Debatte um judenfeindliche Darstellungen an Kirchen geht weiter

„Judensau“-Skulptur an der Wittenberger Stadtkirche

Das Oberlandesgericht Naumburg hat Anfang Februar 2020 entschieden, dass die „Judensau“ an der Wittenberger Stadtkirche im aktuellen Kontext mit dem Gedenk-Ensemble keinen beleidigenden Charakter mehr habe und darum nicht entfernt werden müsse. 

Magdeburg/Wittenberg (epd). Die Diskussion um die Schmähplastik an der Stadtkirche in Wittenberg ist auch nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg am 4. Februar noch nicht abgeschlossen. Während der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, seine Forderung erneuerte, das Relief zu entfernen und ins Museum zu bringen, warb der Landesbeauftragte in Sachsen-Anhalt, Wolfgang Schneiß, für eine „behutsame Weiterentwicklung“ des Gedenk-Ensembles mit der Schmähplastik. Der Kläger, Mitglied einer jüdischen Gemeinde, kündigte indes an, weiter gerichtlich gegen die als „Judensau“ bekannte Plastik vorzugehen.


Das Oberlandesgericht Naumburg hatte eine Berufungsklage zurückgewiesen und entschieden, dass das Relief im aktuellen Kontext mit dem Gedenk-Ensemble keinen beleidigenden Charakter mehr habe und darum nicht entfernt werden müsse. Michael Düllmann, der gegen die Stadtkirchengemeinde als Eigentümerin der einstigen Predigtkirche Martin Luthers geklagt hatte, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), er sei entschlossen, „den juristischen Weg ganz auszuschöpfen, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg“. Zunächst kann er binnen eines Monats Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Schneiß: 700 Jahre Schmähung kann man nicht einfach „wegnehmen“

Der Ansprechpartner für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus, Wolfgang Schneiß, bezeichnete das OLG-Urteil als nachvollziehbar. Am Ende gehe es aber um Fragen, über die nicht Gerichte entscheiden sollten. Mit allen Beteiligten sollte ein Weg gesucht werden, „der für die heutige Zeit aussagekräftig und verständlich ist“ und über die Gestaltung des Gedenk-Ensembles von 1988 hinausführe. Schneiß betonte: „Die Schmähplastik ist eine Schande, aber auch ein schmerzlicher Ausdruck der Tatsache christlicher Antijudaismus über Jahrhunderte hinweg.“ 700 Jahre Schmähung könne man nicht einfach „wegnehmen“. 

Auch die Tafel von 1988 habe ihren zeitgeschichtlichen Wert und sei ein Ergebnis mutigen Bürgerengagements zur damaligen Zeit, betonte er. Der Landesbeauftragte plädierte für eine „behutsame Weiterentwicklung“, „die alle Beteiligten mitnimmt“. Vorstellbar wäre beispielsweise eine künstlerische Intervention. Das geplante bundesweite Erinnerungsjahr 2021 „321: 1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ könnte dafür einen geeigneten Rahmen bieten, sagte Schneiß. Mit dem Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, der Kirchengemeinde und der jüdischen Gemeinschaft sei er im Gespräch.

Auch an zahlreichen anderen Kirchen in Deutschland gibt es ähnliche Schmähplastiken. Vor diesem Hintergrund hat das Oberlandesgericht auch die Revision zugelassen. An einer weiteren Kirche in Sachsen-Anhalt, in Calbe, wurden judenfeindliche Darstellungen indes offenbar entfernt. Wie die „tageszeitung“ schrieb, wurden für eine Restaurierung an der Sankt-Stephanie-Kirche 14 unechte Wasserspeier aus dem 15. Jahrhundert abgenommen, darunter eine „Judensau“. Die antisemitische Skulptur solle nicht wieder angebracht werden, sagte Pfarrer Jürgen Kohzt der Zeitung. Das habe der Gemeindekirchenrat im November beschlossen. Diese Figur „beleidigt auch heute noch permanent“, sagte er. Dahinter stehe die Auffassung, dass Juden dort unerwünscht seien.