EKD-Synode und Betroffene diskutieren über Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

EKD richtet zwölfköpfigen Betroffenenbeirat ein. Fehrs: „Wir bleiben dran“

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will bei ihren Maßnahmen zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt die Beteiligung von Betroffenen weiter ausbauen. Das hat die Sprecherin des Beauftragtenrates der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, Bischöfin Kirsten Fehrs, heute in ihrem Zwischenbericht vor der Synode angekündigt. Dazu richtet die EKD einen zwölfköpfigen Betroffenenbeirat ein. Der Beirat soll als kritisches Gegenüber zur EKD die Betroffenenperspektive in die verschiedenen Prozesse von Aufarbeitung und Präventionen einbringen und ein Netzwerk für Betroffene im evangelischen Kontext einrichten. Derzeit sind im Bereich von evangelischer Kirche und Diakonie rund 770 Fälle bekannt.

In ihrem Bericht vor dem evangelischen Kirchenparlament dankte Fehrs den Betroffenen ausdrücklich für ihre faire und hartnäckige Mitwirkung an der bisherigen Umsetzung des im vergangenen Jahr von der Synode beschlossenen Elf-Punkte-Handlungsplans: „Sie haben auf beeindruckende Weise dazu beigetragen, dass wir fast alle elf Punkte angehen und auf den Weg bringen konnten“, so Fehrs. Als zentrale Punkte benannte Fehrs die Entwicklung der zentralen unabhängigen Anlaufstelle.help, die Ausschreibung der Aufarbeitungsstudien und die Verabschiedung einer Präventionsrichtlinie, die Standards für den Schutz vor sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche definiert.

Fehrs unterstrich zugleich, dass die Aufgabe des Beauftragtenrates nicht allein in der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen liegt, sondern auch in der Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Institutionen, die sich ebenfalls mit der Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt beschäftigen. Dabei würdigte sie ausdrücklich die Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig. Gemeinsam mit anderen Institutionen und gesellschaftlichen Akteuren wolle der Beauftragte Wege finden, um das Schweigen über sexualisierte Gewalt zu brechen. „Wir wollen eine Kultur ermöglichen, in der geredet wird. Raus aus dem Tabu!“. Neben Rörig nahmen an den Beratungen der Synode in Dresden auch Mitglieder des Betroffenenrates beim UBSKM sowie weitere Betroffene teil.

„Wir bleiben dran. Überzeugt.“, bekräftigte Bischöfin Kirsten Fehrs. „Zum Schutz derer, die uns brauchen und die uns anvertraut sind“

Für den weiteren Prozess der Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt kündigte Fehrs auch die Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel an. So solle im kommenden Jahr für die weitere Umsetzung rund eine Million Euro zur Verfügung gestellt werden. Bereits im Vorjahr hatte die Synode rund 1,3 Millionen Euro für die Maßnahmen des Elf-Punkte Handlungsplans beschlossen.

Weitere Informationen unter

https://www.ekd.de/Missbrauch-23975.htm

https://www.ekd.de/Hinschauen-Helfen-Handeln-bei-Missbrauch-24023.htm

Der vollständige Wortlaut des Berichts steht unter https://www.ekd.de/bericht-beauftragtenrat zur Verfügung.

Dresden, 12. November 2019

Pressestelle der EKD
Carsten Splitt

 

Über die Synode der EKD: Die Synode der EKD ist neben Rat und Kirchenkonferenz eines der drei Leitungsorgane der EKD. Sie tagt vom 10. bis 13. November in Dresden. Nach der Grundordnung der EKD besteht die 12. Synode aus 120 Mitgliedern. Zu den Aufgaben der Synode zählen die Erarbeitung von Kundgebungen und Beschlüssen zu Fragen der Zeit sowie die Begleitung der Arbeit des Rates der EKD durch Richtlinien. Die Synode berät und beschließt aber auch den Haushalt und die Kirchengesetze. Geleitet wird die Synode vom Präsidium unter dem Vorsitz von Präses Irmgard Schwaetzer. Sie ist zugleich Mitglied des 15-köpfigen Rates der EKD. Vorsitzender des Rates der EKD ist Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm. Die EKD ist die Gemeinschaft von 20 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen. 21,1 Millionen evangelische Christinnen und Christen in Deutschland gehören zu einer der rund 14.000 Kirchengemeinden.