Religion, Werte und religiöse Bildung im Elementarbereich

Religion, Werte und religiöse Bildung im Elementarbereich

10 Thesen des Rates der EKD, Mai 2007

 

Vorwort

Erziehung und Bildung im Elementarbereich finden in Deutschland eine verstärkte Aufmerksamkeit. Bereits im Gefolge des schlechten Abschneidens Deutschlands bei der ersten PISAStudie hat die Kultusministerkonferenz im Jahr 2001 den vorschulischen Bereich als ein wichtiges Feld für Reforminitiativen identifiziert und beschlossen, dessen Bildungsfunktion zu stärken. Mögliche Defizite kindlicher Entwicklung sollen nicht erst in der Grundschule zur Kenntnis genommen und ausgeglichen, besondere Begabungen früher erkannt und gefördert werden. In einem „Gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertagesstätten“ haben dann Kultus und Jugendministerkonferenz im Jahr 2004 dieses Anliegen weiter konkretisiert. Darin heißt es: „Zur Förderung der personalen Entwicklung des Kindes gehört die Stärkung seiner Persönlichkeit ebenso wie die Förderung von Kognition und Motivation sowie von körperlicher Entwicklung und Gesundheit. Um ein verantwortliches Mitglied der Gesellschaft zu werden, benötigt das Kind soziale Kompetenzen und orientierendes Wissen. Zur Werteerziehung gehören die Auseinandersetzung und Identifikation mit Werten und Normen sowie die Thematisierung religiöser Fragen.“ Zur Stärkung des erzieherischen Handelns im Elementarbereich hat ferner das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2006 eine „Initiative Verantwortung Erziehung“ gegründet, die zuvor als „Bündnis für Erziehung“ gemeinsam mit den Kirchen in Gang gesetzt worden war.

In dieser Situation ist es dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wichtig, zur Klärung beizutragen und der Debatte über Werteerziehung neue Impulse zu geben. Religion und Ethik sind auch im Elementarbereich unverzichtbare Dimensionen humaner Bildung. Dort wo der Elementarbereich staatlich geprägt und institutionalisiert wird, ist darauf zu achten, dass sich vergleichbar zur Schule auch hier alle Kinder religiös und ethisch orientieren können. Bis in diesen Bereich hinein wirkt sich die Religionsfreiheit aus, die in den Grundrechten unserer Verfassung einen zentralen Ort hat. Natürlich haben kirchlich getragene Einrichtungen einen besonderen religionspädagogischen Auftrag. Aber es wäre unzureichend, religiöse Bildung und Erziehung allein in konfessionellen Einrichtungen vorzusehen. Sie müssen vielmehr in allen Bildungseinrichtungen im Elementarbereich ihren angemessenen Ort haben. Dabei müssen unterschiedliche religiöse und weltanschauliche Perspektiven zur Geltung kommen. Die verschiedenen Ausrichtungen bedürfen auch einer konfessionellen Bindung. Christliche Bildung und Erziehung trägt zur Werteerziehung bei, geht in ihr aber keineswegs auf. Umgekehrt speist sich die Werteerziehung auch im Elementarbereich nicht allein aus christlichen Quellen und Überzeugungen.

Die vorliegenden Thesen wurden von der Kammer der EKD für Bildung und Erziehung, Kinder und Jugend gemeinsam mit weiteren Experten und Expertinnen des Elementarbereichs erarbeitet; dafür sage ich den Mitgliedern und Mitarbeitern der Kammer herzlichen Dank. Der Rat der EKD hat diese Thesen zustimmend aufgenommen und ihre Veröffentlichung beschlossen. Sie greifen einerseits die Erklärung „Wo Glaube wächst und Leben sich entfaltet“ auf, die der Rat der EKD im Jahr 2004 zum Auftrag evangelischer Kindertageseinrichtungen vorgelegt hat. Andererseits korrespondieren sie mit den im vergangenen Jahr veröffentlichten 10 Thesen des Rates zum Religionsunterricht. So ist These 2 in beiden Texten wortgleich formuliert. Auf diese Weise soll deutlich werden, dass die Mitverantwortung der evangelischen Kirche für den Bildungsbereich, die sie zusammen mit anderen gesellschaftlichen Trägern gemäß den Grundlagen unserer demokratischen Verfassung wahrnimmt, in Schule und Elementarbereich bei aller Unterschiedenheit parallel zu sehen sind. Dabei orientiert die evangelische Kirche ihr Bildungsverständnis am Leitbild einer gottoffenen Humanität. Der Sinn für die unantastbare Würde des Menschen und der Sinn für die Wirklichkeit Gottes gehören in unserem Verständnis zusammen. Verwurzelung in einer geklärten religiösen Identität und Dialogkultur sind uns in gleicher Weise wichtig. Darum wünsche ich unseren Thesen bei allen, die sich in Staat und Kirche, Kindertagesstätten und Gemeinde mit Fragen von Religion, Werten und religiöser Bildung auseinandersetzen, Verbreitung und Aufmerksamkeit.

Berlin/Hannover, im März 2007


Bischof Dr. Wolfgang Huber
Vorsitzender des Rates der
Evangelischen Kirche in Deutschland


Die grundlegende Bedeutung von Bildungsprozessen in der Kindheit vor und außerhalb der Schule wird immer mehr erkannt. Von Tageseinrichtungen für Kinder wird längst nicht mehr bloß die Betreuung und Erziehung von Kindern erwartet, sondern zunehmend auch Bildung. Denn Bildung beginnt nicht erst mit der Schule – schon Elternhaus und Kindertageseinrichtungen sind wichtige Orte der Bildung. Deshalb wird im Folgenden die Aufgabe der religiösen Bildung und der Wertebildung hervorgehoben – nicht anstelle von Betreuung und Erziehung, sondern um aufzuzeigen, was Kindertagesstätten darüber hinaus zur Selbstwerdung und zum Kompetenzerwerb beitragen können.

In der Vergangenheit wurde vielfach angenommen, vor der Schule komme es vor allem auf Erziehung als ein von den Erwachsenen ausgehendes und das Kind prägendes Handeln an, während mit dem Eintritt in die Schule Bildung als die zunehmend selbständige Auseinandersetzung mit Bildungsinhalten in den Vordergrund trete. Heute wird der enge Zusammenhang von Erziehung und Bildung betont: Kinder bleiben angewiesen auf Erwachsene, die ihnen durch Erziehung Orientierung bieten, aber von Anfang an bilden sich Kinder zugleich selbst. Das gilt auch für Werte, die ebenso erzieherisch vermittelt wie durch Selbstbildung aufgenommen werden müssen. Als grundlegende Orientierungen für Leben und Handeln, denen Kinder in ihrer Umwelt begegnen, werden Werte pädagogisch durch Erfahrung wirksam (Werteerziehung). Mündigkeit und eigene Urteilsfähigkeit können sich jedoch nur einstellen, wenn die zunächst einfach übernommenen Werte in reflektierter Weise angeeignet werden (Wertebildung). Im selben Sinne wird im Folgenden so zwischen religiöser Erziehung und religiöser Bildung unterschieden, dass sie zugleich aufeinander bezogen bleiben.

In der Erklärung „Wo Glaube wächst und Leben sich entfaltet“ (2004) hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sein Verständnis von Elementarbildung verdeutlicht und besonders den Auftrag evangelischer Kindertageseinrichtungen beschrieben. Die Frage nach Religion, Werten und religiöser Bildung reicht jedoch weit über kirchliche Einrichtungen hinaus. Die Aufgabe, Kinder bei der Wahrnehmung von Religion, bei der Auseinandersetzung mit Religion und bei der Aneignung von Religion zu begleiten und zu unterstützen, betrifft alle Kindertagesstätten ganz unabhängig von der Trägerschaft. Deshalb wendet sich die evangelische Kirche mit diesen Thesen ebenso an kirchliche wie an nichtkirchliche Träger, an Kirchengemeinden ebenso wie an Kommunen, Verbände, Vereinigungen und den Staat.

Die Thesen unterstützen ein Anliegen, das für alle Kinder und für die gesamte Gesellschaft bedeutsam ist. Sie wollen Orientierung bieten sowie eine Grundlage beschreiben, die sich als tragfähig erweist für die wünschenswerte Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche bzw. Religionsgemeinschaften, zwischen Kommune und Kirchengemeinde, zwischen freien und staatlichen Trägern sowie allen, die sich für eine verstärkte Wahrnehmung des Zusammenhangs zwischen Religion, Werten und religiöser Bildung einsetzen wollen. Dabei konzentrieren sich die Thesen auf Fragen der Bildung im Bereich von Religion und Werten, die heute besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Der weitere Horizont der Lebenslagen von Kindern, die das Aufwachsen in Deutschland zum Teil erheblich belasten, muss bewusst bleiben, auch wenn er im Folgenden nicht eigens thematisiert wird.


Jedes Kind hat ein Recht auf Religion und religiöse Bildung.


Kinder stellen Fragen und erschließen sich die Welt. Kreativität und Phantasie gehören zu dem Reichtum, um den Erwachsene die Kinder immer wieder beneiden. Zugleich sind Kinder angewiesen auf eine vertrauenswürdige Umwelt, die ihnen Schutz und Geborgenheit bietet und damit die sichere Basis, von der aus sie die Welt erkunden können. Eltern und andere für das Kind bedeutsame Erwachsene bleiben gerade dann wichtig, wenn das Kind selbständig werden soll. Es braucht Begleitung, um einen eigenen Weg zu finden. Kinder sind neugierig auf die Welt, der sie oft staunend und voller Freude begegnen. Schon früh stellen sie auch große Fragen, an denen ihre religiösen Orientierungsbedürfnisse deutlich abzulesen sind – Fragen nach Gott und nach dem Ursprung der Welt, nach Wahrheit und Erkenntnis, aber auch nach dem Leid, nach Sterben und Tod. Erklärungen ohne Bezug auf Sinnfragen stellen Kinder nicht zufrieden. Sie fragen nicht nur nach dem Wie, sondern auch nach dem Warum und nach dem Wozu. Ohne religiöse Begleitung kann das kindliche Bedürfnis nach Vergewisserung und Orientierung nicht angemessen aufgenommen werden. Kinder haben ein Recht auf Religion und religiöse Bildung. Dieses Recht begründet die Notwendigkeit eines religionspädagogischen Angebots, das allen Kindern offen steht – ohne Zwang für die Kinder oder für ihre Eltern. Auch kritische Urteilsfähigkeit setzt religiöse Bildung voraus.


Nach evangelischem Verständnis muss der Gottesbezug im Zentrum der religiösen Bildung stehen. Gleichzeitig eröffnet religiöse Bildung Zugänge zu zukunftsfähigen Werten.


Hinsichtlich der enormen Bedeutung von Werten für Erziehung und Bildung besteht heute große Übereinstimmung. Manchmal wird religiöse Erziehung überhaupt mit Wertevermittlung gleichgesetzt. Dies widerspricht jedoch dem christlichen Glauben ebenso wie einer zeitgemäßen Pädagogik: Werte können dem Kind nicht einfach vermittelt werden. Wertebildung kann nur gelingen, wenn Werte aus einer mit den Kindern geteilten Lebensorientierung und Lebenspraxis erwachsen. Mit dem Bezug auf Gott geht die Wahrheitsfrage allen Werten voraus. Werte folgen aus dem Glauben. In einer pluralen Gesellschaft kann es zugleich kein Wertemonopol geben, weder einer Kirche oder Religionsgemeinschaft noch des Staates. Der demokratische Staat weiß sich zwar an Grundwerte im Sinne des Grundgesetzes und der Menschenrechte gebunden, aber damit ist nur ein weiter Rahmen vorgegeben, der im pädagogischen Alltag erst noch ausgefüllt werden muss. Denn hier müssen Werte nicht nur bekannt gemacht, sondern in überzeugender Weise so gelebt und dargestellt werden, dass daraus Bindungen und Handlungsmotive entstehen. Wertebildung hat stets mit den grundlegenden Lebensorientierungen der Erwachsenen zu tun, mit ihrer Religion oder Weltanschauung. Deshalb kommt es entscheidend darauf an, welche Zugänge zu Werten jeweils eröffnet werden. Freiheit, Verantwortung und Toleranz, aber auch gesellschaftliche und globale Solidarität können von religiösen Lebensorientierungen entscheidend gestützt werden. Wenn Kinder beispielsweise in evangelischen Tageseinrichtungen erfahren können, dass sie dort mit ihren Schwächen und Stärken angenommen sind, werden solche Einrichtungen für sie zu einem Erfahrungsraum für die christliche Auffassung der Würde des Menschen.


Eltern suchen Unterstützung für eine werteorientierte Erziehung.


Werteorientierte Erziehung und Bildung sind vielen Eltern besonders wichtig. Es handelt sich nicht nur um ein Anliegen von Kirche oder Staat. Auch für viele Eltern steht der Wunsch nach einer klaren Lebensorientierung für ihre Kinder beispielsweise dann im Vordergrund, wenn sie sich für eine bestimmte Kindertagesstätte entscheiden. Damit Eltern ihren Kindern Vertrauen und Geborgenheit vermitteln und sie zu selbstbewusster und selbstverantworteter Lebensführung befähigen können, brauchen sie Unterstützung in den vielfältigen, oft auch schwierigen Aufgaben, vor die sie das Leben mit Kindern stellt. Deshalb wünschen sie sich pädagogische Einrichtungen, die eine partnerschaftliche Unterstützung für eine werteorientierte Erziehung gewährleisten. Umgekehrt sind auch Kindertagesstätten auf eine solche Partnerschaft angewiesen, denn gegen oder ohne das Elternhaus kann Werterziehung kaum gelingen. Angebote von Beratung und Bildung für Eltern gewinnen in der Praxis schon seit Jahren zunehmend an Gewicht. Ständige Kontakte und die Mitwirkung der Eltern werden als wichtige Voraussetzung für die Arbeit in der Kindertagesstätte angesehen sowie als Schritte auf dem Weg zu einer verlässlichen Bildungs und Erziehungspartnerschaft. Verstärkte Elternarbeit ist auch in Zukunft von entscheidender Bedeutung.


Religiöse Bildung unterstützt die Selbstwerdung des Kindes und fördert die Entwicklung zentraler Kompetenzen.


Kinder sind Subjekte und müssen als Subjekte anerkannt werden. Dafür sprechen ebenso pädagogische und psychologische wie theologische Gründe. Die Synode der EKD (1994) hat deshalb nachdrücklich einen Perspektivenwechsel von den Erwachsenen hin zum Kind gefordert und hat damit einen in der Kirche bis heute anhaltenden Prozess der pädagogischen Umorientierung in Gang gesetzt. Kinder sind Akteure ihrer eigenen Entwicklung. Das gilt auch für ihre Selbstwerdung, die niemals einfach von außen gesteuert oder „gemacht“ werden kann. Zugleich bleiben Kinder angewiesen auf eine anregungsreiche und orientierende Umgebung sowie auf die Anerkennung durch andere, von denen sie sich angenommen und bestätigt wissen. Wenn eine solche Anerkennung für den christlichen Glauben letztlich nur von Gott selber kommen kann, wird einsichtig, dass Menschen nicht bloß Produkte von Erziehung oder Gesellschaft sind, sondern freie Geschöpfe Gottes. Deshalb unterstützt religiöse Bildung die Selbstwerdung des Kindes, die einen umfassenden Bildungsprozess darstellt. Dieser Prozess ist die Grundlage des Kompetenzerwerbs, zu dem religiöse Bildung ebenfalls beiträgt – im Blick auf kognitive und emotionale, sprachliche sowie soziale, ästhetische und moralische Kompetenzen.


Religiöse Bildung fördert Identitätsbildung und Pluralitätsfähigkeit.


Im evangelischen Verständnis orientiert sich religiöse Bildung an den Zielen von „Identität und Verständigung“ (EKDDenkschrift 1994). Sie soll ebenso zur Identitätsbildung beitragen wie zu der Fähigkeit, sich mit Menschen anderer kultureller und religiöser Herkunft zu verständigen. Identitätsbildung und Verständigungsfähigkeit bedingen sich wechselseitig. Die zunehmend pluralen Verhältnisse in unserer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft lassen religiöse Bildung nicht nur schwieriger werden, sondern machen sie zugleich immer notwendiger. Kinder sind von früh auf mit Pluralität konfrontiert und brauchen Orientierungshilfen. Pluralitätsfähigkeit setzt eine eigene Position voraus. Das Zusammenleben in Frieden und Toleranz beruht auf Einsichten und Haltungen, die sich nicht automatisch einstellen. Pluralitätsfähigkeit bezeichnet eine eigene Bildungsaufgabe, die ebenso Religion wie Werte einschließen muss. Ohne dabei ihr evangelisches Profil aufzugeben, haben sich kirchliche Einrichtungen auch für Kinder geöffnet, die nicht der Kirche angehören, und legen konsequent Wert auf interkulturelles und interreligiöses Lernen. In Zukunft wird es verstärkt darauf ankommen, ein solches Lernen auch in Einrichtungen mit nichtkirchlicher Trägerschaft zu ermöglichen (vgl. Klarheit und gute Nachbarschaft. Christen und Muslime in Deutschland, EKD 2006).


Bildungspläne müssen den Zusammenhang von Religion, Werten und religiöser Bildung berücksichtigen.


Das gewachsene Bewusstsein der Bedeutung von Bildung im Kindesalter schlägt sich zu Recht auch in den neuen Bildungsplänen für den Elementarbereich nieder. Der „Gemeinsame Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen“ (2004), aber auch die Bildungspläne vieler Bundesländer heben die auf Sinnfindung, Werte und religiöse Bildung bezogenen Aufgaben eigens hervor, für die sich die Träger nun selbst verpflichtet haben. Damit wird zu Recht betont, dass religiöse Bildung keineswegs nur eine Aufgabe für Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft darstellt. Die Bildungspläne gelten für alle Einrichtungen. Eine umfassende Förderung des Kindes darf nicht von einer kirchlichen oder nichtkirchlichen Trägerschaft abhängig sein. Auch nichtkirchliche Einrichtungen sind neu herausgefordert, ihren religionspädagogischen Auftrag wahrzunehmen, ohne dass dadurch der Unterschied zu Einrichtungen in religiöser Trägerschaft aufgehoben wäre. Alle Kinder sollen ihr Grundrecht auf freie Religionsausübung in Anspruch nehmen können. Zugleich darf kein Kind einem religiösen Zwang ausgesetzt werden.


Religiöse Bildung ist eine Aufgabe, die der freiheitlichdemokratische Staat nur in Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften erfüllen kann.


Ein freiheitlicher Staat darf nicht als religiöser Erzieher auftreten – das widerspräche der Religionsfreiheit; der Staat darf sich auch nicht mit einer bestimmten Religion identifizieren – damit wäre die Trennung von Staat und Kirche bzw. Religionsgemeinschaften in Frage gestellt. Zugleich muss dem Staat im Sinne der positiven Religionsfreiheit daran liegen, dass die einzelnen Bürgerinnen und Bürger durch religiöse Bildung dazu befähigt werden, ihr entsprechendes Grundrecht (Art. 4 GG) wahrzunehmen. Die daraus für den Staat erwachsenden Bildungsaufgaben können nur durch eine Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften erfüllt werden. Dies setzt allerdings Religionsgemeinschaften voraus, die ihre Glaubensüberzeugungen und Überlieferungen nicht bloß durch Eingewöhnung oder Prägung, sondern durch Bildung an Kinder und Jugendliche weitergeben wollen, und die bereit sind, sich auf eine Partnerschaft mit einem freiheitlichen demokratischen Staat einzulassen.


Religiöse Bildung braucht vielfältige Trägerschaften und Kooperation.


In Deutschland befindet sich die Mehrheit der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, die meisten davon in kirchlicher Trägerschaft. Damit folgen die Kirchen ihrem eigenen Selbstverständnis, das sie zur Sorge für Kinder verpflichtet. Zugleich beteiligen sie sich an einer öffentlichen Aufgabe, für deren Erfüllung der Staat zu sorgen hat. In der nichtstaatlichen Trägerschaft kommen die demokratischen Prinzipien von Trägerpluralismus (im Sinne von Art. 7 Abs. 4 GG) und Subsidiarität zum Ausdruck, die ein staatliches Erziehungsmonopol ausschließen sollen. Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft sind dem evangelischen Glauben und einer auf ihn bezogenen religiösen Bildung verpflichtet, die auch für die Eltern transparent wird. Dies unterstreicht ihre pädagogische und religionspädagogische Bedeutung. Wenn auch kommunale oder andere Einrichtungen einen religionspädagogischen Auftrag wahrnehmen sollen, sind weitere Formen der Kooperation zwischen dem Staat bzw. den Einrichtungen und den Religionsgemeinschaften erforderlich. Im Bereich von Schule und Religionsunterricht hat sich die Form einer Kooperation, wie sie vom Grundgesetz Art. 7 Abs. 3 GG vorgesehen wird, bewährt, weil dabei die Trennung von Staat und Kirche bzw. Religionsgemeinschaften ebenso gewahrt bleibt wie die Möglichkeit einer freiheitlichen religiösen Bildung. Nur die Religionsgemeinschaften und ihre Angehörigen können, im Rahmen des für das gesamte Bildungswesen maßgeblichen Grundgesetzes, über religiöse Inhalte und religiöse Bildungsziele bestimmen. In Zukunft müssen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Trägerschaften Wege gesucht werden, wie die Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften unter den spezifischen, sich von der Schule unterscheidenden Voraussetzungen der Kindertagesstätte zu realisieren ist. Beispielsweise können Vertreterinnen und Vertreter der Religionsgemeinschaften auch in die Arbeit nichtkirchlicher Einrichtungen einbezogen werden, so wie dies in manchen Einrichtungen bereits geschieht, oder es können entsprechende Beratungsverhältnisse vereinbart werden. Ebenso können die Erzieherinnen selbst jeweils für ihren Glauben sprechen. Die mit allen diesen Möglichkeiten verbundenen rechtlichen Fragen etwa hinsichtlich der Grenzen der Religionsfreiheit oder hinsichtlich der erforderlichen Transparenz der religiösen Ausrichtung bedürfen allerdings der weiteren Klärung, an der sich die evangelische Kirche gerne beteiligt.


Religiöse Bildung und Wertebildung tragen bei zur Profilbildung und Leitbildentwicklung von Kindertagesstätten. Religionspädagogische Kompetenzen sind für alle Einrichtungen erforderlich und müssen in der Aus und Fortbildung ihres Personals verstärkt berücksichtigt werden.


Die bewusste Ausgestaltung jeder einzelnen Einrichtung ist zu einer allgemein anerkannten Aufgabe geworden. Dazu werden in vielen Einrichtungen Leitbilder entwickelt, die der Profilbildung dienen sollen. Religiöse Bildung und Wertebildung unterstützen diesen Prozess im Blick auf das Zusammenleben in der Kindertagesstätte, durch die Eröffnung von Möglichkeiten für eine ritualisierte Tages und Wochengestaltung, aber auch durch ein situationsorientiertes Eingehen auf Religion. Die Zusammenarbeit mit Religionsgemeinschaften folgt dem Interesse an einer Bildungsarbeit, die sich für die umgebende Gemeinde öffnet, einschließlich der Kirchengemeinde und anderer religiöser Gemeinschaften. Sie erlaubt die Begegnung mit Menschen, Räumen und Aktivitäten, durch die Religion für Kinder anschaulich wird. Darüber hinaus macht ein klarer Wertebezug Einrichtungen für Eltern besonders attraktiv. Eine Profilbildung und Leitbildentwicklung unter Berücksichtigung von religiöser Bildung und Wertebildung stellt zugleich besondere Anforderungen. Damit steigen die Anforderungen an die religionspädagogische Ausbildung, über die nicht nur die Fachkräfte in kirchlichen Einrichtungen verfügen müssen. Zudem muss die Umsetzung der über die kirchlichen Einrichtungen hinaus neu bewusst gewordenen religionspädagogischen Aufgaben durch gezielte Angebote der Beratung sowie durch Fort und Weiterbildung unterstützt werden. Die beschriebenen Aufgaben der religiösen Bildung und der Wertebildung können nur erfüllt werden, wenn die in den Einrichtungen Tätigen selbst ihr Verhältnis zu Religion und Werten geklärt und eine entsprechende Urteilsfähigkeit gewonnen haben.


Die evangelische Kirche ist bereit, sich gemeinsam mit anderen für die verstärkte Wahrnehmung des Zusammenhangs von Religion, Werten und religiöser Bildung im Elementarbereich einzusetzen.


Die evangelische Kirche setzt sich seit langem für Kinder und ihre Bildung, Erziehung und Betreuung ein. Sie unterhält fast 9.000 Kindertagesstätten mit mehr als einer halben Million Plätzen sowie eigene Ausbildungsstätten für Sozial und Religionspädagogik im Elementarbereich und macht zahlreiche weitere Angebote für Kinder in der Gemeinde. Im Verbund mit ihren diakonischen Werken und Verbänden beteiligt sie sich an der Fachberatung sowie an der Fortbildung für den Elementarbereich, zum Teil weit über die kirchlichen Einrichtungen hinaus. Bei den neuen Bildungsplänen hat sie vielfach eine Impulsfunktion übernommen und engagiert sich für deren Umsetzung. Neben der bewährten ökumenischen Zusammenarbeit ist die evangelische Kirche bereit, auch mit anderen Trägern und Einrichtungen sowie mit Partnern in Staat und Öffentlichkeit zusammenzuarbeiten. Ebenso sind die einzelnen Kirchengemeinden für die Kooperation mit solchen Kindertagesstätten offen, die nicht von der Kirche getragen werden. Die evangelische Kirche wird weiterhin an ihrem entschiedenen Engagement für Kinder festhalten. Unter den beschriebenen Voraussetzungen können kirchliche und staatliche, theologische und pädagogische Motive in der Zuwendung zu jedem einzelnen Kind auch in seinen religiösen Bedürfnissen und Interessen übereinkommen – zugunsten von Religion, Werten und religiöser Bildung im Elementarbereich, letztlich aber zugunsten der Kinder selbst sowie des Lebens und Zusammenlebens in einer globalen Welt.



Kammer der EKD für Bildung und Erziehung, Kinder und Jugend

Professorin Dr. Meike Sophia Baader, Hildesheim
Ministerialrat Rolf Bade, Hannover
Ministerialdirigentin Dr. Ingeborg BerggreenMerkel, München
Oberkirchenrat Harald Bewersdorff, Düsseldorf
Dr. Vera Birtsch, Hamburg
Staatssekretär a.D. WolfMichael Catenhusen, Berlin
Direktor Pfarrer Volker Elsenbast, Münster (ständiger Gast)
Dr. Barbara Eschenauer, Frankfurt
Oberkirchenrat Dr. Jürgen Frank, Hannover (ständiger Gast)
Oberstudiendirektor i.K. Pfarrer Horst Gloßner, Fürth
Akademiedirektor Dr. Michael Haspel, Weimar
Professorin Dr. Hildrun Keßler, Berlin
Ltd. Schulamtsdirektor a.D. Erich Kimm, Schauenburg
Pfarrerin Dorothee Land, Magdeburg
Oberstudiendirektor Dr. Hartmut Lenhard, Detmold
Professor Dr. Eckart Liebau, Erlangen
Generalsekretär Pfarrer Dr. Wolfgang Neuser, Kassel
Oberkirchenrat Matthias Otte, Hannover (Geschäftsführung)
Direktor Professor Dr. Thomas Rauschenbach, München
Professorin Dr. Annette Scheunpflug, Nürnberg (Stellv. Vorsitzende)
Professor Dr. Friedrich Schweitzer, Tübingen (Vorsitzender)
Landtagspräsident a.D. Professor Rolf Wernstedt, Hannover
Staatsministerin Karin Wolff, Wiesbaden

 

Mitglieder der Arbeitsgruppe Elementarbildung

Monika Benedix, Berlin
Oberkirchenrat Harald Bewersdorff, Düsseldorf
Direktor Pfarrer Volker Elsenbast, Münster
Oberkirchenrat Dr. Jürgen Frank, Hannover
Professor Dr. Frieder Harz, Nürnberg
Oberkirchenrat Matthias Otte, Hannover (Geschäftsführung)
Dozent Pfarrer Peter Siebel, Bonn / Bad Godesberg
Pfarrer Matthias Spenn, Münster
Professor Dr. Friedrich Schweitzer, Tübingen

 

Herausgeber:
Kirchenamt der
Evangelischen Kirche in Deutschland
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Telefax (0511) 2796-277
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