Das Abendmahl in ökumenischer Perspektive

Die Verschiedenheit der Konfessionen zeigt sich auch beim Abendmahlsverständnis

Abendmahlsgeschirr
Kelche für den Wein und Schalen mit Oblaten: Die Feier des Abendmahls ist für Christen ein Zeichen der Verbundenheit mit Jesus Christus.

Die Verbundenheit der verschiedenen Kirchen und Konfessionen in der weltweiten Gemeinschaft aller Christen und Christinnen wird in ganz unterschiedlicher Weise konkret erfahrbar und sichtbar. Besondere Bedeutung kommt dabei den Sakramenten der Taufe und der Feier des Abendmahles zu. Taufe und Abendmahl sind sichtbare Heilszeichen für die Verbundenheit der Glaubenden mit dem, der der Grund ihres persönlichen Lebens wie auch der Grund aller Kirchen ist: Jesus Christus. In ihm sind und bleiben alle Christen und Christinnen zu allen Zeiten und an allen Orten auch untereinander als Gemeinschaft der Glaubenden verbunden.

Nach wie vor gibt es auch Trennendes

Gleichwohl bestehen zwischen den Kirchen auch Differenzen in Fragen der theologischen Lehre – insbesondere in Fragen des Amtes und des Kirchenverständnisses –, in ethischen und in praktischen Fragen des kirchlichen Lebens. Zur ökumenischen Verbundenheit gehört deshalb die Einsicht, dass es nach wie vor auch Trennendes zwischen den Kirchen gibt. An der Frage, ob die Einladung von getauften Christen und Christinnen anderer Konfessionen zum Abendmahl möglich ist oder nicht, wird dies besonders deutlich und für viele Glaubende, vor allem für konfessionsverbindende Ehepaare und Familien, auch besonders schmerzhaft erfahrbar.

Mit Blick auf die Möglichkeiten einer ökumenischen Abendmahlspraxis ergibt sich zurzeit eine differenzierte Ausgangslage. Ganz grob lassen sich drei Praxismodelle unterscheiden:

Volle Kirchengemeinschaft

Zwischen den verschiedenen Kirchen der Reformation in Deutschland und in Europa besteht seit 1973 volle Kirchengemeinschaft, die auf der Grundlage gemeinsamer Lehraussagen auch uneingeschränkte Abendmahlsgemeinschaft ermöglicht. So ist es beispielsweise möglich, dass eine reformierte deutsche Christin an einer Abendmahlsfeier in einer lutherischen Kirche in Ungarn teilnehmen kann.

Eucharistische Gastfreundschaft

Ein zweites Modell bildet die Vereinbarung einer sog. „eucharistischen Gastfreundschaft“ oder „Gastbereitschaft“ zwischen Kirchen. Auf dieser Grundlage ist die EKD beispielsweise seit 1985 mit der Altkatholischen Kirche in Deutschland verbunden. Das bedeutet, die Kirchen heißen auch Getaufte anderer Konfession am Tisch Jesu Christi grundsätzlich willkommen. Es besteht zwischen ihnen jedoch keine volle Kirchengemeinschaft wie im ersten Modell.

„Zur ökumenischen Verbundenheit gehört die Einsicht, dass es nach wie vor auch Trennendes zwischen den Kirchen gibt.“

Einen dritten Fall bilden Kirchen, zwischen denen Abendmahlsgemeinschaft zurzeit noch nicht möglich ist. Dies betrifft unter anderem die Beziehungen der ev. Kirche zur Römisch-Katholischen Kirche. Angesichts der besonderen Situation der konfessionsverbundenen Ehepaare hat die Deutsche Bischofskonferenz 2018 unter dem Titel „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur“ eine Handreichung für die Begleitung dieser Menschen veröffentlicht. Die Orientierungshilfe sieht vor, dass aufgrund individueller Gewissensentscheidungen eine Spendung der Eucharistie an evangelische Ehepartner und -partnerinnen aus seelsorgerlichen Gründen möglich ist. Die Teilnahme katholischer Ehepartner*innen an evangelischen Abendmahlsfeiern bleibt gleichwohl aufgrund von Bestimmungen des römischen Kirchenrechts untersagt.

Die Ev. Kirche gewichtet die bestehenden Differenzen in der kirchlichen Lehre und Praxis anders als die katholischen Geschwister und hält ihrerseits daran fest, alle getauften Christen und Christinnen im Namen Jesu Christi an seinen Tisch einzuladen. Gleichwohl sollte in ökumenischer Sensibilität aber auch darauf geachtet werden, die Gewissensbindungen und die kirchenrechtlichen Bestimmungen der ökumenischen Partnerinnen und Partner zu respektieren.

Oberkirchenrätin Dr. Mareile Lasogga