag übernimmt die Synode direkt die Forderung der Betroffenenvertretung nach einer Erweiterung des Strafrechts um einen Tatbestand zum sexuellen Missbrauch in der Seelsorge: Die Bundesregierung soll gebeten werden, den § 174c des Strafgesetzbuchs zu erweitern oder eine andere Norm zu schaffen. Nancy Janz, Sprecherin der Betroffenenvertretung, machte im Hinblick auf die aktuelle Rechtslage in ihrem Impuls deutlich, warum dies dringend nötig ist: „Seelsorger*innen, die das Vertrauensverhältnis der Seelsorge für ihre sexuellen Bedürfnisse ausnutzen, sind strafrechtlich bislang nicht gesondert belangbar. Solange dies so ist, werden Täter diese Gesetzeslücke als Schlupfloch nutzen.“
Der Tagesordnungspunkt der Synode war von Betroffenen, kirchlichen Beauftragten, dem Präsidium der Synode und den Vorsitzenden der Ausschüsse gemeinsam geplant und vorbereitet worden.
Magdeburg, 8. November 2022
Mitglieder des Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt der EKD
über Pressestelle der EKD
Betroffene von sexualisierter Gewalt im Raum der evangelischen Kirche und der Diakonie können sich an die „ZentraleAnlaufstelle.help“ sowie an die landeskirchlichen Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt wenden.
Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt:
www.Anlaufstelle.help
www.ekd.de/Ansprechpartner-fuer-Missbrauchsopfer-23994.htm
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon
Weitere Informationen zu den Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt unter:
www.hinschauen-helfen-handeln.de
ww.ekd.de/missbrauch
Über die Synode der EKD: Die Synode der EKD ist neben Rat und Kirchenkonferenz eines der drei Leitungsorgane der EKD. Sie tagt vom 6. bis 9. November in Magdeburg. Nach der Grundordnung der EKD besteht die 13. Synode aus 128 Mitgliedern. Zu den Aufgaben der Synode zählen die Erarbeitung von Kundgebungen und Beschlüssen zu Fragen der Zeit sowie die Begleitung der Arbeit des Rates der EKD durch Richtlinien. Die Synode berät und beschließt aber auch den Haushalt und die Kirchengesetze. Geleitet wird die Synode vom Präsidium unter dem Vorsitz von Präses Anna-Nicole Heinrich. Sie ist zugleich Mitglied des 15-köpfigen Rates der EKD. Vorsitzende des Rates der EKD ist Annette Kurschus. Die EKD ist die Gemeinschaft von 20 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen. 19,7 Millionen evangelische Christinnen und Christen in Deutschland gehören zu einer der 12.900 Kirchengemeinden.